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Welche Kostenträger gibt es im Gesundheitswesen?

Im deutschen Gesundheitswesen existieren verschiedene Kostenträger, die für die Erstattung medizinischer Leistungen zuständig sind:

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Abrechnung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).
  • Private Krankenversicherung (PKV): Abrechnung auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ).
  • Beihilfestellen: Kostenerstattung für Beamte und deren Angehörige.
  • Berufsgenossenschaften: Abrechnung von Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
  • Sozialhilfeträger: Finanzierung medizinischer Versorgung für nicht versicherte Personen.

Jeder Kostenträger hat spezifische Abrechnungsvorgaben, die genau beachtet werden müssen.

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Welche Abrechnungssysteme gelten für Ärzte und Zahnärzte?

Die Abrechnung medizinischer Leistungen erfolgt über verschiedene Gebührenordnungen:

  1. Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM): Gilt für vertragsärztliche Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
  2. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Grundlage der Abrechnung für privatärztliche Behandlungen.
  3. Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): Spezielle Regelungen für zahnmedizinische Behandlungen.
  4. Unfall- und berufsbedingte Behandlungen: Spezielle Regelungen der Berufsgenossenschaften.
Unsere Kanzlei unterstützt Ärzte und Zahnärzte bei der optimalen Nutzung dieser Abrechnungssysteme.

Häufige Fehler und Risiken bei der Honorarabrechnung

Eine fehlerhafte Abrechnung kann zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen führen. Typische Fehler sind:

  • Fehlende oder falsche Leistungsziffern: Unrichtige Codierung kann zu Abweisungen oder Rückforderungen führen.
  • Nicht dokumentierte Leistungen: Ohne ausreichende Dokumentation können Rechnungen angefochten werden.
  • Unzulässige Steigerungsfaktoren: Bei GOÄ- und GOZ-Abrechnungen sind Begründungen für höhere Faktoren notwendig.
  • Doppelte Abrechnung: Leistungen dürfen nicht mehrfach abgerechnet werden.
  • Verspätete oder fehlerhafte Einreichung: Fristversäumnisse können zur Ablehnung der Vergütung führen.
Ein professionelles Abrechnungsmanagement hilft, solche Fehler zu vermeiden und finanzielle Einbußen zu verhindern.

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Wie können sich Leistungserbringer vor Rückforderungen schützen?

Wie können sich Leistungserbringer vor Rückforderungen schützen?

Text 4: Um sich vor unberechtigten Rückforderungen durch Kostenträger zu schützen, sollten Ärzte und Zahnärzte folgende Maßnahmen beachten:
  • Detaillierte Dokumentation: Lückenlose Erfassung der erbrachten Leistungen.
  • Regelmäßige Schulung des Praxispersonals: Sicherstellung der korrekten Abrechnungspraxis.
  • Prüfung der Abrechnungen: Vorab-Kontrolle durch Experten oder spezialisierte Dienstleister.
  • Einspruch gegen unrechtmäßige Kürzungen: Juristische Unterstützung bei strittigen Abrechnungsfällen.
Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Rückforderungen und Optimierung der Abrechnungspraxis.

 

Warum unsere Kanzlei Ihr idealer Partner für Honorarabrechnungen ist

Unsere erfahrenen Anwälte im Medizinrecht unterstützen Ärzte, Zahnärzte und andere Leistungserbringer bei allen Fragen der Honorarabrechnung. Unsere Leistungen umfassen:

  • Rechtliche Prüfung und Optimierung Ihrer Abrechnungen
  • Vertretung bei Streitigkeiten mit Kostenträgern
  • Durchsetzung von berechtigten Honorarforderungen
  • Beratung zur Compliance und Abrechnungsoptimierung

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Widerspruch einlegen und die Kürzung fachlich begründen. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, unberechtigte Kürzungen anzufechten.

Ja, Abrechnungen müssen innerhalb bestimmter Fristen eingereicht werden. Für die GKV gelten in der Regel Quartalsfristen, während bei der PKV Verjährungsfristen von bis zu drei Jahren bestehen.

Eine detaillierte Dokumentation, regelmäßige Schulungen und eine professionelle Abrechnungsprüfung helfen, Fehler zu reduzieren und finanzielle Verluste zu vermeiden.

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