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Was versteht man unter einer internationalen Scheidung?

Eine internationale Scheidung liegt vor, wenn ein Bezug zu mindestens zwei Staaten besteht, etwa:

  • Unterschiedliche Staatsangehörigkeiten der Ehepartner

  • Gemeinsamer Wohnsitz oder Aufenthalte im Ausland

  • Vermögenswerte oder Immobilien in verschiedenen Ländern

  • Eheabschluss im Ausland

In solchen Fällen müssen Zuständigkeit und anwendbares Recht nach internationalen Vorschriften wie der Brüssel-IIb-Verordnung oder nationalen Kollisionsnormen bestimmt werden.

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Welche rechtlichen Besonderheiten gibt es bei einer internationalen Scheidung?

Internationale Scheidungen können erhebliche rechtliche Herausforderungen mit sich bringen:

  • Zuständigkeitskonflikte zwischen Gerichten verschiedener Staaten

  • Anwendung ausländischen Rechts auf Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht

  • Schwierigkeiten bei der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen im Ausland

  • Unterschiedliche Vermögens- und Unterhaltsregelungen je nach Rechtssystem

Eine professionelle rechtliche Beratung ist entscheidend, um Nachteile zu vermeiden und eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

Wie läuft eine internationale Scheidung ab?

Das Verfahren bei einer internationalen Scheidung verläuft meist folgendermaßen:

  1. Prüfung der internationalen Zuständigkeit der Gerichte

  2. Feststellung des anwendbaren nationalen Rechts

  3. Einreichung des Scheidungsantrags in Deutschland oder im Ausland

  4. Eventuelle Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Entscheidungen

  5. Regelung weiterer Fragen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Kindersorgerecht nach internationalem Recht

Unsere Kanzlei begleitet Sie in jedem Verfahrensschritt und koordiniert gegebenenfalls auch mit Anwaltskollegen im Ausland.

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Wie können Ihre Rechte bei einer internationalen Scheidung gesichert werden?

Unsere Strategien bei internationalen Scheidungen umfassen:

  • Wahl des günstigsten Gerichtsstandes („forum shopping“) im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten

  • Durchsetzung der Anwendung des für Sie vorteilhafteren Rechts

  • Vermeidung von Rechtsnachteilen bei Vermögensaufteilung oder Unterhalt

  • Absicherung internationaler Vermögenswerte

  • Unterstützung bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen

Wir setzen uns dafür ein, Ihre Interessen über Ländergrenzen hinweg erfolgreich zu vertreten.

Worauf sollten Sie bei einer internationalen Scheidung achten?

  • Frühzeitig anwaltliche Beratung mit internationaler Erfahrung einholen

  • Vor einer Antragstellung Zuständigkeit und anwendbares Recht sorgfältig prüfen

  • Vermögenswerte und Immobilien auch im Ausland dokumentieren und sichern

  • Sorgerechts- und Umgangsfragen unter Berücksichtigung des internationalen Kindesrechts klären

  • Bereits abgeschlossene Eheverträge oder Absprachen auf internationale Gültigkeit prüfen lassen

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann das zuständige Gericht gewählt werden. Eine frühzeitige Beratung ist dabei entscheidend.
Das anwendbare Recht richtet sich nach der EU-Verordnung Rom III oder nationalen Kollisionsnormen. Je nach Staatsangehörigkeit und gewöhnlichem Aufenthalt kann deutsches oder ausländisches Recht gelten.
Ja, grundsätzlich muss eine Scheidung aus einem Nicht-EU-Staat förmlich anerkannt werden, während EU-Scheidungen in vielen Fällen automatisch anerkannt werden.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei verfügt über besondere Expertise im internationalen Familienrecht und bietet Ihnen:

  • Fundierte Beratung zu Zuständigkeit und anwendbarem Recht

  • Erfahrung in der Anerkennung und Vollstreckung internationaler Scheidungsurteile

  • Kooperation mit erfahrenen Partnerkanzleien weltweit

  • Maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Rechte national und international effektiv zu sichern

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im internationalen Scheidungsrecht – wir stehen an Ihrer Seite.

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