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Was bedeutet internationales Sorgerecht und Umgangsrecht?

Internationales Sorgerecht und Umgangsrecht betreffen alle Fälle, in denen:

  • Eltern unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben

  • Ein Elternteil mit dem Kind ins Ausland zieht oder bereits im Ausland lebt

  • Es Konflikte über die Ausübung des Sorgerechts oder Umgangsrechts über Ländergrenzen hinweg gibt

Dabei kommt es oft auf internationale Abkommen wie das Haager Kinderschutzübereinkommen oder das Haager Kindesentführungsübereinkommen an. Nationale und internationale Vorschriften greifen ineinander und müssen sorgfältig beachtet werden.

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Welche rechtlichen Folgen hat ein Verstoß beim internationalen Sorgerecht oder Umgangsrecht?

Verstöße gegen internationale Sorgerechts- oder Umgangsregelungen können schwerwiegende Folgen haben:

  • Rückführungsverfahren bei unrechtmäßigem Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes

  • Strafrechtliche Konsequenzen wegen Kindesentziehung

  • Einschränkung oder Entzug der elterlichen Sorge

  • Schwierigkeiten bei der Vollstreckung deutscher Entscheidungen im Ausland

Deshalb ist es wichtig, frühzeitig und strategisch vorzugehen, um internationale Konflikte zu vermeiden oder rechtssicher zu lösen.

Wie läuft ein Verfahren zum internationalen Sorgerecht oder Umgangsrecht ab?

Der Ablauf eines internationalen Verfahrens sieht in der Regel so aus:

  1. Prüfung der internationalen Zuständigkeit der Gerichte

  2. Klärung des anwendbaren Rechts

  3. Antrag auf Regelung oder Durchsetzung von Sorgerecht oder Umgangsrecht

  4. Ggf. Einleitung eines Rückführungsverfahrens nach HKÜ

  5. Vollstreckung der Entscheidungen im Ausland oder Anerkennungsverfahren

Unsere Kanzlei begleitet Sie von der ersten Beratung bis zur Vollstreckung Ihrer Rechte – national und international.

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Wie können Ihre Rechte im internationalen Sorgerecht effektiv geschützt werden?

Unsere Strategien umfassen:

  • Frühzeitige Absicherung von Aufenthaltsbestimmungen und Umgangsregelungen

  • Antragstellung nach internationalen Abkommen wie dem HKÜ

  • Zusammenarbeit mit Behörden und Gerichten im In- und Ausland

  • Beantragung von Eilentscheidungen zur schnellen Sicherung des Kindeswohls

  • Vertretung in Rückführungsverfahren oder Anerkennungsverfahren im Ausland

Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihre persönliche Familiensituation.

Worauf sollten Sie beim internationalen Sorgerecht und Umgangsrecht achten?

  • Frühzeitig klären, welches Gericht zuständig und welches Recht anwendbar ist

  • Aufenthaltsorte des Kindes absichern und keine eigenmächtigen Ausreisen zulassen

  • Alle gerichtlichen Entscheidungen schriftlich dokumentieren und beglaubigen lassen

  • Bei drohender Kindesentführung schnell handeln und Behörden informieren

  • Professionelle rechtliche Begleitung von Anfang an sichern

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Grundsätzlich ist das Gericht des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes zuständig, es sei denn, eine andere Vereinbarung oder internationale Abkommen bestimmen etwas anderes.
In vielen Fällen kann ein Rückführungsantrag nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen gestellt werden. Wichtig ist, schnell zu handeln.
Nicht immer. In EU-Staaten ist die Anerkennung oft vereinfacht, in Drittstaaten kann ein besonderes Anerkennungsverfahren notwendig sein.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf internationales Familienrecht spezialisiert und bietet Ihnen:

  • Umfassende Erfahrung im Umgang mit internationalen Kinderschutzfällen

  • Fundierte Beratung zu internationalen Abkommen und deren Anwendung

  • Vertretung in Verfahren nach dem Haager Übereinkommen

  • Kooperation mit erfahrenen Partnerkanzleien weltweit

Wir setzen uns engagiert und kompetent für Ihre Rechte und die Ihrer Kinder ein.

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