Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
Was gilt als Kennzeichenmissbrauch?
Kennzeichenmissbrauch nach § 22 StVG umfasst verschiedene Handlungen, die sich alle um den unrechtmäßigen Gebrauch von Kfz-Kennzeichen drehen. Dazu gehört das Fahren mit gefälschten oder manipulierten Kennzeichen genauso wie das absichtliche Verbergen eines Nummernschilds. Doch nicht jede Beschuldigung ist gerechtfertigt – wir prüfen Ihren Fall und setzen uns für Ihre Rechte ein.
Inhaltsverzeichnis
Wann liegt ein Kennzeichenmissbrauch vor?
Nach § 22 StVG macht sich strafbar, wer:
- Ein Kfz-Kennzeichen verändert, unkenntlich macht oder manipuliert (z. B. durch Klebestreifen oder Abdeckung).
- Ein Kennzeichen an einem anderen Fahrzeug anbringt, als es ursprünglich zugewiesen wurde.
- Ein Fahrzeug ohne gültiges Kennzeichen führt, um eine behördliche Kontrolle zu umgehen.
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Welche Konsequenzen hat Kennzeichenmissbrauch?
Kennzeichenmissbrauch wird als Straftat gewertet und kann ernsthafte Folgen haben:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
- Eintrag ins Führungszeugnis (was berufliche Konsequenzen haben kann)
- Mögliches Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis
- Beschlagnahmung des Fahrzeugs bei schwerwiegenden Fällen
Wie läuft das Strafverfahren bei Kennzeichenmissbrauch ab?
Der Ablauf eines Verfahrens wegen Kennzeichenmissbrauchs sieht meist folgendermaßen aus:
- Polizeiliche Kontrolle oder Anzeige: Die Tat wird durch eine Verkehrskontrolle oder eine Anzeige bekannt.
- Ermittlungsverfahren: Die Polizei nimmt Ermittlungen auf, sammelt Beweise und befragt Zeugen.
- Anhörung des Beschuldigten: Sie erhalten die Möglichkeit, sich schriftlich oder mündlich zur Tat zu äußern.
- Staatsanwaltschaftliche Entscheidung: Entweder wird das Verfahren eingestellt oder es kommt zur Anklage.
- Gerichtsverhandlung oder Strafbefehl: In schweren Fällen kann es zu einer Verhandlung kommen, in leichteren Fällen droht ein Strafbefehl.
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Wie können Sie sich gegen die Vorwürfe wehren?
Nicht jeder Vorwurf wegen Kennzeichenmissbrauchs führt automatisch zu einer Verurteilung. Mögliche Verteidigungsstrategien sind:
- Kein Vorsatz: Falls die Manipulation unbeabsichtigt oder nicht wissentlich erfolgte.
- Fehlende Beweise: Die Beweislast liegt bei der Staatsanwaltschaft.
- Unklarheit bei der Nutzung des Kennzeichens: Falls das Nummernschild lediglich kurzfristig falsch angebracht wurde.
- Verfahrensfehler: Fehlerhafte Ermittlungen oder fehlende Beweise können zur Einstellung des Verfahrens führen.
Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Anzeige erhalten?
Falls Ihnen Kennzeichenmissbrauch vorgeworfen wird, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Keine vorschnellen Aussagen machen! Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten.
- Beweise sichern! Falls möglich, dokumentieren Sie die Kennzeichensituation.
- Anhörungsbogen nicht voreilig ausfüllen! Holen Sie sich vorher rechtlichen Rat.
- Frühzeitig einen Anwalt kontaktieren! Je schneller Sie handeln, desto besser sind die Verteidigungschancen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist es strafbar, ein Nummernschild mit Klebeband zu überkleben?
Ja, das Überkleben oder Verändern eines Kennzeichens, um es unkenntlich zu machen, gilt als Kennzeichenmissbrauch und ist strafbar.
Kann ich für Kennzeichenmissbrauch belangt werden, wenn ich das Auto nur geliehen habe?
Ja, wenn Sie wussten, dass das Kennzeichen manipuliert oder falsch angebracht war, können Sie zur Verantwortung gezogen werden.
Wird Kennzeichenmissbrauch im Führungszeugnis vermerkt?
Ja, eine Verurteilung kann ins Führungszeugnis eingetragen werden, insbesondere wenn eine Freiheitsstrafe verhängt wurde.

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Warum Sie sich an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und bietet Ihnen eine effektive Verteidigung gegen Vorwürfe nach § 22 StVG. Wir helfen Ihnen bei:
- Einspruch gegen Strafbefehle oder Anklagen
- Prüfung der Beweislage und möglicher Verteidigungsstrategien
- Reduzierung von Strafen oder Einstellung des Verfahrens
- Gerichtlicher Verteidigung durch erfahrene Strafverteidiger
