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Wann wird eine Körperverletzung strafrechtlich verfolgt?

Eine Körperverletzung gemäß § 223 StGB liegt vor, wenn:

  • Eine Person eine andere körperlich misshandelt,
  • Eine Gesundheitsschädigung verursacht wird, die medizinisch feststellbar ist,
  • Die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.
Beispiele für Körperverletzung:
  • Schläge oder Tritte gegen eine andere Person,
  • Stoßen oder Drücken, wodurch eine Person stürzt und sich verletzt,
  • Zufügen von Schmerzen oder körperlichem Unwohlsein, auch ohne sichtbare Verletzungen.
Ob eine Anzeige zur Strafverfolgung führt, hängt von den Umständen der Tat und möglichen Gegenbeweisen ab.

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Welche Konsequenzen hat eine Körperverletzung?

Je nach Schwere des Falls sieht das Gesetz folgende Strafen vor:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren,
  • Bei fahrlässiger Körperverletzung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren,
  • Mögliche zivilrechtliche Ansprüche des Opfers auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Wird die Körperverletzung mit gefährlichen Mitteln oder in besonders brutaler Weise begangen, kann eine höhere Strafe drohen. Eine gezielte Verteidigungsstrategie kann helfen, das Strafmaß zu reduzieren oder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Wie läuft ein Verfahren wegen Körperverletzung ab?

Der Ablauf eines Strafverfahrens wegen Körperverletzung sieht in der Regel so aus:

  1. Anzeige oder Strafantrag durch das Opfer,
  2. Ermittlungen der Polizei, Vernehmung des Beschuldigten und Zeugenbefragungen,
  3. Prüfung der Beweislage durch die Staatsanwaltschaft,
  4. Entscheidung über Anklage oder Verfahrenseinstellung,
  5. Falls Anklage erhoben wird: Hauptverhandlung vor Gericht,
  6. Urteilsverkündung mit möglicher Strafmaßreduzierung oder Freispruch.
Unsere Kanzlei begleitet Sie durch alle Phasen des Verfahrens und setzt sich für Ihre Rechte ein.

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Wie kann man sich gegen den Vorwurf der Körperverletzung verteidigen?

Mögliche Verteidigungsstrategien sind:

  • Nachweis, dass keine Körperverletzung vorlag oder das Opfer nicht verletzt wurde,
  • Anfechtung der Beweisführung, wenn die Schuld nicht eindeutig nachgewiesen werden kann,
  • Prüfung von Notwehr oder Nothilfe als mögliche Rechtfertigung,
  • Widersprüchliche Aussagen oder fehlende Zeugen aufzeigen,
  • Antrag auf Verfahrenseinstellung bei geringer Schuld oder fehlendem öffentlichen Interesse.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend, um eine optimale Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen Körperverletzung vorgeworfen wird?

  • Keine vorschnellen Aussagen gegenüber der Polizei machen,
  • Beweise sichern und mögliche Zeugen benennen,
  • Prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung mit dem Opfer möglich ist,
  • Fristen für eine Stellungnahme oder Einspruch beachten,
  • Einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten, um die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, in einigen Fällen kann das Verfahren eingestellt werden, insbesondere bei geringer Schuld oder wenn das Opfer kein Strafantrag stellt.

Vorsätzliche Körperverletzung erfolgt mit Absicht, während fahrlässige Körperverletzung durch Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit geschieht.

Ja, das Opfer kann unabhängig vom Strafverfahren Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und hilft Ihnen, sich effektiv gegen den Vorwurf der Körperverletzung zu verteidigen. Wir unterstützen Sie bei:

  • Prüfung der Beweislage und Erarbeitung einer individuellen Verteidigungsstrategie,
  • Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Strafmilderung oder Verfahrenseinstellung,
  • Gerichtlicher Vertretung mit dem Ziel einer Reduzierung des Strafmaßes oder eines Freispruchs.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Chancen prüfen und eine optimale Verteidigungsstrategie erarbeiten.

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