Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Körperverletzung (§ 223 StGB)
Körperverletzung (§ 223 StGB)
Wann liegt eine Körperverletzung vor?
Nicht jede körperliche Auseinandersetzung ist strafbar, aber wenn eine Person eine andere verletzt, kann dies nach § 223 StGB als Körperverletzung geahndet werden. Dabei muss es nicht immer zu sichtbaren Verletzungen kommen – auch Schmerzen oder vorübergehende gesundheitliche Beeinträchtigungen reichen aus. Je nach Schwere der Tat können Freiheitsstrafen oder Geldstrafen drohen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Prüfung der Vorwürfe und entwickelt eine wirksame Verteidigungsstrategie.
Inhaltsverzeichnis
Wann wird eine Körperverletzung strafrechtlich verfolgt?
Eine Körperverletzung gemäß § 223 StGB liegt vor, wenn:
- Eine Person eine andere körperlich misshandelt,
- Eine Gesundheitsschädigung verursacht wird, die medizinisch feststellbar ist,
- Die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.
- Schläge oder Tritte gegen eine andere Person,
- Stoßen oder Drücken, wodurch eine Person stürzt und sich verletzt,
- Zufügen von Schmerzen oder körperlichem Unwohlsein, auch ohne sichtbare Verletzungen.
Kräfte bündeln, erfolgreich streiten!
Schnell, kompetent & ohne Risiko – Ihre erste Einschätzung vom Fachanwalt.
Welche Konsequenzen hat eine Körperverletzung?
Je nach Schwere des Falls sieht das Gesetz folgende Strafen vor:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren,
- Bei fahrlässiger Körperverletzung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren,
- Mögliche zivilrechtliche Ansprüche des Opfers auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Wie läuft ein Verfahren wegen Körperverletzung ab?
Der Ablauf eines Strafverfahrens wegen Körperverletzung sieht in der Regel so aus:
- Anzeige oder Strafantrag durch das Opfer,
- Ermittlungen der Polizei, Vernehmung des Beschuldigten und Zeugenbefragungen,
- Prüfung der Beweislage durch die Staatsanwaltschaft,
- Entscheidung über Anklage oder Verfahrenseinstellung,
- Falls Anklage erhoben wird: Hauptverhandlung vor Gericht,
- Urteilsverkündung mit möglicher Strafmaßreduzierung oder Freispruch.
Ihr Recht – Unsere Unterstützung
Holen Sie sich eine kostenfreie Ersteinschätzung von unseren Experten – schnell & unverbindlich.
Wie kann man sich gegen den Vorwurf der Körperverletzung verteidigen?
Mögliche Verteidigungsstrategien sind:
- Nachweis, dass keine Körperverletzung vorlag oder das Opfer nicht verletzt wurde,
- Anfechtung der Beweisführung, wenn die Schuld nicht eindeutig nachgewiesen werden kann,
- Prüfung von Notwehr oder Nothilfe als mögliche Rechtfertigung,
- Widersprüchliche Aussagen oder fehlende Zeugen aufzeigen,
- Antrag auf Verfahrenseinstellung bei geringer Schuld oder fehlendem öffentlichen Interesse.
Was sollten Sie tun, wenn Ihnen Körperverletzung vorgeworfen wird?
- Keine vorschnellen Aussagen gegenüber der Polizei machen,
- Beweise sichern und mögliche Zeugen benennen,
- Prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung mit dem Opfer möglich ist,
- Fristen für eine Stellungnahme oder Einspruch beachten,
- Einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten, um die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Klare Antworten auf Ihre Rechtsfragen
Wir helfen Ihnen weiter – direkt & ohne Verpflichtung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann eine Körperverletzung ohne Strafe bleiben?
Ja, in einigen Fällen kann das Verfahren eingestellt werden, insbesondere bei geringer Schuld oder wenn das Opfer kein Strafantrag stellt.
Was ist der Unterschied zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung?
Vorsätzliche Körperverletzung erfolgt mit Absicht, während fahrlässige Körperverletzung durch Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit geschieht.
Kann ich zivilrechtlich für eine Körperverletzung belangt werden?
Ja, das Opfer kann unabhängig vom Strafverfahren Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern.

Einfach & bequem
kostenfreier Erstkontakt
Schnell, kompetent & ohne Risiko – Ihre erste Einschätzung vom Rechtsanwalt
Warum Sie sich an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und hilft Ihnen, sich effektiv gegen den Vorwurf der Körperverletzung zu verteidigen. Wir unterstützen Sie bei:
- Prüfung der Beweislage und Erarbeitung einer individuellen Verteidigungsstrategie,
- Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Strafmilderung oder Verfahrenseinstellung,
- Gerichtlicher Vertretung mit dem Ziel einer Reduzierung des Strafmaßes oder eines Freispruchs.
