Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit?

Korruptionsdelikte betreffen das unrechtmäßige Beeinflussen von Entscheidungen durch persönliche Vorteile. Zentrale Tatbestände:

  • Bestechlichkeit (§ 332 StGB): Amtsträger lässt sich für eine pflichtwidrige Handlung einen Vorteil versprechen oder gewähren.

  • Bestechung (§ 334 StGB): Jemand bietet einem Amtsträger einen Vorteil an, um eine pflichtwidrige Handlung zu erwirken.

  • Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB): Vorteil ohne konkrete Gegenleistung, aber im dienstlichen Kontext – ebenfalls strafbar.

  • Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB): Vorteilnahme in privaten Unternehmen, etwa durch Einkäufer, Geschäftsführer, Lieferanten.

Nicht jede Einladung oder Gefälligkeit ist strafbar – entscheidend ist der Zusammenhang mit der amtlichen oder beruflichen Pflichterfüllung.

Kräfte bündeln, erfolgreich streiten!

Schnell, kompetent & ohne Risiko – Ihre erste Einschätzung vom Fachanwalt.

Welche Strafen drohen bei Korruptionsdelikten?

Die Strafen hängen vom Tatbestand, der Schwere des Verstoßes und der Position der Beteiligten ab:

  • Bestechung/Bestechlichkeit (§§ 332, 334 StGB):
    – Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen bis zu 10 Jahren
    – Berufsverbot, Verwirkung des Amtes, Beamtenstatusverlust möglich

  • Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB):
    – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
    – oft bei „kleinen Geschenken“ mit dienstlichem Bezug

  • § 299 StGB (private Korruption):
    – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre, bei gewerbsmäßiger Begehung höher

Wir prüfen, ob tatsächlich eine Straftat vorliegt – oder eine Einstellung oder Strafmilderung möglich ist.

Wie läuft ein Strafverfahren wegen Korruption ab?

Korruptionsverfahren werden oft diskret, aber intensiv geführt:

  1. Anzeige oder Verdacht – oft durch Compliance-Abteilungen oder interne Revision

  2. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens – häufig mit Hausdurchsuchung oder Aktenbeschlagnahme

  3. Vernehmung der Beteiligten, Auswertung von Unterlagen, E-Mails, Kontobewegungen

  4. Abschluss durch: – Einstellung (§ 153 oder § 153a StPO) – Strafbefehl – Anklage und Hauptverhandlung

  5. Urteil, Strafmaß oder Freispruch

Unsere Kanzlei begleitet Sie ab dem ersten Schritt – mit gezielter Verteidigungsstrategie und Medienkompetenz, falls gewünscht.

Ihr Recht – Unsere Unterstützung

Holen Sie sich eine kostenfreie Ersteinschätzung von unseren Experten – schnell & unverbindlich.

Wie kann man sich gegen den Vorwurf der Korruption verteidigen?

Die Verteidigung bei Korruptionsdelikten erfordert besondere Sorgfalt – mögliche Ansätze:

  • Kein Zusammenhang mit dienstlicher/pflichtwidriger Handlung

  • Kein Vorteil im strafrechtlichen Sinn (z. B. marktübliche Zuwendung)

  • Unklarer Tatnachweis – vage Indizien, keine Beweise für Abrede

  • Fehlende Absicht zur Beeinflussung

  • Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO), besonders bei Ersttätern

Wir analysieren Ermittlungsakten, verhandeln mit der Staatsanwaltschaft und schützen Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen.

Was sollten Sie bei Ermittlungen wegen Bestechung beachten?

  • Schweigen Sie bei Polizei und Staatsanwaltschaft – keine Aussage ohne Anwalt

  • Lassen Sie sofort Akteneinsicht beantragen – durch Ihren Verteidiger

  • Leiten Sie keine internen Ermittlungen ohne juristische Beratung ein

  • Dokumentieren Sie alle Geschäftskontakte transparent

  • Klären Sie compliance-relevante Geschenke oder Einladungen im Vorfeld

Wir stehen Ihnen auch in präventiven Fragen zur Seite – damit es gar nicht erst zum Verfahren kommt.

Klare Antworten auf Ihre Rechtsfragen

Wir helfen Ihnen weiter – direkt & ohne Verpflichtung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein – nur wenn ein dienstlicher Bezug besteht und die Handlung nicht mehr neutral ist. Kleine Aufmerksamkeiten sind nicht automatisch strafbar.
Auch private Bestechung (§ 299 StGB) ist strafbar – etwa bei Vorteilen für Einkäufer oder Projektverantwortliche.

Ja – z. B. durch Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO), besonders bei Ersttätern oder Bagatellfällen. Wir verhandeln das für Sie.

Warum Sie sich bei Korruptionsvorwürfen an uns wenden sollten

Wir sind auf die Verteidigung in wirtschafts- und strafrechtlich sensiblen Verfahren spezialisiert. Unsere Leistungen:

  • Verteidigung bei Ermittlungen, Hausdurchsuchung, Anklage oder Strafbefehl

  • Strategische Beratung bei Compliance-Fällen und internen Untersuchungen

  • Prävention durch Schulung, Risikoeinschätzung und Hinweisgebersysteme

  • Verhandlung mit Staatsanwaltschaft zur Verfahrenseinstellung

  • Gerichtliche Verteidigung mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl

Verlassen Sie sich auf juristische Diskretion, wirtschaftliches Verständnis und konsequente Interessenvertretung.

Artikel zum Thema Was ist strafbar – und wie kann man sich verteidigen

Nach oben scrollen