Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Mängelrechte im Kaufrecht – Ihre Ansprüche bei mangelhafter Ware
Mängelrechte im Kaufrecht – Ihre Ansprüche bei mangelhafter Ware
Was tun bei Mängeln nach dem Kauf?
Ob technischer Defekt, fehlerhafte Funktion oder ein beschädigtes Produkt – Mängel am Kaufgegenstand sind ärgerlich, aber kein Grund zur Resignation. Das Gesetz gibt Käufern klare Rechte an die Hand, wenn eine Ware nicht wie vereinbart geliefert wird. Je nach Einzelfall kann die Nacherfüllung durch Reparatur oder Ersatzlieferung verlangt werden. Bleibt der Mangel bestehen oder wird keine Abhilfe geschaffen, kommen Rücktritt und Minderung in Betracht. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, die für Sie beste Lösung rechtlich sauber und konsequent umzusetzen.
Inhaltsverzeichnis
Was sind Mängelrechte im Kaufrecht?
Mängelrechte sind gesetzlich verankerte Ansprüche des Käufers, wenn die gekaufte Sache bei Übergabe nicht vertragsgemäß ist. Dazu zählen insbesondere:
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Nacherfüllung (§ 439 BGB): der Käufer kann wählen zwischen Reparatur (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung)
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Rücktritt (§ 323 BGB): wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder verweigert wird, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten
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Minderung (§ 441 BGB): der Kaufpreis kann angemessen reduziert werden, wenn der Käufer die mangelhafte Sache behält
Diese Rechte bestehen unabhängig von einer Garantie – sie beruhen allein auf dem Gesetz.
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Welche Folgen ergeben sich aus der Geltendmachung von Mängelrechten?
Die rechtlichen Folgen für Verkäufer können je nach gewähltem Mängelrecht erheblich sein:
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Bei Nacherfüllung entstehen Kosten für Reparatur oder Ersatz – inklusive Transport und Einbau
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Beim Rücktritt muss der volle Kaufpreis zurückgezahlt werden, ggf. abzüglich Nutzungsentschädigung
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Bei Minderung ist der Kaufpreis anteilig herabzusetzen
Werden die Rechte des Käufers ignoriert, drohen Klagen und Schadenersatzforderungen. Käufer sollten ihre Rechte rechtzeitig und schriftlich geltend machen.
Wie macht man Mängelrechte geltend?
Der Ablauf der Geltendmachung von Mängelrechten ist meist wie folgt:
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Feststellung und Dokumentation des Mangels (z. B. mit Fotos, Gutachten)
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Fristsetzung zur Nacherfüllung mit konkreter Forderung (z. B. Reparatur oder Ersatz)
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Reaktion des Verkäufers abwarten – bei Ablehnung oder Fristablauf: Rücktritt oder Minderung erklären
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Ggf. anwaltliche Unterstützung bei der Verhandlung oder gerichtliche Geltendmachung
Wir beraten Sie strategisch, damit Sie Ihre Rechte effektiv durchsetzen.
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Wie können Verkäufer auf Mängelrügen reagieren?
Als Verkäufer bestehen mehrere Möglichkeiten zur Verteidigung:
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Nachweis, dass kein Mangel vorliegt oder dieser unerheblich ist
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Hinweis auf unsachgemäße Nutzung oder normalen Verschleiß
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Gültige Fristverkürzung der Gewährleistung bei Gebrauchtwaren
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Angebot einer schnellen und wirtschaftlich sinnvollen Nacherfüllung
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Rücktritt oder Minderung abwehren, wenn die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind
Wir helfen Ihnen, unberechtigte Forderungen frühzeitig abzuwehren.
Worauf sollten Käufer und Verkäufer achten?
Für Käufer:
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Mängel sofort nach Entdeckung schriftlich melden
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Frist zur Nacherfüllung setzen (am besten 10–14 Tage)
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Beweise sichern: Rechnungen, Fotos, Zeugen
Für Verkäufer:
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Sachmängel sorgfältig prüfen lassen
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Klare Kommunikation mit dem Käufer, um Eskalationen zu vermeiden
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Dokumentation von Übergabe und Zustand der Ware
Je klarer und sauberer der Ablauf, desto besser lassen sich Konflikte vermeiden oder lösen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich dem Verkäufer immer zuerst eine Frist zur Nacherfüllung setzen?
Kann ich den Kaufpreis sofort mindern, wenn ein Mangel vorliegt?
Was ist, wenn der Mangel erst später auffällt?

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Warum Sie sich an uns wenden sollten
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