Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Ihre Rechte bei Vorwurf oder Strafanzeige
Ihre Rechte bei Vorwurf oder Strafanzeige
Wann ist eine Falschaussage als Meineid strafbar?
Wer unter Eid steht, ist zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet – jede vorsätzlich falsche Angabe kann als Meineid strafrechtlich verfolgt werden. § 154 StGB schützt die Integrität der Rechtspflege und betrifft vor allem Aussagen vor Gerichten, Untersuchungsausschüssen oder Notaren, wenn dort ein förmlicher Eid geleistet wird. Der Vorwurf eines Meineids ist schwerwiegend und mit hohen Freiheitsstrafen belegt. Bereits kleine Widersprüche oder Ungenauigkeiten können zur Anzeige führen – auch in Zeugen- oder Parteivernehmungen. Unsere Kanzlei prüft die Aussage, den Eidskontext und die Verteidigungsmöglichkeiten im Detail.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Meineid nach § 154 StGB?
Ein Meineid liegt vor, wenn jemand unter Eid vorsätzlich eine falsche Aussage macht. Voraussetzungen:
-
Eidliche Vernehmung vor einer zur Eidesabnahme befugten Stelle (z. B. Gericht, Notar)
-
Wissentlich falsche Aussage – der Aussagende weiß, dass seine Aussage objektiv falsch ist
-
Vorsatz – also bewusstes Lügen unter Eid
-
Aussage muss für das Verfahren erheblich sein (nicht jede Nebensächlichkeit genügt)
Typische Konstellationen:
-
Zeuge oder Partei lügt vor Gericht unter Eid
-
Sachverständiger gibt falsches Gutachten unter Eid ab
-
Unwahre eidesstattliche Versicherung mit strafrechtlicher Relevanz (ggf. auch § 156 StGB)
Kräfte bündeln, erfolgreich streiten!
Schnell, kompetent & ohne Risiko – Ihre erste Einschätzung vom Fachanwalt.
Welche Strafen drohen bei einem Meineid?
Der Meineid zählt zu den schwersten Aussagedelikten und wird hart bestraft:
-
Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr, in besonders schweren Fällen deutlich mehr (§ 154 StGB)
-
Eintragung ins Führungszeugnis
-
Verlust von Beamtenstatus oder öffentlichen Ämtern bei Verurteilung
-
Ggf. zivilrechtliche Folgen, z. B. Haftung für Schäden, Wiederaufnahmeverfahren bei Urteilsbeeinflussung
Wir streben an, den Tatbestand zu entkräften oder das Strafmaß durch Einlassung, Einsicht oder Verfahrensgestaltung zu mildern.
Wie läuft ein Strafverfahren wegen Meineids ab?
-
Erkenntnis über die Unwahrheit der Aussage – oft durch Widersprüche oder Beweismittel
-
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft
-
Vernehmung der beschuldigten Person und Zeugen
-
Analyse von Protokollen, Mitschriften, Beweismitteln und Eidesbelehrung
-
Abschluss durch:
– Einstellung des Verfahrens bei fehlendem Vorsatz
– Anklage und Hauptverhandlung, ggf. mit Beweisaufnahme
– Urteil mit hoher Strafandrohung bei Verurteilung
Wir verteidigen Ihre Aussage konsequent – mit Sachkunde und einer durchdachten Verfahrensstrategie.
Ihr Recht – Unsere Unterstützung
Holen Sie sich eine kostenfreie Ersteinschätzung von unseren Experten – schnell & unverbindlich.
Wie kann man sich gegen den Vorwurf des Meineids verteidigen?
Zentrale Verteidigungspunkte sind Vorsatz und Eidesrelevanz:
-
Kein Vorsatz – Aussage war zwar falsch, aber nicht bewusst gelogen
-
Erinnerungslücken oder Irrtum – kein strafbarer Meineid
-
Unklare Fragestellung oder Missverständnis in der Vernehmung
-
Keine erheblich falsche Aussage – Bagatelle ohne Verfahrensrelevanz
-
Fehlende ordnungsgemäße Eidesbelehrung oder formale Fehler
Wir prüfen Wortlaut, Vernehmungsumstände, Motivation und Kontext – und verteidigen Sie differenziert und diskret.
Was sollten Sie bei einem Meineid-Vorwurf beachten?
-
Schweigen Sie gegenüber Polizei oder Gericht – Aussage nur über Ihren Anwalt
-
Lassen Sie Protokolle und Vernehmung genau prüfen
-
Dokumentieren Sie frühere Aussagen oder Erinnerungsgrundlagen
-
Vermeiden Sie Rechtfertigungen oder Spekulationen im Vorfeld
-
Nehmen Sie den Vorwurf ernst – wegen der hohen Strafandrohung
Unsere Kanzlei hilft Ihnen, professionell zu reagieren und Ihre Glaubwürdigkeit zu schützen.
Klare Antworten auf Ihre Rechtsfragen
Wir helfen Ihnen weiter – direkt & ohne Verpflichtung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist jede falsche Aussage unter Eid ein Meineid?
Was ist der Unterschied zu einer falschen uneidlichen Aussage (§ 153 StGB)?
Muss ich bei einer Anzeige sofort mit Gefängnis rechnen?

Einfach & bequem
kostenfreier Erstkontakt
Schnell, kompetent & ohne Risiko – Ihre erste Einschätzung vom Rechtsanwalt
Warum Sie sich bei einem Vorwurf wegen Meineid an uns wenden sollten
Strafverfahren wegen falscher Eidesleistung sind komplex und reputationsgefährdend. Unsere Kanzlei:
-
prüft Aussageprotokolle, Kontext und Vernehmungssituation detailliert
-
verteidigt Sie professionell im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren
-
arbeitet mit Aussagepsychologen und Vernehmungssachverständigen zusammen
-
berät diskret bei drohendem Beamtenverlust, Berufs- oder Disziplinarfolgen
-
setzt auf glaubwürdige Verteidigung – nicht auf Leugnung, sondern auf Substanz
Vertrauen Sie auf klare Strafverteidigung – auch in schwierigen Verfahren.
