Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Mutterschutz: Ihre Rechte während Schwangerschaft und Elternzeitbeginn
Mutterschutz: Ihre Rechte während Schwangerschaft und Elternzeitbeginn
Wann greift der Mutterschutz?
Der Mutterschutz beginnt nicht erst mit dem Mutterschutzurlaub – sondern bereits mit der Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt Schwangere und stillende Mütter vor Überforderung, Kündigung und finanziellen Nachteilen. Es regelt u. a. Beschäftigungsverbote, Mutterschaftsgeld und Kündigungsschutz. Arbeitgeber müssen für eine sichere und zumutbare Beschäftigung sorgen – andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen oder gesetzeskonform umzusetzen.
Inhaltsverzeichnis
Was regelt das Mutterschutzgesetz?
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt Schwangere und Mütter vor und nach der Geburt. Es gilt für alle Arbeitnehmerinnen – unabhängig von Branche, Arbeitszeit oder Vertragsform. Zentrale Regelungen:
-
Mutterschutzfrist: 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten: 12 Wochen)
-
Kündigungsschutz: ab Bekanntgabe der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt (§ 17 MuSchG)
-
Beschäftigungsverbote: bei gesundheitlicher Gefährdung, Nachtarbeit, Akkord, gefährlichen Tätigkeiten
-
Mutterschaftsgeld: Zahlung durch Krankenkasse und Arbeitgeber als Entgeltersatz
-
Arbeitszeit- und Gesundheitsschutz: besondere Vorgaben zu Pausen, Sitzgelegenheiten, Belastungsschutz
Kräfte bündeln, erfolgreich streiten!
Schnell, kompetent & ohne Risiko – Ihre erste Einschätzung vom Fachanwalt.
Welche Rechte und Leistungen stehen Ihnen im Mutterschutz zu?
Während der Mutterschutzfrist besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld:
-
Gesetzlich Versicherte erhalten bis zu 13 €/Tag von der Krankenkasse und den Differenzbetrag vom Arbeitgeber
-
Privatversicherte oder familienversicherte Frauen erhalten Mutterschaftsleistungen vom Bundesversicherungsamt
-
Der Arbeitgeber erhält die Aufwendungen über das Umlageverfahren (U2) zurück
Weitere Folgen:
-
Keine Anrechnung auf Urlaub
-
Sonderkündigungsschutz: Kündigung nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde – faktisch kaum durchsetzbar
-
Anspruch auf gleichwertige Weiterbeschäftigung, wenn ein Beschäftigungsverbot vorliegt
Wie läuft die Kommunikation mit dem Arbeitgeber ab?
Der Ablauf ist klar gesetzlich geregelt:
-
Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber so früh wie möglich
-
Arbeitgeber hat dann eine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung (§ 10 MuSchG)
-
Falls nötig: Umsetzung, Anpassung oder Freistellung der Arbeitnehmerin
-
Der Arbeitgeber muss das zuständige Regierungspräsidium bzw. Aufsichtsbehörde informieren
-
Mutterschaftsgeld beantragen:
– Bei der Krankenkasse (gesetzlich Versicherte)
– Beim Bundesversicherungsamt (nicht gesetzlich Versicherte)
– Mit Bescheinigung der Krankenkasse über den Entbindungstermin
Wir unterstützen bei Problemen mit dem Arbeitgeber oder der Behörde – diskret und entschlossen.
Ihr Recht – Unsere Unterstützung
Holen Sie sich eine kostenfreie Ersteinschätzung von unseren Experten – schnell & unverbindlich.
Wie können Sie sich bei Verstößen gegen den Mutterschutz wehren?
Kommt es zu Problemen, etwa durch:
-
Ablehnung der Freistellung trotz ärztlichem Attest
-
Versuch der Kündigung während der Schutzfrist
-
Verweigerung von Mutterschaftsgeld oder Weiterbeschäftigung
…stehen wir an Ihrer Seite:
-
Rechtsmittel gegen unzulässige Kündigungen
-
Antrag auf behördliches Einschreiten
-
Klage auf Lohnfortzahlung oder Weiterbeschäftigung
-
Durchsetzung der Rechte gegenüber Krankenkasse oder Arbeitgeber
Wir setzen Ihre Schutzrechte durch – außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht.
Was sollten Sie im Mutterschutz beachten?
-
Informieren Sie den Arbeitgeber schriftlich und frühzeitig über Ihre Schwangerschaft
-
Lassen Sie sich bei Bedarf ein ärztliches Beschäftigungsverbot ausstellen
-
Beantragen Sie Mutterschaftsgeld rechtzeitig vor Beginn der Schutzfrist
-
Erfragen Sie Ihre Urlaubsansprüche und Rückkehrrechte nach der Elternzeit
-
Nehmen Sie rechtliche Beratung in Anspruch – z. B. bei drohender Kündigung oder Benachteiligung
Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte souverän und stressfrei wahrzunehmen.
Klare Antworten auf Ihre Rechtsfragen
Wir helfen Ihnen weiter – direkt & ohne Verpflichtung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann beginnt und endet der Mutterschutz?
Darf mir während der Schwangerschaft gekündigt werden?
Muss ich den Arbeitgeber sofort über meine Schwangerschaft informieren?

Einfach & bequem
kostenfreier Erstkontakt
Schnell, kompetent & ohne Risiko – Ihre erste Einschätzung vom Rechtsanwalt
Warum Sie sich bei Fragen zum Mutterschutz an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber bei allen Fragen zum Mutterschutzrecht – individuell, schnell und rechtssicher. Wir:
-
klären Ihre Ansprüche und begleiten das Verfahren
-
wehren unzulässige Kündigungen ab
-
vertreten Sie bei Streit um Beschäftigungsverbote oder Leistungen
-
beraten auch Unternehmen zur gesetzlichen Umsetzungspflicht und U2-Erstattung
-
sorgen für Klarheit – vom Arbeitsvertrag bis zur Elternzeit
Vertrauen Sie auf fundiertes Fachwissen und menschliches Gespür.
