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Was regelt das Nachbarschaftsrecht?

Das Nachbarschaftsrecht umfasst zahlreiche Vorschriften aus dem BGB (§§ 903 ff.) und den Landesnachbarrechtsgesetzen (je nach Bundesland). Geregelt sind unter anderem:

  • Grenzabstände für Gebäude, Fenster, Pflanzen und Zäune

  • Überwachsende Äste und Wurzeln (§ 910 BGB)

  • Immissionen wie Lärm, Rauch oder Gerüche (§ 906 BGB)

  • Einsichtsrechte und Sichtschutz zwischen Nachbargrundstücken

  • Zufahrtsrechte und Leitungsrechte bei fehlender Erschließung

Grundsätzlich gilt: Jeder darf mit seinem Eigentum tun, was er will – solange er die Rechte des Nachbarn nicht verletzt.

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Was passiert bei Verstößen gegen das Nachbarschaftsrecht?

Wer gegen nachbarrechtliche Pflichten verstößt, muss mit zivilrechtlichen Ansprüchen rechnen:

  • Unterlassung: z. B. bei Lärm, Einsicht oder Überbau

  • Beseitigung: z. B. von zu hohen Hecken oder baulichen Anlagen

  • Schadenersatz: bei Schäden durch Bäume, Wasser oder bauliche Eingriffe

  • Duldungspflichten: z. B. bei notwendigen Leitungsrechten oder Reparaturen

In manchen Fällen sind auch Eilverfahren möglich, etwa bei akuter Gefährdung oder baulichen Maßnahmen.

Wie läuft ein nachbarrechtlicher Streit ab?

Der Ablauf eines Konflikts im Nachbarschaftsrecht ist häufig folgender:

  1. Aufforderung zur Unterlassung oder Beseitigung – am besten schriftlich und sachlich

  2. Fristsetzung zur freiwilligen Erledigung

  3. Mediation oder Schlichtung – in einigen Bundesländern vor Klage vorgeschrieben

  4. Einleitung eines Zivilverfahrens – z. B. auf Unterlassung, Beseitigung oder Schadenersatz

  5. Gerichtliche Entscheidung – ggf. mit Beweiserhebung durch Zeugen, Gutachten oder Ortsbesichtigung

Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – lösungsorientiert und rechtssicher.

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Wie kann man sich gegen überzogene Nachbarschaftsforderungen wehren?

Nicht jede Beschwerde ist juristisch haltbar. Wir prüfen, ob:

  • Die gesetzlichen Abstände und Grenzwerte tatsächlich überschritten wurden

  • Eine Duldungspflicht besteht – z. B. bei ortsüblicher Nutzung (§ 906 BGB)

  • Der Anspruch verjährt ist (Verjährungsfristen beachten!)

  • Der Nachbar selbst nicht beweisen kann, dass eine Beeinträchtigung vorliegt

  • Eine gütliche Einigung den Vorzug verdient, um den Hausfrieden zu wahren

Wir setzen Ihre Rechte durch – mit Klarheit und Augenmaß.

Was sollten Sie im Umgang mit nachbarschaftlichen Problemen beachten?

  • Suchen Sie zunächst das persönliche Gespräch – dokumentieren Sie Gesprächsinhalte bei Bedarf schriftlich

  • Holen Sie rechtzeitig Rat, bevor sich ein Konflikt verhärtet

  • Beachten Sie die besonderen Regelungen Ihres Bundeslandes – z. B. zu Abstandsflächen, Einfriedungen oder Heckenhöhen

  • Vermeiden Sie eigenmächtige Maßnahmen – sie können rechtlich nach hinten losgehen

  • Bewahren Sie bei emotionalen Streitigkeiten einen kühlen Kopf – wir helfen Ihnen dabei

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das hängt vom Landesrecht ab – oft gelten 1,80 bis 2 Meter bei einem Mindestabstand von 50–100 cm zur Grenze. Wir beraten Sie gerne nach Landesrecht.
Nur in engen Ausnahmen – z. B. zur Reparatur einer Grenzmauer (§ 910 BGB analog) oder wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Es gilt eine gesetzliche Duldungspflicht, aber nur bei berechtigtem Interesse.
Ja – bei erheblicher und regelmäßiger Störung besteht ein Anspruch auf Unterlassung. Beweismittel wie Lärmprotokolle oder Zeugen sind hier entscheidend.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei verfügt über fundierte Erfahrung im Nachbarschaftsrecht. Wir:

  • Beraten Sie individuell zu Ihren Rechten und Pflichten

  • Verfassen rechtssichere Aufforderungs- und Abwehrschreiben

  • Führen außergerichtliche Verhandlungen oder Schlichtungsverfahren

  • Vertreten Sie kompetent vor Gericht – bundesweit und effektiv

Ob zur Deeskalation oder zur gerichtlichen Durchsetzung – wir stehen an Ihrer Seite.

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