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Wann liegt eine strafbare Nötigung vor?

Laut § 240 StGB macht sich strafbar, wer:

  • Einen anderen mit Gewalt oder Drohung zu einem Verhalten zwingt,
  • Ein „empfindliches Übel“ androht, um Druck auszuüben,
  • Unrechtmäßige Mittel einsetzt, um einen Vorteil zu erlangen.
Typische Beispiele sind das Erzwingen von Geldzahlungen, Drohungen mit beruflichen Konsequenzen oder aggressives Verhalten im Straßenverkehr.

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Welche Strafen drohen?

Die Strafen für Nötigung hängen von der Schwere der Tat ab:

  • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
  • In schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
  • Eintragung ins Führungszeugnis
  • Mögliche Nebenstrafen wie Fahrverbote bei Nötigung im Straßenverkehr
Falls eine Waffe oder andere gefährliche Mittel eingesetzt wurden, drohen noch höhere Strafen.

 

Wie läuft ein Strafverfahren wegen Nötigung ab?

Ein Strafverfahren wegen Nötigung verläuft in der Regel folgendermaßen:

  1. Ermittlungsverfahren: Die Polizei nimmt die Anzeige auf und befragt Zeugen.
  2. Anhörung des Beschuldigten: Sie erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme.
  3. Prüfung der Beweislage: Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob Anklage erhoben wird.
  4. Hauptverhandlung: Falls Anklage erhoben wird, entscheidet ein Gericht über Schuld oder Unschuld.
  5. Urteil: Bei einer Verurteilung drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.

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Wie können Sie sich gegen eine Anklage wegen Nötigung verteidigen?

Nicht jede Handlung, die als Druck empfunden wird, erfüllt den Tatbestand der Nötigung. Mögliche Verteidigungsstrategien sind:

  • Fehlende Gewalt oder Drohung: Die Handlung muss eine ernstzunehmende Bedrohung oder Zwang darstellen.
  • Mangelnde Strafbarkeit der Drohung: Nicht jede Drohung ist strafrechtlich relevant.
  • Notwehr oder Notstand: Falls eine Drohung als Selbstschutz erfolgte, kann dies strafmildernd wirken.
  • Fehlende Beweise: Eine bloße Behauptung ohne Beweise reicht für eine Verurteilung nicht aus.
Unsere Kanzlei prüft Ihren Fall sorgfältig und entwickelt eine effektive Verteidigungsstrategie.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen Nötigung vorgeworfen wird?

Falls Sie wegen Nötigung angezeigt wurden, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Keine Aussagen ohne Anwalt machen! Schweigen schützt vor falschen Anschuldigungen.
  • Beweise und Zeugenaussagen sichern! Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen.
  • Drohungen oder Gewalt abstreiten, falls sie nicht vorlagen! Falsche Aussagen können widerlegt werden.
  • Schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren! Eine frühzeitige Verteidigung kann das Verfahren positiv beeinflussen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ein empfindliches Übel ist eine ernsthafte Androhung von Nachteilen, die den Bedrohten erheblich belasten würde (z. B. Jobverlust, finanzielle Schäden).

Ja, auch eine Drohung allein kann strafbar sein, wenn sie als Zwangsmittel eingesetzt wurde.

Ja, eine Verurteilung wegen Nötigung erscheint im Führungszeugnis, wenn eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt wurde.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und bietet Ihnen eine effektive Verteidigung gegen Vorwürfe der Nötigung. Wir helfen Ihnen bei:

  • Einspruch gegen Strafbefehle oder Anklagen
  • Prüfung der Beweislage und möglicher Verteidigungsstrategien
  • Reduzierung von Strafen oder Einstellung des Verfahrens
  • Gerichtlicher Verteidigung durch erfahrene Strafverteidiger
Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen und gemeinsam die beste Strategie erarbeiten.

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