Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Schadensersatz im Vertragsrecht – Ihre Ansprüche bei Pflichtverletzungen
Schadensersatz im Vertragsrecht – Ihre Ansprüche bei Pflichtverletzungen
Wann ist Schadensersatz im Vertragsrecht möglich?
Verträge sind einzuhalten – das gilt im Geschäftsverkehr ebenso wie im privaten Bereich. Wenn jedoch eine Vertragspartei ihre Pflichten verletzt und dadurch ein Schaden entsteht, sieht das Gesetz Schadensersatzansprüche vor. Ob es um Lieferverzug, mangelhafte Leistung oder Pflichtverletzung bei der Vertragserfüllung geht – Geschädigte müssen bestimmte Voraussetzungen nachweisen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Gleichzeitig ist zwischen verschiedenen Schadensarten und Anspruchsgrundlagen zu unterscheiden. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen – rechtlich fundiert, wirtschaftlich sinnvoll und effizient.
Inhaltsverzeichnis
Was versteht man unter Schadensersatz im Vertragsrecht?
Ein Schadensersatzanspruch im Vertragsrecht entsteht, wenn eine Vertragspartei ihre Pflichten verletzt und die andere dadurch einen Schaden erleidet (§§ 280 ff. BGB). Die wichtigsten Grundlagen:
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§ 280 BGB: Allgemeiner Anspruch bei Pflichtverletzung
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§ 281 BGB: Schadensersatz statt der Leistung (z. B. bei Nicht- oder Schlechtleistung)
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§ 283 BGB: Schadensersatz bei Unmöglichkeit
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§ 286 BGB: Schadensersatz bei Verzug
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§ 311a BGB: Schadensersatz bei anfänglicher Unmöglichkeit
Wichtig: Der Geschädigte muss nachweisen, dass ein Vertrag bestand, eine Pflicht verletzt wurde, ein Schaden eingetreten ist – und dass der Schaden kausal auf die Pflichtverletzung zurückgeht.
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Wann liegt eine ersatzpflichtige Pflichtverletzung vor?
Ein Schadensersatzanspruch setzt in der Regel folgende Voraussetzungen voraus:
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Vertragliches Schuldverhältnis: z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag
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Pflichtverletzung: z. B. nicht rechtzeitige Lieferung, mangelhafte Leistung, falsche Information
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Vertretenmüssen: Der Schädiger handelt vorsätzlich oder fahrlässig (§ 276 BGB)
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Schaden: Vermögensminderung, entgangener Gewinn oder Folgekosten
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Kausalität: Die Pflichtverletzung muss den Schaden verursacht haben
In bestimmten Fällen gilt eine Beweislastumkehr – etwa beim Verbrauchsgüterkauf (§ 477 BGB).
Welche Schäden können ersetzt verlangt werden?
Ersatzfähig sind im Vertragsrecht vor allem:
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Vermögensschäden: z. B. Reparaturkosten, Rückzahlung, entgangener Gewinn
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Verzögerungsschäden: z. B. Mehrkosten durch verspätete Lieferung (§ 286 BGB)
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Mangelfolgeschäden: Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstehen (z. B. durch defektes Gerät)
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Nutzungsausfall oder Folgeschäden: z. B. Verdienstausfall bei Unternehmern
Nicht jeder Schaden ist ersatzfähig – z. B. bei höherer Gewalt oder fehlendem Verschulden. Wir prüfen für Sie, was Ihnen zusteht.
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Wie wird ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht?
Das empfohlene Vorgehen bei Schadensersatzforderungen:
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Schaden dokumentieren: Belege, Rechnungen, Fotos und Zeugen sichern
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Verzug setzen (falls nötig): Frist zur Leistung oder Nachbesserung setzen
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Anspruch beziffern und begründen: Juristisch präzise – ggf. mit Anwalt
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Außergerichtliche Geltendmachung: Durch Schreiben oder anwaltliche Aufforderung
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Klage: Falls keine Einigung möglich ist – wir vertreten Sie konsequent vor Gericht
Wir übernehmen die komplette rechtliche Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche – zielgerichtet und effizient.
Wie kann man sich gegen unberechtigte Schadensersatzforderungen verteidigen?
Nicht jede Forderung ist gerechtfertigt. Wir prüfen z. B.:
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Bestand überhaupt ein Vertrag?
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Liegt eine echte Pflichtverletzung vor?
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Ist der Schaden nachweisbar und adäquat verursacht?
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Greifen Einreden wie Mitverschulden (§ 254 BGB), Verjährung oder Höhere Gewalt?
Wir vertreten Sie auch bei der Abwehr überzogener oder unbegründeter Forderungen – kompetent und konsequent.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich immer einen Schaden beweisen?
Wie lange habe ich Zeit, um Schadensersatz zu verlangen?
Was ist der Unterschied zu einem Rücktritt?
Beim Rücktritt wird der Vertrag beendet, beim Schadensersatz wird ein finanzieller Ausgleich für Pflichtverletzungen verlangt.

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Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche. Wir:
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Prüfen fundiert, ob ein Schadensersatzanspruch besteht
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Beziffern und begründen Ihre Forderung rechtssicher
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Übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite
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Ob Unternehmer, Verbraucher oder Freiberufler – wir stehen für klare Ergebnisse statt langer Streitigkeiten.
