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Was bedeutet Schmerzensgeld im rechtlichen Sinne?

Schmerzensgeld ist ein finanzieller Ausgleich für immaterielle Schäden, insbesondere bei:

  • Körperverletzungen durch Unfälle oder tätliche Angriffe

  • Behandlungsfehlern im medizinischen Bereich

  • Psychischen Belastungen, z. B. nach Mobbing, Stalking oder Traumatisierungen

  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen wie unberechtigter Veröffentlichung von Bildern

Der Anspruch ergibt sich meist aus § 253 BGB in Verbindung mit § 823 BGB, wenn eine unerlaubte Handlung vorliegt.

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Welche Ansprüche ergeben sich bei einem Schmerzensgeldfall?

Wird ein Schmerzensgeldanspruch anerkannt oder gerichtlich zugesprochen, kann der Geschädigte folgendes verlangen:

  • Zahlung eines einmaligen Betrags zur Wiedergutmachung der erlittenen Schmerzen und Einschränkungen

  • Ggf. zusätzlich regelmäßige Zahlungen bei dauerhaften Folgen (z. B. monatliche Rente)

  • Kombination mit weiteren Schadenersatzansprüchen (z. B. Verdienstausfall, Behandlungskosten)

Die Höhe orientiert sich an vergleichbaren Gerichtsentscheidungen, der Dauer der Beschwerden, der Schwere der Verletzung und der Lebensbeeinträchtigung.

Wie läuft die Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruchs ab?

Typischerweise geht die Durchsetzung eines Schmerzensgeldanspruchs wie folgt vor sich:

  1. Dokumentation des Ereignisses und der Verletzungen (z. B. ärztliche Atteste, Unfallberichte)

  2. Bezifferung der Forderung und anwaltliches Forderungsschreiben an den Schädiger oder die Versicherung

  3. Vergleichsverhandlungen zur außergerichtlichen Einigung

  4. Klageeinreichung beim Zivilgericht, wenn keine Einigung erzielt wird

  5. Gerichtliche Entscheidung über Anspruch und Höhe des Schmerzensgeldes

Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zur vollständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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Wie können unberechtigte Schmerzensgeldforderungen abgewehrt werden?

Auch als Beschuldigter haben Sie Rechte. Mögliche Verteidigungsansätze sind:

  • Nachweis, dass keine schuldhafte Handlung vorliegt

  • Kein Zusammenhang zwischen Verhalten und Schaden

  • Mitverschulden des Anspruchstellers

  • Überzogene oder nicht belegbare Forderungshöhe

  • Verjährung des Anspruchs

Unsere Kanzlei vertritt Sie mit Augenmaß und juristischem Nachdruck – auch in sensiblen Streitfällen.

Was sollten Sie bei einem Schmerzensgeldanspruch beachten?

  • Lassen Sie Verletzungen frühzeitig ärztlich dokumentieren

  • Sichern Sie alle Beweise wie Fotos, Zeugen oder Gutachten

  • Führen Sie ein Schmerzprotokoll, um den Verlauf nachvollziehbar zu machen

  • Vermeiden Sie unüberlegte Einigungen ohne anwaltliche Beratung

  • Reagieren Sie zügig – Schmerzensgeldansprüche können verjähren

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein – es gibt keine gesetzlich festgelegten Beträge. Gerichte orientieren sich aber an früheren Entscheidungen (sog. Schmerzensgeldtabellen).
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon wussten.

Nein – auch bei fahrlässigem Verhalten (z. B. Verkehrsunfall) besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Schadenersatz- und Schmerzensgeldrecht. Wir:

  • Bewerten Ihre Erfolgsaussichten realistisch

  • Setzen Ihre Ansprüche entschlossen außergerichtlich und vor Gericht durch

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Wir sorgen dafür, dass Sie das erhalten, was Ihnen zusteht.

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