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Was versteht man unter einer Schutzanordnung?

Eine Schutzanordnung ist eine gerichtliche Verfügung, die einer anderen Person bestimmte Handlungen verbietet oder gebietet, um einen weiteren Übergriff zu verhindern. Typische Anordnungen sind:

  • Verbot, sich der betroffenen Person zu nähern

  • Verbot, Kontakt aufzunehmen, etwa telefonisch oder über soziale Medien

  • Verpflichtung, die gemeinsame Wohnung zu verlassen

  • Verbot, bestimmte Orte (z. B. Arbeitsplatz, Schule der Kinder) zu betreten

Schutzanordnungen werden häufig als einstweilige Anordnungen erlassen, um rasch Sicherheit herzustellen.

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Welche Folgen hat die Missachtung einer Schutzanordnung?

Wer eine Schutzanordnung missachtet, begeht eine Straftat. Es drohen:

  • Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr

  • Sofortige polizeiliche Maßnahmen, etwa Festnahmen

  • Weitere gerichtliche Maßnahmen wie Unterbringungsanordnungen

  • Negative Auswirkungen in familienrechtlichen Verfahren, etwa im Sorgerechtsstreit

Die Durchsetzung von Schutzanordnungen wird von Polizei und Justiz sehr ernst genommen.

Wie läuft das Verfahren für eine Schutzanordnung ab?

Das Verfahren für eine Schutzanordnung verläuft in der Regel wie folgt:

  1. Antragstellung beim zuständigen Familiengericht

  2. Glaubhafte Darstellung der Bedrohung oder Übergriffe (z. B. durch ärztliche Atteste, Zeugenaussagen)

  3. Erlass einer einstweiligen Anordnung, meist ohne Anhörung der Gegenseite

  4. Zustellung der Anordnung durch die Polizei oder Gerichtsvollzieher

  5. Gerichtsverhandlung zur endgültigen Entscheidung, falls der Täter widerspricht

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, den Antrag schnell, vollständig und überzeugend zu stellen.

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Wie können Schutzanordnungen individuell angepasst werden?

Je nach Gefährdungslage kann die Schutzanordnung genau auf Ihre Situation zugeschnitten werden. Möglich sind:

  • Räumliche Beschränkungen auf bestimmte Entfernungen (z. B. 100 Meter Abstand)

  • Verbot jeglicher Kontaktaufnahme, auch indirekt über Dritte

  • Einbeziehung des Arbeitsplatzes oder anderer Aufenthaltsorte in den Schutzbereich

  • Erweiterung auf den Schutz gemeinsamer Kinder

Wir beraten Sie, welche Schutzmaßnahmen in Ihrem Fall am wirksamsten und rechtlich durchsetzbar sind.

Was sollten Sie beachten, wenn Sie eine Schutzanordnung beantragen?

    • Sichern Sie Beweise: Dokumentieren Sie Bedrohungen, Übergriffe oder Belästigungen

    • Holen Sie ärztliche Atteste bei körperlichen Verletzungen ein

    • Zeugenberichte können Ihre Glaubwürdigkeit stärken

    • Reagieren Sie schnell: Zeitnahes Handeln erhöht die Erfolgsaussichten

    • Lassen Sie sich juristisch begleiten, um Formfehler und Ablehnungen zu vermeiden

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

In der Regel gilt eine einstweilige Schutzanordnung zunächst für sechs Monate. Auf Antrag kann sie verlängert werden.
Ja. Polizeiliche Maßnahmen wirken nur kurzfristig. Eine gerichtliche Schutzanordnung sichert Ihren Schutz langfristig.
Ja, sowohl der Antragsteller als auch die betroffene Person können später die Aufhebung beantragen, etwa wenn die Gefahr nicht mehr besteht.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Gewaltschutzrecht und kennt die Anforderungen der Gerichte. Wir unterstützen Sie bei:

  • Schneller Antragstellung für einstweilige Schutzanordnungen

  • Vertretung in der Gerichtsverhandlung

  • Durchsetzung und Verlängerung von Schutzanordnungen

  • Konsequenter Wahrung Ihrer Sicherheit und Rechte

Wir stehen an Ihrer Seite – entschlossen, erfahren und engagiert.

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