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Was umfasst das Sorgerecht?

Das Sorgerecht besteht aus zwei Hauptbereichen:

  • Personensorge: betrifft die Betreuung, Erziehung, medizinische Versorgung und Aufenthaltsbestimmung des Kindes

  • Vermögenssorge: betrifft die Verwaltung des Vermögens des Kindes und die rechtliche Vertretung in finanziellen Angelegenheiten

In Deutschland ist das gemeinsame Sorgerecht die Regel. Nur auf Antrag und bei entsprechender Begründung kann einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen werden.

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Welche Folgen hat die Verletzung von Sorgerechtsregelungen?

Verstöße gegen bestehende Sorgerechtsregelungen können ernste Konsequenzen haben:

  • Gerichtliche Maßnahmen bis hin zum Entzug des Sorgerechts

  • Strafrechtliche Konsequenzen bei Kindesentziehung oder Missachtung von Umgangsregelungen

  • Schadensersatzforderungen bei Vermögensschäden des Kindes

  • Eingreifen des Jugendamtes bei Gefährdung des Kindeswohls

Es ist deshalb wichtig, bestehende Regelungen konsequent einzuhalten oder rechtzeitig an veränderte Umstände anzupassen.

Wie läuft ein Sorgerechtsverfahren ab?

Ein Verfahren zur Regelung des Sorgerechts verläuft typischerweise so:

  1. Antrag eines Elternteils beim Familiengericht

  2. Einschaltung des Jugendamtes zur Stellungnahme

  3. Anhörung der Eltern und gegebenenfalls des Kindes

  4. Entscheidung des Gerichts unter Berücksichtigung des Kindeswohls

  5. Optional: Vereinbarungen zwischen den Eltern können gerichtlich gebilligt werden

Unsere Kanzlei begleitet Sie durch alle Phasen des Verfahrens und setzt sich für Ihre Interessen und die Ihres Kindes ein.

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Wie können Ihre Rechte im Sorgerechtsverfahren geschützt werden?

Unsere Strategien umfassen:

  • Umfassende Aufbereitung der familiären Situation und Argumentation für die Kindeswohldienlichkeit Ihrer Position

  • Antragstellung auf alleiniges Sorgerecht bei gravierenden Konflikten oder Kindeswohlgefährdung

  • Entwicklung individueller Umgangs- und Betreuungsmodelle

  • Vertretung bei Mediationsverfahren zur außergerichtlichen Einigung

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie, die sowohl rechtlich fundiert als auch auf die Bedürfnisse Ihres Kindes abgestimmt ist.

Worauf sollten Sie beim Thema Sorgerecht achten?

  • Versuchen Sie möglichst früh, mit dem anderen Elternteil eine einvernehmliche Regelung zu finden

  • Dokumentieren Sie relevante Ereignisse, die Ihre Position stützen könnten

  • Seien Sie offen für flexible Lösungen, etwa Wechselmodelle oder flexible Umgangszeiten

  • Setzen Sie das Kindeswohl stets an erste Stelle

  • Holen Sie frühzeitig juristische Beratung ein, um Ihre Rechte wirksam zu vertreten

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, wenn das gemeinsame Sorgerecht das Kindeswohl gefährdet oder eine Zusammenarbeit unmöglich ist, kann das Gericht einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen.
Ein Umzug mit dem Kind, insbesondere ins Ausland, bedarf in der Regel der Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder einer gerichtlichen Entscheidung.
Beim Wechselmodell betreuen beide Eltern das Kind zu gleichen Teilen. Es setzt eine gute Kommunikation und Kooperationsbereitschaft der Eltern voraus.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Familienrecht spezialisiert und bietet Ihnen:

  • Erfahrene Beratung und Vertretung in allen Fragen des Sorgerechts

  • Einfühlsame und zugleich durchsetzungsstarke Begleitung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren

  • Entwicklung individueller und kindgerechter Lösungen

  • Schnelle und unkomplizierte Hilfe bei akuten Problemen im Zusammenhang mit dem Sorgerecht

Wir setzen uns engagiert für Ihre Rechte und die Zukunft Ihres Kindes ein.

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