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Was genau ist Steuerbetrug?

Steuerbetrug ist umgangssprachlich – juristisch handelt es sich um Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Diese liegt vor, wenn jemand:

  • gegenüber dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben macht,

  • steuerlich relevante Tatsachen verschweigt,

  • oder die Finanzbehörde pflichtwidrig im Unklaren lässt,

  • und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Vorteile erlangt.

Typische Beispiele:

  • Verschweigen von Einkünften (z. B. Vermietung, Auslandseinkommen, Nebentätigkeit)

  • Manipulierte Rechnungen, doppelte Buchführung, Scheinrechnungen

  • Vorsteuerbetrug bei der Umsatzsteuer

  • Schwarzarbeit / Nichtanmeldung von Arbeitsverhältnissen

  • Verlagerung von Vermögen ins Ausland ohne Meldung

Auch der Versuch ist strafbar – ebenso die Beihilfe z. B. durch Steuerberater:innen.

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Welche Strafen drohen bei Steuerbetrug?

Die Sanktionen bei Steuerhinterziehung richten sich nach der Höhe des Steuerschadens und dem Verhalten des Täters:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (§ 370 Abs. 1 AO)

  • In besonders schweren Fällen: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren (§ 370 Abs. 3 AO)

  • Nachzahlung der hinterzogenen Beträge zzgl. Zinsen (§ 235 AO)

  • Einziehung von Vermögen oder Sachwerten (§§ 73 ff. StGB)

  • Berufsrechtliche Folgen für Steuerberater:innen, Unternehmer:innen oder Geschäftsführer

  • Eintragung ins Führungszeugnis

Wir setzen uns dafür ein, dass die Hintergründe differenziert bewertet und Strafen ggf. gemildert oder Verfahren eingestellt werden.

Wie läuft ein Steuerstrafverfahren ab?

  1. Verdachtsmeldung durch Betriebsprüfung, Bank, Hinweisgeber oder Kontrollmitteilung

  2. Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch Steuerfahndung / Staatsanwaltschaft

  3. Durchsuchung / Beschlagnahme von Unterlagen, Computern, Geschäftsräumen

  4. Vernehmung der beschuldigten Person (Aussage sollte nur über Verteidigung erfolgen)

  5. Abschluss durch:
    – Verfahrenseinstellung (z. B. bei geringer Schuld),
    – Strafbefehl oder Anklage,
    – Einleitung eines Hauptverfahrens

Unsere Kanzlei begleitet Sie vom ersten Verdacht bis zum Abschluss – mit steuerlichem Sachverstand und prozessualer Strategie.

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Wie kann man sich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung verteidigen?

Die Verteidigung hängt von der Beweislage und dem Verhalten des Mandanten ab. Mögliche Ansätze:

  • Keine vorsätzliche Handlung, sondern Irrtum oder Fahrlässigkeit

  • Zweifel an der Steuerpflicht oder Bewertung der Tatsachen

  • Verjährung der Tat (i. d. R. 5 bis 10 Jahre je nach Fall)

  • Formfehler bei Durchsuchung oder Beweisverwertung

  • Beratung zur Selbstanzeige nach § 371 AO – mit Wirkung der Straffreiheit, wenn vollständig und rechtzeitig

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie – diskret, zielgerichtet und mit steuerrechtlichem Tiefgang.

Was sollten Sie bei einem Steuerstrafverfahren beachten?

  • Keine Aussage gegenüber Steuerfahndung oder Polizei ohne anwaltliche Beratung

  • Sichern Sie alle relevanten Unterlagen und E-Mails

  • Vermeiden Sie die Vernichtung oder nachträgliche Änderung von Belegen

  • Lassen Sie sich frühzeitig zur Selbstanzeige beraten – diese muss vollständig und korrekt erfolgen

  • Vermeiden Sie voreilige Rechtfertigungen gegenüber Dritten oder Behörden

Wir schützen Sie vor Fehlern im Umgang mit Finanzamt, Steuerfahndung und Justiz.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Steuerbetrug ist kein gesetzlich definierter Begriff – juristisch handelt es sich in der Regel um vorsätzliche Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO.
Ja – wenn die Selbstanzeige vollständig, rechtzeitig und nachvollziehbar erfolgt, kann sie zur Straffreiheit führen (§ 371 AO).
In der Regel nach 5 Jahren, bei besonders schweren Fällen nach 10 Jahren. Die Frist beginnt mit der letzten Handlung zur Tat.

Warum Sie sich bei einem Vorwurf des Steuerbetrugs an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Wir:

  • prüfen, ob eine strafbare Handlung nach § 370 AO vorliegt

  • beraten umfassend zu Selbstanzeige, strafbefreiender Nachzahlung und Verfahrensvermeidung

  • vertreten Sie im Ermittlungsverfahren, bei Durchsuchungen und vor Gericht

  • sichern Kommunikation mit Steuerberatern, Behörden und Finanzämtern ab

  • begleiten Sie diskret, effizient und mit tiefem Verständnis für steuerliche Zusammenhänge

Vertrauen Sie auf spezialisierte Verteidigung im Steuerstrafrecht – professionell, verschwiegen und lösungsorientiert.

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