Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Ihre Rechte bei Vorwurf oder Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung
Ihre Rechte bei Vorwurf oder Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung
Wann gilt ein Verhalten als Steuerbetrug?
Die Abgabe fehlerhafter oder unvollständiger Steuererklärungen kann weitreichende Folgen haben – insbesondere, wenn ein vorsätzliches Verhalten vorliegt. Steuerbetrug im engeren Sinne ist kein eigenständiger Straftatbestand, sondern wird in der Regel unter § 370 der Abgabenordnung (AO) als Steuerhinterziehung verfolgt. Schon der Versuch, durch falsche Angaben Steuern zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Vorteile zu erlangen, ist strafbar. Dabei sind sowohl Unternehmer:innen als auch Privatpersonen betroffen – etwa bei nicht erklärten Mieteinnahmen, Schwarzarbeit, Auslandskonten oder falschen Betriebsausgaben. Unsere Kanzlei klärt, ob tatsächlich eine Straftat vorliegt – und wie Sie sich verteidigen oder eine Selbstanzeige korrekt einreichen können.
Inhaltsverzeichnis
Was genau ist Steuerbetrug?
Steuerbetrug ist umgangssprachlich – juristisch handelt es sich um Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Diese liegt vor, wenn jemand:
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gegenüber dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
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steuerlich relevante Tatsachen verschweigt,
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oder die Finanzbehörde pflichtwidrig im Unklaren lässt,
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und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Vorteile erlangt.
Typische Beispiele:
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Verschweigen von Einkünften (z. B. Vermietung, Auslandseinkommen, Nebentätigkeit)
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Manipulierte Rechnungen, doppelte Buchführung, Scheinrechnungen
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Vorsteuerbetrug bei der Umsatzsteuer
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Schwarzarbeit / Nichtanmeldung von Arbeitsverhältnissen
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Verlagerung von Vermögen ins Ausland ohne Meldung
Auch der Versuch ist strafbar – ebenso die Beihilfe z. B. durch Steuerberater:innen.
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Welche Strafen drohen bei Steuerbetrug?
Die Sanktionen bei Steuerhinterziehung richten sich nach der Höhe des Steuerschadens und dem Verhalten des Täters:
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Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (§ 370 Abs. 1 AO)
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In besonders schweren Fällen: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren (§ 370 Abs. 3 AO)
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Nachzahlung der hinterzogenen Beträge zzgl. Zinsen (§ 235 AO)
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Einziehung von Vermögen oder Sachwerten (§§ 73 ff. StGB)
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Berufsrechtliche Folgen für Steuerberater:innen, Unternehmer:innen oder Geschäftsführer
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Eintragung ins Führungszeugnis
Wir setzen uns dafür ein, dass die Hintergründe differenziert bewertet und Strafen ggf. gemildert oder Verfahren eingestellt werden.
Wie läuft ein Steuerstrafverfahren ab?
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Verdachtsmeldung durch Betriebsprüfung, Bank, Hinweisgeber oder Kontrollmitteilung
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Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch Steuerfahndung / Staatsanwaltschaft
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Durchsuchung / Beschlagnahme von Unterlagen, Computern, Geschäftsräumen
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Vernehmung der beschuldigten Person (Aussage sollte nur über Verteidigung erfolgen)
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Abschluss durch:
– Verfahrenseinstellung (z. B. bei geringer Schuld),
– Strafbefehl oder Anklage,
– Einleitung eines Hauptverfahrens
Unsere Kanzlei begleitet Sie vom ersten Verdacht bis zum Abschluss – mit steuerlichem Sachverstand und prozessualer Strategie.
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Wie kann man sich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung verteidigen?
Die Verteidigung hängt von der Beweislage und dem Verhalten des Mandanten ab. Mögliche Ansätze:
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Keine vorsätzliche Handlung, sondern Irrtum oder Fahrlässigkeit
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Zweifel an der Steuerpflicht oder Bewertung der Tatsachen
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Verjährung der Tat (i. d. R. 5 bis 10 Jahre je nach Fall)
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Formfehler bei Durchsuchung oder Beweisverwertung
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Beratung zur Selbstanzeige nach § 371 AO – mit Wirkung der Straffreiheit, wenn vollständig und rechtzeitig
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie – diskret, zielgerichtet und mit steuerrechtlichem Tiefgang.
Was sollten Sie bei einem Steuerstrafverfahren beachten?
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Keine Aussage gegenüber Steuerfahndung oder Polizei ohne anwaltliche Beratung
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Sichern Sie alle relevanten Unterlagen und E-Mails
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Vermeiden Sie die Vernichtung oder nachträgliche Änderung von Belegen
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Lassen Sie sich frühzeitig zur Selbstanzeige beraten – diese muss vollständig und korrekt erfolgen
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Vermeiden Sie voreilige Rechtfertigungen gegenüber Dritten oder Behörden
Wir schützen Sie vor Fehlern im Umgang mit Finanzamt, Steuerfahndung und Justiz.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung?
Kann man durch eine Selbstanzeige straffrei bleiben?
Wann ist eine Steuerhinterziehung verjährt?

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Warum Sie sich bei einem Vorwurf des Steuerbetrugs an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Wir:
-
prüfen, ob eine strafbare Handlung nach § 370 AO vorliegt
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beraten umfassend zu Selbstanzeige, strafbefreiender Nachzahlung und Verfahrensvermeidung
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vertreten Sie im Ermittlungsverfahren, bei Durchsuchungen und vor Gericht
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sichern Kommunikation mit Steuerberatern, Behörden und Finanzämtern ab
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begleiten Sie diskret, effizient und mit tiefem Verständnis für steuerliche Zusammenhänge
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