Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Steuerhinterziehung (§ 370 AO) – Ihre Rechte bei Ermittlungen oder Vorwurf
Steuerhinterziehung (§ 370 AO) – Ihre Rechte bei Ermittlungen oder Vorwurf
Wann liegt eine strafbare Steuerhinterziehung vor?
Nicht jede fehlerhafte Steuererklärung ist gleich strafbar – aber wer bewusst falsche Angaben macht, um Steuern zu sparen oder Rückzahlungen zu erschleichen, begeht Steuerhinterziehung nach § 370 Abgabenordnung (AO). Dabei ist nicht nur die Tat selbst, sondern bereits der Versuch strafbar. Steuerhinterziehung kann sich auf alle Steuerarten beziehen – von Einkommensteuer über Umsatz- und Körperschaftsteuer bis hin zu Erbschaft- oder Kapitalertragsteuer. Besonders häufig betroffen sind Selbständige, Kapitalanleger, Vermieter:innen oder GmbH-Geschäftsführer. Unsere Kanzlei berät umfassend zur Risikoeinschätzung, zur Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen und zur rechtskonformen Korrektur fehlerhafter Angaben.
Inhaltsverzeichnis
Was zählt als Steuerhinterziehung?
Steuerhinterziehung liegt vor, wenn jemand vorsätzlich:
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unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt macht,
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steuerlich erhebliche Tatsachen verschweigt,
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oder seine Mitwirkungspflichten verletzt,
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und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
Typische Fälle sind:
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Verschweigen von Mieteinnahmen, Nebentätigkeiten oder Auslandsvermögen
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Manipulation von Betriebsausgaben oder Scheinrechnungen
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Vorsteuerbetrug im Rahmen der Umsatzsteuer
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Nichtabgabe von Steuererklärungen trotz Verpflichtung
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Fehlerhafte Angaben bei Schenkungs- oder Erbschaftssteuer
Auch die Beihilfe zur Steuerhinterziehung – etwa durch Steuerberater:innen oder Buchhalter:innen – kann strafbar sein.
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Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?
Die Strafe richtet sich nach der Höhe des Steuerschadens und dem Verhalten des Täters:
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Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (§ 370 Abs. 1 AO)
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Bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe bei besonders schweren Fällen (§ 370 Abs. 3 AO) – z. B. bei bandenmäßiger oder gewerbsmäßiger Begehung
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Nachzahlung der hinterzogenen Steuerbeträge zzgl. 6 % Hinterziehungszinsen pro Jahr (§ 235 AO)
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Einziehung von Vermögenswerten oder Kontosperrung
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Berufsrechtliche Folgen für Geschäftsführer:innen, Steuerberater:innen, Beamte etc.
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Führungszeugniseintrag bei Verurteilung
Wir setzen uns dafür ein, dass das Verfahren fair verläuft – und streben frühzeitig Verfahrenseinstellungen oder Strafmilderungen an.
Wie läuft ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung ab?
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Verdacht oder Anzeige – z. B. durch Betriebsprüfung, Finanzamt, Kontrollmitteilung oder anonyme Hinweise
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Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch Steuerfahndung / Staatsanwaltschaft
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Durchsuchung und Beschlagnahme von Unterlagen, E-Mails, Konten
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Vernehmung der beschuldigten Person – Aussage nur mit anwaltlicher Begleitung
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Gutachterliche Aufarbeitung der Steuerlage durch Sachverständige und Finanzbehörde
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Abschluss durch:
– Einstellung (§ 153, § 153a StPO),
– Strafbefehl,
– oder Anklage und Gerichtsverfahren
Unsere Kanzlei begleitet Sie rechtlich und strategisch durch alle Phasen – diskret und zielgerichtet.
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Wie kann man sich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung verteidigen?
Nicht jede Abweichung von der Steuererklärung ist strafbar. Mögliche Verteidigungsansätze:
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Kein Vorsatz – sondern bloße Unachtsamkeit oder steuerlicher Irrtum
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Unklare Rechtslage – insbesondere bei komplexen Sachverhalten (z. B. Kryptowährungen, Auslandsbezug)
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Verjährung der Tat (in der Regel 5 Jahre, bei schweren Fällen 10 Jahre)
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Verfahrensfehler bei Durchsuchung oder Datensicherung
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Freiwillige Selbstanzeige (§ 371 AO) bei noch nicht entdeckter Tat – unter bestimmten Voraussetzungen mit Straffreiheit
Wir prüfen Ihre Optionen im Detail und vertreten Sie konsequent gegenüber Behörden, Steuerfahndung und Justiz.
Was sollten Sie bei Verdacht auf Steuerhinterziehung beachten?
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Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung – auch nicht bei ersten Kontaktaufnahmen durch das Finanzamt
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Sichern Sie Ihre Steuerunterlagen, Belege und Kommunikation
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Lassen Sie Fristen für Selbstanzeige nicht verstreichen – Eile ist geboten
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Vermeiden Sie nachträgliche Korrekturen ohne rechtliche Prüfung
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Beraten Sie sich frühzeitig mit einer spezialisierten Kanzlei im Steuerstrafrecht
Wir sorgen dafür, dass Sie keine unnötigen Risiken eingehen – und sich strategisch richtig verhalten.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab wann ist Steuerhinterziehung strafbar?
Was bringt eine Selbstanzeige?
Was ist der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung?

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Warum Sie sich bei Steuerhinterziehung an uns wenden sollten
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prüfen, ob eine strafbare Steuerhinterziehung vorliegt – oder nur ein steuerlicher Fehler
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begleiten Sie bei Selbstanzeige, Steuerkorrektur oder Nacherklärung
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vertreten Sie im Ermittlungsverfahren, bei Durchsuchungen und vor Gericht
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arbeiten eng mit Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen und Sachverständigen zusammen
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