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Was zählt als Steuerhinterziehung?

Steuerhinterziehung liegt vor, wenn jemand vorsätzlich:

  • unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt macht,

  • steuerlich erhebliche Tatsachen verschweigt,

  • oder seine Mitwirkungspflichten verletzt,

  • und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Typische Fälle sind:

  • Verschweigen von Mieteinnahmen, Nebentätigkeiten oder Auslandsvermögen

  • Manipulation von Betriebsausgaben oder Scheinrechnungen

  • Vorsteuerbetrug im Rahmen der Umsatzsteuer

  • Nichtabgabe von Steuererklärungen trotz Verpflichtung

  • Fehlerhafte Angaben bei Schenkungs- oder Erbschaftssteuer

Auch die Beihilfe zur Steuerhinterziehung – etwa durch Steuerberater:innen oder Buchhalter:innen – kann strafbar sein.

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Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?

Die Strafe richtet sich nach der Höhe des Steuerschadens und dem Verhalten des Täters:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (§ 370 Abs. 1 AO)

  • Bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe bei besonders schweren Fällen (§ 370 Abs. 3 AO) – z. B. bei bandenmäßiger oder gewerbsmäßiger Begehung

  • Nachzahlung der hinterzogenen Steuerbeträge zzgl. 6 % Hinterziehungszinsen pro Jahr (§ 235 AO)

  • Einziehung von Vermögenswerten oder Kontosperrung

  • Berufsrechtliche Folgen für Geschäftsführer:innen, Steuerberater:innen, Beamte etc.

  • Führungszeugniseintrag bei Verurteilung

Wir setzen uns dafür ein, dass das Verfahren fair verläuft – und streben frühzeitig Verfahrenseinstellungen oder Strafmilderungen an.

Wie läuft ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung ab?

  1. Verdacht oder Anzeige – z. B. durch Betriebsprüfung, Finanzamt, Kontrollmitteilung oder anonyme Hinweise

  2. Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch Steuerfahndung / Staatsanwaltschaft

  3. Durchsuchung und Beschlagnahme von Unterlagen, E-Mails, Konten

  4. Vernehmung der beschuldigten Person – Aussage nur mit anwaltlicher Begleitung

  5. Gutachterliche Aufarbeitung der Steuerlage durch Sachverständige und Finanzbehörde

  6. Abschluss durch:
    – Einstellung (§ 153, § 153a StPO),
    – Strafbefehl,
    – oder Anklage und Gerichtsverfahren

Unsere Kanzlei begleitet Sie rechtlich und strategisch durch alle Phasen – diskret und zielgerichtet.

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Wie kann man sich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung verteidigen?

Nicht jede Abweichung von der Steuererklärung ist strafbar. Mögliche Verteidigungsansätze:

  • Kein Vorsatz – sondern bloße Unachtsamkeit oder steuerlicher Irrtum

  • Unklare Rechtslage – insbesondere bei komplexen Sachverhalten (z. B. Kryptowährungen, Auslandsbezug)

  • Verjährung der Tat (in der Regel 5 Jahre, bei schweren Fällen 10 Jahre)

  • Verfahrensfehler bei Durchsuchung oder Datensicherung

  • Freiwillige Selbstanzeige (§ 371 AO) bei noch nicht entdeckter Tat – unter bestimmten Voraussetzungen mit Straffreiheit

Wir prüfen Ihre Optionen im Detail und vertreten Sie konsequent gegenüber Behörden, Steuerfahndung und Justiz.

Was sollten Sie bei Verdacht auf Steuerhinterziehung beachten?

  • Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung – auch nicht bei ersten Kontaktaufnahmen durch das Finanzamt

  • Sichern Sie Ihre Steuerunterlagen, Belege und Kommunikation

  • Lassen Sie Fristen für Selbstanzeige nicht verstreichen – Eile ist geboten

  • Vermeiden Sie nachträgliche Korrekturen ohne rechtliche Prüfung

  • Beraten Sie sich frühzeitig mit einer spezialisierten Kanzlei im Steuerstrafrecht

Wir sorgen dafür, dass Sie keine unnötigen Risiken eingehen – und sich strategisch richtig verhalten.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bereits bei vorsätzlicher falscher Angabe oder dem Verschweigen steuerlich relevanter Tatsachen. Auch der Versuch ist strafbar.
Wenn sie vollständig, fristgerecht und ohne Vorliegen von Sperrgründen erfolgt, führt sie zur Straffreiheit (§ 371 AO) – trotz Nachzahlungspflicht.
Steuerhinterziehung ist strafbar (§ 370 AO), während eine bloße Steuerverkürzung auch durch Fahrlässigkeit entstehen kann – dann kann ggf. nur ein Bußgeld drohen.

Warum Sie sich bei Steuerhinterziehung an uns wenden sollten

Warum Sie sich bei Steuerhinterziehung an uns wenden sollten

Text 6:
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Steuerstrafrecht. Wir:

  • prüfen, ob eine strafbare Steuerhinterziehung vorliegt – oder nur ein steuerlicher Fehler

  • begleiten Sie bei Selbstanzeige, Steuerkorrektur oder Nacherklärung

  • vertreten Sie im Ermittlungsverfahren, bei Durchsuchungen und vor Gericht

  • arbeiten eng mit Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen und Sachverständigen zusammen

  • sichern Ihre wirtschaftliche Existenz und berufliche Perspektive durch gezielte Verteidigung

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung – diskret, effizient und rechtlich versiert.

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