Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Strafbefehl
Strafbefehl
Wann wird ein Strafbefehl erlassen?
Ein Strafbefehl kann für Betroffene überraschend kommen: Ohne Gerichtsverhandlung wird eine Strafe festgesetzt, die direkt wirksam wird, wenn kein Einspruch eingelegt wird. Doch nicht jeder Strafbefehl ist rechtlich haltbar, da er oft auf einer einseitigen Sichtweise der Staatsanwaltschaft beruht. Wer nicht reagiert, akzeptiert die Strafe automatisch. Wir prüfen Ihren Fall und helfen Ihnen, sich gegen eine unberechtigte oder überhöhte Strafe zu wehren.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl ist eine besondere Form des Urteils, das ohne mündliche Verhandlung ergeht. Er wird meist für kleinere Delikte wie:
- Verkehrsstraftaten (z. B. Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer),
- Körperverletzung, Diebstahl oder Betrug in minder schweren Fällen,
- Beleidigung oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz verwendet. Der Strafbefehl enthält eine Strafe, die direkt rechtskräftig wird, wenn kein Einspruch eingelegt wird. Dies kann zu gravierenden Konsequenzen führen, etwa Vorstrafen oder Führerscheinentzug.
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Welche Konsequenzen kann ein Strafbefehl haben?
Ein Strafbefehl kann verschiedene Sanktionen enthalten:
- Geldstrafe, oft berechnet nach Tagessätzen basierend auf dem Einkommen.
- Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis, insbesondere bei Verkehrsdelikten.
- Bewährungsstrafen, wenn eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt wird.
- Eintrag ins Führungszeugnis, je nach Höhe der Strafe.
- Kosten des Verfahrens, die zusätzlich zur Strafe zu zahlen sind.
Wer den Strafbefehl einfach akzeptiert, ohne ihn juristisch prüfen zu lassen, nimmt diese Strafen hin – selbst wenn die Vorwürfe nicht vollständig berechtigt sind.
Wie läuft ein Strafbefehlsverfahren ab?
Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Strafverfahren mit folgendem Ablauf:
- Die Staatsanwaltschaft beantragt den Strafbefehl beim Gericht.
- Das Gericht prüft den Antrag und erlässt den Strafbefehl, wenn es den Vorwurf für plausibel hält.
- Der Beschuldigte erhält den Strafbefehl per Post zugestellt.
- Innerhalb von zwei Wochen kann Einspruch eingelegt werden.
- Wird Einspruch eingelegt, kommt es in der Regel zur Hauptverhandlung.
- Ohne Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig und gilt wie ein Urteil.
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Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Strafbefehl?
Ein Einspruch ist sinnvoll, wenn:
- Der Vorwurf nicht gerechtfertigt ist, weil Beweise fehlen oder unzureichend sind.
- Die Strafe unverhältnismäßig hoch erscheint, insbesondere bei hohen Geldstrafen oder Bewährungsstrafen.
- Ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug droht, was berufliche Konsequenzen haben könnte.
- Fehlende Berücksichtigung entlastender Umstände vorliegt, da der Strafbefehl nur auf den Angaben der Staatsanwaltschaft beruht.
Was sollten Sie tun, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten?
- Frist beachten: Ein Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung eingelegt werden.
- Den Strafbefehl genau prüfen lassen, um mögliche Fehler oder überhöhte Strafen zu erkennen.
- Keine voreiligen Zahlungen oder Anerkenntnisse leisten, bevor eine anwaltliche Prüfung erfolgt.
- Beweise und Unterlagen sichern, falls eine Hauptverhandlung droht.
- Einen erfahrenen Anwalt einschalten, um die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was passiert, wenn ich keinen Einspruch gegen den Strafbefehl einlege?
Der Strafbefehl wird rechtskräftig und gilt wie ein Urteil, sodass die Strafe vollstreckt wird.
Kann ich nachträglich noch Einspruch einlegen, wenn die Frist abgelaufen ist?
Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei nachweisbarer unverschuldeter Fristversäumnis, kann eine Wiedereinsetzung beantragt werden.

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Warum Sie sich an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung mit Strafbefehlsverfahren. Wir helfen Ihnen bei:
- Prüfung der Erfolgsaussichten eines Einspruchs.
- Vermeidung oder Reduzierung von Strafen.
- Gerichtlicher Vertretung in der Hauptverhandlung.
- Strategischer Planung zur Minimierung negativer Konsequenzen.
