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Wann liegt eine Straßenverkehrsgefährdung nach § 315b StGB vor?

Laut § 315b StGB macht sich strafbar, wer den Straßenverkehr dadurch gefährdet, dass er:

  • Hindernisse auf der Fahrbahn errichtet oder entfernt,
  • Fahrzeuge manipuliert, um einen Unfall zu provozieren,
  • Andere gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr vornimmt,
  • Durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren eine Gefahr für andere schafft.
Wichtig: Eine Verurteilung setzt voraus, dass eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder erheblicher Sachwerte vorliegt.

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Welche Konsequenzen hat eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung?

Die Strafen für eine Straßenverkehrsgefährdung nach § 315b StGB können gravierend sein:

  • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
  • In besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren
  • Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist für die Neuerteilung
  • Mehrere Punkte im Fahreignungsregister (Flensburg)
Wird bei der Tat eine vorsätzliche Gefährdung nachgewiesen, kann die Strafe noch höher ausfallen.

 

Wie läuft ein Strafverfahren bei Straßenverkehrsgefährdung ab?

Ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung verläuft in der Regel folgendermaßen:

  1. Polizeiliche Ermittlungen: Die Polizei nimmt die Anzeige auf, befragt Zeugen und sichert Beweise (z. B. Dashcam-Aufnahmen).
  2. Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft: Es wird geprüft, ob eine konkrete Gefährdung vorlag.
  3. Anhörung des Beschuldigten: Sie erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme.
  4. Entscheidung der Staatsanwaltschaft: Entweder wird das Verfahren eingestellt oder es kommt zur Anklage.
  5. Hauptverhandlung und Urteil: Falls Anklage erhoben wird, entscheidet ein Gericht über Schuld oder Unschuld.

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Wie können Sie sich gegen eine Anklage wegen Straßenverkehrsgefährdung verteidigen?

Nicht jede riskante Fahrweise erfüllt den Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung. Mögliche Verteidigungsstrategien sind:

  • Fehlende konkrete Gefahr: Es muss eine nachweisbare Gefährdung anderer vorliegen.
  • Kein grob verkehrswidriges Verhalten: Nicht jede Regelverletzung stellt eine Straßenverkehrsgefährdung dar.
  • Fehlinterpretation von Beweisen: Zeugenaussagen und Videoaufnahmen können unterschiedlich bewertet werden.
  • Mangel an Beweisen: Ohne klare Beweise kann keine Verurteilung erfolgen.
Unsere Kanzlei prüft die Beweislage und entwickelt eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Sie.

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung erhalten?

Falls Sie wegen einer Straßenverkehrsgefährdung nach § 315b StGB angezeigt wurden, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Keine Aussagen ohne Anwalt machen! Schweigen schützt vor Selbstbelastung.
  • Beweise sichern! Falls möglich, sichern Sie Dashcam-Aufnahmen oder Zeugenaussagen.
  • Anhörungsbogen nicht voreilig ausfüllen! Lassen Sie sich vorher rechtlich beraten.
  • Schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren! Eine frühzeitige Verteidigung kann das Verfahren positiv beeinflussen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, bereits eine konkrete Gefahr reicht für eine Verurteilung aus, selbst wenn es nicht zum Unfall kommt.

Sie ist eine Straftat und wird nicht mit einem einfachen Bußgeld geahndet.

Ja, eine Verurteilung führt häufig zum Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist.

 

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und bietet Ihnen eine effektive Verteidigung gegen Vorwürfe nach § 315b StGB. Wir helfen Ihnen bei:

  • Einspruch gegen Strafbefehle oder Anklagen
  • Prüfung von Beweismitteln und Zeugenaussagen
  • Reduzierung von Strafen oder Einstellung des Verfahrens
  • Gerichtlicher Verteidigung durch erfahrene Strafverteidiger
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten prüfen und Ihre Rechte verteidigen.

 

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