Inhaltsverzeichnis

Was sagt das Gesetz zu überhängenden Pflanzen?

Gemäß § 910 BGB gilt:

  • Ragen Zweige oder Wurzeln auf das Grundstück eines Nachbarn hinüber, darf dieser sie abschneiden und behalten, wenn der Eigentümer nach Aufforderung nicht selbst tätig wird.

  • Voraussetzung ist, dass der Überwuchs die Nutzung des Grundstücks beeinträchtigt.

  • Der Eigentümer des Baumes oder der Hecke ist grundsätzlich verpflichtet, seine Pflanzen so zu halten, dass sie das Nachbargrundstück nicht beeinträchtigen.

Auch die jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetze enthalten weitere konkrete Vorschriften – etwa zu Grenzabständen und zur erlaubten Höhe von Hecken.

Kräfte bündeln, erfolgreich streiten!

Schnell, kompetent & ohne Risiko – Ihre erste Einschätzung vom Fachanwalt.

Was passiert, wenn nichts unternommen wird?

Bleibt der Überwuchs bestehen, obwohl der Eigentümer zur Beseitigung aufgefordert wurde, kann das folgende Konsequenzen haben:

  • Der Nachbar darf selbst zur Selbsthilfe greifen und überhängende Zweige auf seinem Grundstück abschneiden (§ 910 BGB)

  • In schweren Fällen kann eine Unterlassungsklage eingereicht werden

  • Schadenersatzansprüche können entstehen, wenn der Überwuchs z. B. Gebäudeteile beschädigt oder Pflanzen verdrängt

Dennoch gilt: Selbstjustiz auf fremdem Grund (z. B. Fällen) ist unzulässig – hier drohen zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen.

Wie geht man bei überhängenden Pflanzen rechtlich vor?

Der typische Ablauf bei einer Nachbarstreitigkeit wegen Überwuchs:

  1. Feststellung der Beeinträchtigung, ggf. mit Fotos oder Zeugen

  2. Freundliche Aufforderung an den Nachbarn zur Beseitigung des Überwuchses (schriftlich empfohlen)

  3. Fristsetzung zur Rückschnittmaßnahme

  4. Falls keine Reaktion erfolgt: Selbsthilfe durch Rückschnitt auf dem eigenen Grundstück oder

  5. Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens (z. B. Unterlassungsklage, Anspruch auf Beseitigung)

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Formulierung rechtssicherer Aufforderungsschreiben und der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Ihr Recht – Unsere Unterstützung

Holen Sie sich eine kostenfreie Ersteinschätzung von unseren Experten – schnell & unverbindlich.

Was tun, wenn man selbst betroffen ist?

Wenn Sie Eigentümer der Pflanze sind und ein Rückschnitt gefordert wird, prüfen wir für Sie:

  • Besteht überhaupt eine rechtlich relevante Beeinträchtigung?

  • Ist der Rückschnitt zulässig, z. B. außerhalb der Schutzzeiten nach Naturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG)?

  • Verletzt der Nachbar mit seinem Verhalten Ihre Eigentumsrechte?

  • Verjährung: In manchen Bundesländern verjähren Beseitigungsansprüche nach fünf Jahren (§ 923 BGB analog)

Wir helfen Ihnen, unberechtigte Forderungen abzuwehren und Ihre Grundstücksrechte zu wahren.

Worauf sollten Nachbarn bei Bäumen und Hecken achten?

  • Halten Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände zur Grundstücksgrenze ein (je nach Bundesland unterschiedlich)

  • Schneiden Sie regelmäßig Hecken und Bäume zurück, bevor sie auf Nachbargrundstücke wachsen

  • Dokumentieren Sie Gespräche und Aufforderungen mit Datum – idealerweise schriftlich

  • Vorsicht bei eigenmächtigem Rückschnitt: Nur, was auf das eigene Grundstück hineinragt, darf ohne Zustimmung entfernt werden

  • Beachten Sie Schonzeiten für Rückschnitt: Zwischen 1. März und 30. September sind radikale Schnitte oft unzulässig (§ 39 BNatSchG)

Klare Antworten auf Ihre Rechtsfragen

Wir helfen Ihnen weiter – direkt & ohne Verpflichtung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja – aber nur auf Ihrem Grundstück und nach erfolgloser Aufforderung an den Eigentümer. Der Eingriff darf nicht darüber hinausgehen.
Ja – nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind zwischen 1. März und 30. September starke Rückschnitte zum Schutz von Tieren verboten. Leichte Pflege- und Formschnitte sind erlaubt.
Das hängt vom Landesnachbarrecht ab. In vielen Bundesländern gelten 1–2 Meter Mindestabstand – bei Hecken oft weniger. Wir beraten Sie gerne konkret nach Landesrecht.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Nachbarschaftsrecht ist oft emotional und rechtlich komplex. Unsere Kanzlei unterstützt Sie:

  • Mit klarer Einschätzung Ihrer Rechtslage und Erfolgsaussichten

  • Mit rechtssicheren Schreiben und Kommunikation auf Augenhöhe

  • Bei Verhandlungen und gerichtlichen Verfahren rund um Grundstücksgrenzen

  • Durchsetzungsstark und zugleich deeskalierend – für eine dauerhafte Lösung

Verlassen Sie sich auf unsere Expertise – wir sorgen für Klarheit zwischen Zaun, Hecke und Gesetz.

Artikel zum Thema Überwachsende Bäume und Hecken – Rechte und Pflichten der Nachbarn

Nach oben scrollen