Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Üble Nachrede (§ 186 StGB) – Ihre Rechte bei Anzeige oder Vorwurf
Üble Nachrede (§ 186 StGB) – Ihre Rechte bei Anzeige oder Vorwurf
Wann ist eine Aussage strafbar als üble Nachrede?
Nicht jede kritische Bemerkung ist strafbar – aber wer bewusst unwahre Tatsachen über eine andere Person behauptet, um deren Ansehen zu beschädigen, kann sich wegen übler Nachrede nach § 186 StGB strafbar machen. Der Unterschied zur Beleidigung liegt darin, dass es um behauptete Tatsachen geht – nicht bloß um subjektive Werturteile. Wird eine solche Aussage gegenüber Dritten gemacht und ist sie nicht nachweislich wahr, schützt das Gesetz die betroffene Person. Auch digitale Kommunikationsformen – z. B. Posts, Kommentare oder Chats – können den Tatbestand erfüllen. Wir prüfen, ob der Vorwurf haltbar ist – und setzen uns konsequent für Ihre Rechte ein.
Inhaltsverzeichnis
Was gilt als üble Nachrede nach § 186 StGB?
Der Tatbestand der üblen Nachrede ist erfüllt, wenn:
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über eine andere Person
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eine Tatsachenbehauptung geäußert oder verbreitet wird,
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die nicht erweislich wahr ist,
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und geeignet ist, den Betroffenen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen
Wichtig:
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Tatsachenbehauptung ≠ Meinungsäußerung: „Er ist ein Betrüger“ (Tatsache) ≠ „Ich finde ihn unseriös“ (Meinung)
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Es genügt, wenn die Aussage gegenüber Dritten erfolgt – der Betroffene muss sie nicht selbst hören
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Bei bewusst falscher Aussage droht sogar eine Verleumdung (§ 187 StGB)
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Welche Strafen drohen bei übler Nachrede?
Üble Nachrede ist ein sogenanntes Antragsdelikt – eine Strafverfolgung erfolgt nur bei rechtzeitigem Strafantrag.
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Bei öffentlicher Verbreitung (z. B. über soziale Medien): Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe
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Eintragung ins Führungszeugnis bei höherem Strafmaß möglich
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Zivilrechtliche Folgen: Unterlassung, Widerruf, ggf. Schmerzensgeld
Wir prüfen, ob der Vorwurf juristisch haltbar ist – und verteidigen Ihre persönliche Ehre oder Ihre Aussagefreiheit gleichermaßen.
Wie läuft ein Strafverfahren wegen übler Nachrede ab?
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Anzeige und Strafantrag durch die betroffene Person (innerhalb von 3 Monaten!)
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Ermittlungsverfahren durch die Polizei / Staatsanwaltschaft
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Vernehmung von Beschuldigten und Zeugen, Auswertung digitaler Inhalte
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Prüfung, ob es sich um eine Tatsachenbehauptung handelt – und ob sie beweisbar ist
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Verfahrensabschluss durch Einstellung, Strafbefehl oder Anklage
Wir begleiten Sie vom ersten Vorwurf bis zur endgültigen Klärung – diskret, sachlich und entschlossen.
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Wie kann man sich gegen den Vorwurf der üblen Nachrede verteidigen?
Nicht jede Behauptung ist automatisch strafbar – es kommt auf Inhalt, Beweise und Kontext an:
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Wahrheit der Aussage nachweisbar → keine Strafbarkeit
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Keine Tatsachenbehauptung, sondern zulässige Meinungsäußerung
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Aussage fiel im Rahmen berechtigter Interessen (z. B. Arbeitgebergespräch, Rechtsverfolgung)
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Kontext neutral oder nicht ehrverletzend gemeint
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Keine Verbreitung gegenüber Dritten – Aussage bleibt privat
Wir klären, ob die Voraussetzungen der Strafbarkeit wirklich erfüllt sind – und vertreten Sie auch zivilrechtlich.
Was sollten Sie bei einem Vorwurf oder Verdacht auf üble Nachrede beachten?
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Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung – auch nicht bei Polizei oder in Chats
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Sichern Sie Beweismittel, z. B. Screenshots, Zeugenaussagen, Gesprächsprotokolle
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Prüfen Sie, ob die Aussage tatsächlich eine Tatsachenbehauptung ist
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Reagieren Sie besonnen – keine weiteren Veröffentlichungen zur Gegenseite
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Lassen Sie Fristen für den Strafantrag nicht verstreichen, wenn Sie selbst betroffen sind
Wir beraten Sie individuell – ob Sie sich verteidigen oder Ihre Ehre schützen wollen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Beleidigung und übler Nachrede?
Ist eine Aussage auch strafbar, wenn sie nur im Chat gefallen ist?
Kann ich gegen üble Nachrede zivilrechtlich vorgehen?
Ja – z. B. mit einer Unterlassungsklage, Widerrufsverlangen oder Schadensersatzforderung.

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Warum Sie sich bei übler Nachrede an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist erfahren im Umgang mit Ehrschutzdelikten und Persönlichkeitsrecht. Wir:
-
analysieren genau, ob eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung vorliegt
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vertreten Sie im Strafverfahren – ob als Betroffene:r oder Beschuldigte:r
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setzen auf strategische Verteidigung oder gezielte Gegenwehr
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führen zivilrechtliche Unterlassungs- und Widerrufsverfahren
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sorgen für rechtliche Klärung – ohne unnötige Eskalation
Ob in der Öffentlichkeit, am Arbeitsplatz oder im Internet – wir schützen Ihre Reputation.
