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Wann macht man sich wegen Unfallflucht strafbar?

Laut § 142 StGB macht sich strafbar, wer:

  • Nach einem Unfall den Unfallort verlässt, ohne seine Personalien anzugeben,
  • Sich nicht um eine angemessene Schadensregulierung kümmert,
  • Nicht eine angemessene Wartezeit einhält, wenn kein Geschädigter vor Ort ist.
Besonders problematisch ist es, wenn Sach- oder Personenschäden entstanden sind und keine Meldung an die Polizei erfolgt.

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Welche Konsequenzen hat eine Verurteilung wegen Unfallflucht?

Die Strafen für eine Unfallflucht hängen vom entstandenen Schaden und den Umständen ab:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
  • Entzug der Fahrerlaubnis bei hohen Schäden oder Personenschäden
  • Fahrverbot und Punkte in Flensburg
  • Probleme mit der Kfz-Versicherung (Regressforderungen möglich)
Bei geringfügigen Schäden kann das Verfahren unter Umständen gegen eine Geldauflage eingestellt werden.

Wie läuft ein Strafverfahren bei Unfallflucht ab?

Ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verläuft typischerweise folgendermaßen:

  1. Ermittlungsverfahren: Die Polizei nimmt Zeugenaussagen auf und sichert Beweise.
  2. Ermittlung des Fahrzeughalters: Falls der Fahrer nicht direkt ermittelt wird, erfolgt eine Halterermittlung.
  3. Vorladung zur Anhörung: Sie erhalten eine Einladung zur Stellungnahme.
  4. Strafbefehl oder Anklage: Die Staatsanwaltschaft entscheidet über das weitere Vorgehen.
  5. Hauptverhandlung und Urteil: Falls Anklage erhoben wird, entscheidet das Gericht über Schuld oder Unschuld.

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Wie können Sie sich gegen eine Anklage wegen Unfallflucht verteidigen?

Nicht jedes Entfernen vom Unfallort erfüllt den Tatbestand der Unfallflucht. Mögliche Verteidigungsstrategien sind:

  • Kein Vorsatz: Falls Sie den Unfall nicht bemerkt haben, kann eine Verurteilung unwahrscheinlich sein.
  • Nachträgliche Meldung: Falls Sie den Schaden später der Polizei gemeldet haben, kann dies strafmildernd wirken.
  • Unklare Beweislage: Zeugenaussagen und Spuren können fehlerhaft oder widersprüchlich sein.
  • Geringfügigkeit des Schadens: Falls nur ein minimaler Schaden vorliegt, kann eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.
Unsere Kanzlei prüft Ihren Fall genau und entwickelt eine individuell abgestimmte Verteidigungsstrategie.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen Unfallflucht vorgeworfen wird?

Falls Ihnen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen wird, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Keine Aussagen ohne Anwalt machen! Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden.
  • Beweise sichern! Falls möglich, dokumentieren Sie den Unfallort und eventuelle Schäden.
  • Strafbefehl nicht voreilig akzeptieren! Lassen Sie diesen zuerst von einem Anwalt prüfen.
  • Schnellstmöglich eine Kanzlei kontaktieren! Eine frühzeitige Verteidigung kann das Verfahren positiv beeinflussen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Je nach Schaden und Tageszeit kann dies zwischen 15 Minuten und einer Stunde variieren. Falls niemand erscheint, sollte die Polizei informiert werden.

Nein, bei geringfügigen Schäden kann eine Geldstrafe verhängt werden, ohne dass die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Ja, eine nachträgliche Meldung kann sich strafmildernd auswirken, schützt jedoch nicht automatisch vor einer Strafe.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

 

Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und bietet Ihnen eine kompetente Verteidigung bei Vorwürfen wegen Unfallflucht. Wir helfen Ihnen bei:

  • Einspruch gegen Strafbefehle oder Anklagen
  • Prüfung der Beweislage und möglicher Verteidigungsstrategien
  • Vermeidung oder Verkürzung von Fahrverboten
  • Gerichtlicher Verteidigung durch erfahrene Strafverteidiger
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten prüfen und Ihre Rechte verteidigen.

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