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Wann liegt unterlassene Hilfeleistung vor?

Nach § 323c StGB macht sich strafbar, wer:

  • In einer akuten Notlage nicht hilft, obwohl es möglich wäre,
  • Eine Person im Straßenverkehr oder einer anderen Gefahrenlage bewusst sich selbst überlässt,
  • Keine Erste Hilfe leistet oder keine Hilfe ruft, obwohl dies ohne eigenes Risiko möglich wäre.
Eine unterlassene Hilfeleistung liegt jedoch nicht vor, wenn eigene Gesundheit oder Leben durch die Hilfeleistung gefährdet wären.

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Welche Konsequenzen hat unterlassene Hilfeleistung?

Die Strafen für unterlassene Hilfeleistung können erheblich sein:

  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
  • Eintragung ins Führungszeugnis
  • Mögliche zivilrechtliche Schadensersatzansprüche
In schweren Fällen, insbesondere wenn durch das unterlassene Eingreifen eine Person zu Schaden kommt, können zusätzliche strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Wie läuft ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung ab?

Ein Strafverfahren durchläuft in der Regel folgende Schritte:

  1. Ermittlungsverfahren: Die Polizei nimmt Aussagen von Zeugen auf und prüft den Sachverhalt.
  2. Anhörung des Beschuldigten: Sie erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme.
  3. Entscheidung der Staatsanwaltschaft: Entweder wird das Verfahren eingestellt oder eine Anklage erhoben.
  4. Gerichtliche Hauptverhandlung: Falls es zu einer Anklage kommt, entscheidet ein Gericht über Schuld oder Unschuld.
  5. Urteil: Eine Verurteilung kann Geld- oder Freiheitsstrafen zur Folge haben.

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Wie können Sie sich gegen eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung verteidigen?

 

Nicht jede unterlassene Hilfeleistung führt automatisch zu einer Verurteilung. Mögliche Verteidigungsstrategien sind:

  • Unzumutbarkeit der Hilfeleistung: Wenn eine Eigengefährdung bestanden hätte.
  • Fehlende Kenntnis der Notsituation: Falls Sie die Gefahr nicht erkannt haben.
  • Jemand anderes hat bereits geholfen: Falls bereits jemand anderes tätig war und keine zusätzliche Hilfe erforderlich war.
  • Unklarheit über die Pflicht zur Hilfeleistung: In manchen Fällen ist unklar, ob tatsächlich eine rechtliche Verpflichtung bestand.
Unsere Kanzlei prüft die Beweise genau und entwickelt eine passende Verteidigungsstrategie.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen wird?

Falls Ihnen unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen wird, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Keine voreiligen Aussagen machen! Sie haben das Recht zu schweigen.
  • Beweise und Zeugenaussagen sichern! Falls Sie geholfen haben oder es eine alternative Erklärung gibt, sollte dies dokumentiert werden.
  • Sich nicht unter Druck setzen lassen! Oft entstehen Vorwürfe aus Missverständnissen.
  • Schnellstmöglich einen Anwalt kontaktieren! Eine gute Verteidigung kann entscheidend sein.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, wenn es zumutbar ist und keine Eigengefährdung besteht.

Angst allein entbindet nicht von der Pflicht zur Hilfeleistung, kann aber als mildernder Umstand gelten.

Nein, das Absetzen eines Notrufs gilt bereits als Hilfeleistung und erfüllt die gesetzliche Pflicht.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und bietet Ihnen eine effektive Verteidigung bei Vorwürfen wegen unterlassener Hilfeleistung. Wir helfen Ihnen bei:

  • Einspruch gegen Anklagen und Strafbefehle
  • Prüfung der Beweislage und möglicher Verteidigungsstrategien
  • Reduzierung von Strafen oder Einstellung des Verfahrens
  • Gerichtlicher Verteidigung durch erfahrene Strafverteidiger
Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen und gemeinsam die beste Strategie erarbeiten.

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