Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Urkundenfälschung (§ 267 StGB) – Ihre Rechte bei Anzeige oder Vorladung
Urkundenfälschung (§ 267 StGB) – Ihre Rechte bei Anzeige oder Vorladung
Wann liegt eine strafbare Urkundenfälschung vor?
Das deutsche Strafrecht schützt die Sicherheit und Glaubwürdigkeit des Rechtsverkehrs – insbesondere bei schriftlichen Dokumenten. Wer eine Urkunde herstellt, verfälscht oder gebraucht, obwohl sie nicht echt ist oder inhaltlich manipuliert wurde, kann sich strafbar machen. § 267 StGB erfasst nicht nur gefälschte Ausweise oder Atteste, sondern auch Vertragsfälschungen, Zeugnisse oder manipulierter Schriftverkehr – auch in digitaler Form. Bereits das Vorzeigen oder Einreichen einer falschen Urkunde genügt für eine Strafbarkeit. Unsere Kanzlei klärt, ob ein tatbestandsmäßiges Verhalten vorliegt – und wie Sie sich dagegen verteidigen können.
Inhaltsverzeichnis
Was gilt als Urkundenfälschung im Sinne des § 267 StGB?
Strafbar ist nach § 267 StGB, wer:
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eine unechte Urkunde herstellt (z. B. gefälschtes Schreiben mit fremdem Namen),
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eine echte Urkunde verfälscht (z. B. nachträgliche Änderung eines unterschriebenen Dokuments), oder
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eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht (z. B. bei Behörden, Banken, Gerichten).
Als Urkunde gilt jedes Schriftstück, das:
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einen Aussteller erkennen lässt,
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Gedankenerklärungen enthält,
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und zum Beweis im Rechtsverkehr bestimmt ist.
Typische Beispiele:
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gefälschtes Attest oder Zeugnis
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manipulierte Verträge, Quittungen oder Kontoauszüge
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Nutzung fremder Unterschriften
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Vorlage gefälschter Corona- oder Impfzertifikate
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Bearbeitung von PDF-Dokumenten mit falschen Angaben
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Welche Strafen drohen bei Urkundenfälschung?
Die Urkundenfälschung wird als Vergehen mit erheblicher Strafandrohung verfolgt:
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Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe (§ 267 Abs. 1 StGB)
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In besonders schweren Fällen (z. B. bandenmäßige Fälschung, gewerbsmäßig): höhere Strafen möglich
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Eintragung ins Führungszeugnis ab 91 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe
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Ggf. berufsrechtliche, aufenthaltsrechtliche oder disziplinarische Konsequenzen
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In Kombination mit Betrug (§ 263 StGB): zusätzliche Sanktionen möglich
Wir setzen uns dafür ein, die rechtlichen Folgen so gering wie möglich zu halten – und Ihre Position gezielt zu stärken.
Wie läuft ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung ab?
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Anzeige durch Dritte oder Feststellung durch Behörden (z. B. im Rahmen von Bewerbungen, Anträgen, Kontrollen)
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Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft
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Durchsuchung, Sicherstellung von Dokumenten, Vernehmung
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Gutachten zu Echtheit, Schreibweise, Ausstellungsdaten
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Abschluss durch: – Einstellung (§ 153, § 170 StPO),
– Strafbefehl,
– Anklage und Hauptverhandlung
Wir beraten Sie vom ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden bis zur Beendigung des Verfahrens – professionell, diskret und strukturiert.
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Wie kann man sich gegen den Vorwurf der Urkundenfälschung verteidigen?
Je nach Fall sind unterschiedliche Verteidigungsstrategien möglich:
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Kein Vorsatz zur Täuschung – z. B. Unwissenheit über die Echtheit des Dokuments
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Keine Urkunde im juristischen Sinn – z. B. bloße interne Notiz oder Entwurf
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Keine relevante Beweisfunktion – z. B. privates Dokument ohne Rechtsverkehrsbezug
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Keine Verfälschung – nur ergänzende Notiz oder Korrektur durch Berechtigte
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Fehlende Verwendung – Dokument wurde nicht „gebraucht“ im Sinne des Gesetzes
Wir prüfen die Echtheit, Funktion und den tatsächlichen Einsatz der Urkunde – und entwickeln eine gezielte Verteidigungslinie.
Was sollten Sie bei einem Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung beachten?
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Schweigen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft – Aussage nur mit anwaltlicher Beratung
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Sichern Sie alle Originale und Kopien der betreffenden Dokumente
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Geben Sie keine Dokumente freiwillig heraus – ohne anwaltliche Rücksprache
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Reagieren Sie nicht vorschnell auf Strafbefehle – Einspruch ist oft möglich
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Vermeiden Sie Erklärungen oder „Nachbesserungen“ von Dokumenten nachträglich
Unsere Kanzlei schützt Sie vor übereilter Selbstbelastung – und begleitet Sie durch das Verfahren mit juristischer Expertise.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist das Verändern eines eigenen Dokuments schon Urkundenfälschung?
Ist eine digitale Fälschung (z. B. PDF) auch strafbar?

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Warum Sie sich bei Urkundenfälschungsvorwürfen an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist auf Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht und allgemeinen Strafrecht spezialisiert. Wir:
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analysieren, ob der Tatbestand des § 267 StGB erfüllt ist
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prüfen Echtheit, Täuschungsabsicht und Beweiswert von Schriftstücken
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vertreten Sie im Ermittlungsverfahren, bei Durchsuchung, Strafbefehl oder Anklage
-
streben Verfahrenseinstellungen an – oder mildern das Strafmaß bei Geständnis
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begleiten Sie diskret und lösungsorientiert – auch bei berufs- oder aufenthaltsrechtlichen Folgen
Vertrauen Sie auf fundierte Strafverteidigung – klar, effizient und vertraulich.
