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Was gilt als Urkundenfälschung im Sinne des § 267 StGB?

Strafbar ist nach § 267 StGB, wer:

  • eine unechte Urkunde herstellt (z. B. gefälschtes Schreiben mit fremdem Namen),

  • eine echte Urkunde verfälscht (z. B. nachträgliche Änderung eines unterschriebenen Dokuments), oder

  • eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht (z. B. bei Behörden, Banken, Gerichten).

Als Urkunde gilt jedes Schriftstück, das:

  • einen Aussteller erkennen lässt,

  • Gedankenerklärungen enthält,

  • und zum Beweis im Rechtsverkehr bestimmt ist.

Typische Beispiele:

  • gefälschtes Attest oder Zeugnis

  • manipulierte Verträge, Quittungen oder Kontoauszüge

  • Nutzung fremder Unterschriften

  • Vorlage gefälschter Corona- oder Impfzertifikate

  • Bearbeitung von PDF-Dokumenten mit falschen Angaben

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Welche Strafen drohen bei Urkundenfälschung?

Die Urkundenfälschung wird als Vergehen mit erheblicher Strafandrohung verfolgt:

  • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe (§ 267 Abs. 1 StGB)

  • In besonders schweren Fällen (z. B. bandenmäßige Fälschung, gewerbsmäßig): höhere Strafen möglich

  • Eintragung ins Führungszeugnis ab 91 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe

  • Ggf. berufsrechtliche, aufenthaltsrechtliche oder disziplinarische Konsequenzen

  • In Kombination mit Betrug (§ 263 StGB): zusätzliche Sanktionen möglich

Wir setzen uns dafür ein, die rechtlichen Folgen so gering wie möglich zu halten – und Ihre Position gezielt zu stärken.

Wie läuft ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung ab?

  1. Anzeige durch Dritte oder Feststellung durch Behörden (z. B. im Rahmen von Bewerbungen, Anträgen, Kontrollen)

  2. Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft

  3. Durchsuchung, Sicherstellung von Dokumenten, Vernehmung

  4. Gutachten zu Echtheit, Schreibweise, Ausstellungsdaten

  5. Abschluss durch: – Einstellung (§ 153, § 170 StPO),
    – Strafbefehl,
    – Anklage und Hauptverhandlung

Wir beraten Sie vom ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden bis zur Beendigung des Verfahrens – professionell, diskret und strukturiert.

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Wie kann man sich gegen den Vorwurf der Urkundenfälschung verteidigen?

Je nach Fall sind unterschiedliche Verteidigungsstrategien möglich:

  • Kein Vorsatz zur Täuschung – z. B. Unwissenheit über die Echtheit des Dokuments

  • Keine Urkunde im juristischen Sinn – z. B. bloße interne Notiz oder Entwurf

  • Keine relevante Beweisfunktion – z. B. privates Dokument ohne Rechtsverkehrsbezug

  • Keine Verfälschung – nur ergänzende Notiz oder Korrektur durch Berechtigte

  • Fehlende Verwendung – Dokument wurde nicht „gebraucht“ im Sinne des Gesetzes

Wir prüfen die Echtheit, Funktion und den tatsächlichen Einsatz der Urkunde – und entwickeln eine gezielte Verteidigungslinie.

Was sollten Sie bei einem Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung beachten?

  • Schweigen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft – Aussage nur mit anwaltlicher Beratung

  • Sichern Sie alle Originale und Kopien der betreffenden Dokumente

  • Geben Sie keine Dokumente freiwillig heraus – ohne anwaltliche Rücksprache

  • Reagieren Sie nicht vorschnell auf Strafbefehle – Einspruch ist oft möglich

  • Vermeiden Sie Erklärungen oder „Nachbesserungen“ von Dokumenten nachträglich

Unsere Kanzlei schützt Sie vor übereilter Selbstbelastung – und begleitet Sie durch das Verfahren mit juristischer Expertise.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja – wenn das Dokument bereits ausgestellt und zum Rechtsverkehr bestimmt ist, kann auch die Veränderung eines eigenen Dokuments strafbar sein.
Ja – digitale Dokumente können ebenfalls als Urkunde im strafrechtlichen Sinne gelten, wenn sie Beweisfunktion haben.

In der Regel: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr – je nach Verwendung und Vorsatz auch mehr.

Warum Sie sich bei Urkundenfälschungsvorwürfen an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht und allgemeinen Strafrecht spezialisiert. Wir:

  • analysieren, ob der Tatbestand des § 267 StGB erfüllt ist

  • prüfen Echtheit, Täuschungsabsicht und Beweiswert von Schriftstücken

  • vertreten Sie im Ermittlungsverfahren, bei Durchsuchung, Strafbefehl oder Anklage

  • streben Verfahrenseinstellungen an – oder mildern das Strafmaß bei Geständnis

  • begleiten Sie diskret und lösungsorientiert – auch bei berufs- oder aufenthaltsrechtlichen Folgen

Vertrauen Sie auf fundierte Strafverteidigung – klar, effizient und vertraulich.

Artikel zum Thema Urkundenfälschung (§ 267 StGB) – Ihre Rechte bei Anzeige oder Vorladung

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