Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Ihre Rechte und Pflichten im Lichte der DSGVO
Ihre Rechte und Pflichten im Lichte der DSGVO
Wann liegt ein Datenschutzverstoß vor?
Personenbezogene Daten unterliegen einem strengen rechtlichen Schutz. Die DSGVO verpflichtet Unternehmen, Behörden und Organisationen zum sicheren und rechtmäßigen Umgang mit diesen Daten. Ein Verstoß kann in vielen Formen auftreten – von der fehlenden Einwilligung bis zur unverschlüsselten Übertragung oder dem Verlust ganzer Datensätze. Auch Privatpersonen haben Anspruch auf Auskunft, Löschung oder Schadenersatz bei Datenschutzverstößen. Wir helfen Ihnen, Rechte durchzusetzen oder als Unternehmen Bußgelder und Reputationsrisiken zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
Was zählt als Datenschutzverstoß nach der DSGVO?
Ein Datenschutzverstoß liegt vor, wenn gegen eine Vorschrift der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder des BDSG (neu) verstoßen wird. Typische Beispiele:
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Unzulässige Datenverarbeitung ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung
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Verlust oder unbefugte Offenlegung personenbezogener Daten (z. B. durch Hacking, Fehlversand)
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Fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung
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Verstoß gegen Betroffenenrechte (z. B. keine Auskunft, keine Löschung)
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Mangelhafte technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Auch die Nichtmeldung eines Vorfalls innerhalb von 72 Stunden (§ 33 DSGVO) kann einen eigenständigen Verstoß darstellen.
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Welche Sanktionen drohen bei Datenschutzverstößen?
Die DSGVO sieht abgestufte Sanktionen vor – abhängig von Art, Dauer, Schwere und Fahrlässigkeit:
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Bußgelder bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes
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Verwarnungen oder Untersagungen durch Datenschutzbehörden
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Schadensersatzansprüche Betroffener (§ 82 DSGVO) – auch bei immateriellem Schaden (z. B. Persönlichkeitsverletzung)
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Imageverlust und Reputationsrisiken
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Bei systematischen Verstößen: strafrechtliche Relevanz (§§ 42 BDSG, 203 StGB)
Wir vertreten Sie gegenüber Datenschutzbehörden, in Bußgeldverfahren und bei zivilrechtlicher Inanspruchnahme.
Wie läuft ein Datenschutzverfahren ab?
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Meldung eines Vorfalls durch das Unternehmen oder Beschwerde durch Betroffene
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Prüfung durch die Datenschutzbehörde – ggf. Anforderung von Unterlagen oder Anhörung
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Einleitung eines förmlichen Verfahrens bei schwerwiegenden Verstößen
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Bußgeldandrohung, Abhilfemaßnahmen oder Anordnung
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Möglichkeit zur Stellungnahme oder Widerspruch / gerichtliche Überprüfung
Wir beraten Sie während des gesamten Verfahrens – reaktiv bei Vorwürfen, präventiv bei Audit oder Aufbau von Datenschutzstrukturen.
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Wie kann man sich gegen Vorwürfe oder Bußgelder wehren?
Eine professionelle Reaktion auf Datenschutzvorwürfe schützt vor Eskalation und unnötigen Kosten. Verteidigungsansätze:
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Nachweis technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen (TOMs)
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Geringfügigkeit des Vorfalls / keine betroffenen Rechte
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Fehlende Zuständigkeit der Behörde (z. B. bei grenzüberschreitender Verarbeitung)
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Unklarer Verschuldensvorwurf / kein fahrlässiges Verhalten
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Verjährung, Formfehler oder fehlerhafte Anhörung
Wir unterstützen Sie bei der aktiven Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde – sachlich, rechtssicher und deeskalierend.
Was sollten Unternehmen und Betroffene im Datenschutzfall beachten?
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Melden Sie Datenschutzvorfälle rechtzeitig – innerhalb von 72 Stunden
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Dokumentieren Sie alle Maßnahmen und Prozesse zur IT-Sicherheit und Datennutzung
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Reagieren Sie strukturiert auf Auskunfts- oder Löschanfragen
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Lassen Sie Datenschutzerklärungen und Verarbeitungsverzeichnisse regelmäßig prüfen
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Nehmen Sie Beschwerden ernst – auch bei scheinbar geringfügigen Verstößen
Wir helfen Ihnen, Datenschutz rechtssicher zu gestalten – auch im Fall eines Vorwurfs oder Verfahrens.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was zählt als Datenschutzverstoß?
Muss ich jeden Vorfall melden?
Können auch kleine Unternehmen hohe Bußgelder bekommen?

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Warum Sie sich bei Datenschutzverstößen an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei verbindet Datenschutzrecht, IT-Recht und Strafverteidigung – ein starkes Fundament bei sensiblen Vorwürfen. Wir:
-
vertreten Unternehmen im Bußgeld- und Beschwerdeverfahren
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prüfen und optimieren Datenschutzprozesse (z. B. Einwilligungen, Löschkonzepte)
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unterstützen bei Vorfallmanagement und Meldung nach Art. 33 DSGVO
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beraten Betroffene bei Auskunfts-, Lösch- oder Schadenersatzansprüchen
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übernehmen gerichtliche Verfahren gegen Aufsichtsbehörden oder Klagen Dritter
Vertrauen Sie auf rechtssichere Datenschutzlösungen – individuell, pragmatisch und konsequent.
