Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Vollrausch (§ 323a StGB)
Vollrausch (§ 323a StGB)
Was genau bedeutet Vollrausch im rechtlichen Sinne?
Ein Vollrausch liegt vor, wenn jemand sich in einen derartigen Alkohol- oder Drogenrausch versetzt, dass er nicht mehr schuldfähig ist. Anders als viele denken, führt eine fehlende Schuldfähigkeit aber nicht zwingend zu Straffreiheit. § 323a StGB bestraft das Sich-Betrinken, wenn in diesem Zustand eine Straftat begangen wird. Doch nicht jede Anklage wegen Vollrauschs ist berechtigt – wir analysieren Ihren Fall und setzen uns für eine bestmögliche Verteidigung ein.
Inhaltsverzeichnis
Wann liegt ein strafbarer Vollrausch vor?
Laut § 323a StGB macht sich strafbar, wer:
- sich durch Alkohol oder Drogen in einen Rauschzustand versetzt,
- dabei schuldunfähig wird und
- in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht.
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Welche Konsequenzen hat eine Verurteilung wegen Vollrauschs?
Die Strafe für Vollrausch hängt von der begangenen Tat und den Umständen ab:
Entscheidend ist, ob die Tat im Rausch vorhersehbar war und ob der Rauschzustand vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde.Wie läuft ein Strafverfahren wegen Vollrauschs ab?
Ein Verfahren wegen Vollrauschs durchläuft meist die folgenden Schritte:
- Polizeiliche Ermittlungen: Feststellung der Tat und Blutalkoholkontrolle.
- Ermittlungsverfahren: Die Staatsanwaltschaft prüft, ob eine Schuldfähigkeit gegeben war.
- Anhörung des Beschuldigten: Sie erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme.
- Anklage oder Einstellung des Verfahrens: Je nach Beweislage entscheidet die Staatsanwaltschaft.
- Gerichtliche Hauptverhandlung: Falls Anklage erhoben wird, wird über Schuld oder Unschuld entschieden.
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Wie können Sie sich gegen eine Anklage wegen Vollrauschs verteidigen?
Nicht jeder Rauschzustand führt zu einer Verurteilung. Mögliche Verteidigungsstrategien sind:
- Kein Vorsatz oder Fahrlässigkeit: Falls der Rausch nicht absichtlich herbeigeführt wurde.
- Fehlende Nachweisbarkeit der Schuldfähigkeit: Medizinische Gutachten können die Schuldunfähigkeit infrage stellen.
- Zweifel an der begangenen Tat: Falls keine klare Beweislage für die Rauschtat existiert.
- Verfahrensfehler: Rechtswidrige Blutproben oder fehlerhafte Ermittlungen können zur Einstellung führen.
Was sollten Sie tun, wenn Ihnen Vollrausch vorgeworfen wird?
Falls Sie einer Straftat im Rauschzustand beschuldigt werden, sollten Sie Folgendes beachten:
- Keine Aussagen ohne Anwalt machen! Schweigen ist Ihr gutes Recht.
- Medizinische Befunde sichern! Falls ein zu hoher Promillewert angezweifelt werden kann, sollten Sie dies belegen.
- Gedächtnislücken nicht selbst auffüllen! Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.
- Frühzeitig einen Anwalt kontaktieren! Eine professionelle Verteidigung kann Strafen erheblich reduzieren.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gilt Vollrausch auch bei Drogenkonsum?
Ja, § 323a StGB erfasst sowohl Alkohol als auch andere berauschende Mittel.
Kann ich für Vollrausch belangt werden, wenn ich mich an nichts erinnere?
Ja, Erinnerungslücken schützen nicht vor Strafe – entscheidend ist die nachweisbare Schuldunfähigkeit.
Gibt es eine Promillegrenze für Vollrausch?
Nicht direkt, aber ab ca. 3,0 Promille gilt man in der Regel als schuldunfähig – je nach individueller Verfassung.

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Warum Sie sich an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und bietet Ihnen eine effektive Verteidigung bei Vorwürfen wegen Vollrauschs. Wir helfen Ihnen bei:
- Einspruch gegen Anklagen und Strafbefehle
- Prüfung der medizinischen und rechtlichen Beweislage
- Reduzierung von Strafen oder Einstellung des Verfahrens
- Gerichtlicher Verteidigung durch erfahrene Strafverteidiger
