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Wann liegt ein strafbarer Vollrausch vor?

Laut § 323a StGB macht sich strafbar, wer:

  • sich durch Alkohol oder Drogen in einen Rauschzustand versetzt,
  • dabei schuldunfähig wird und
  • in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht.
Dabei ist es unerheblich, ob die zugrunde liegende Tat ansonsten straffrei oder nur eine Ordnungswidrigkeit wäre. Entscheidend ist allein, dass eine Tat im Rausch begangen wurde.

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Welche Konsequenzen hat eine Verurteilung wegen Vollrauschs?

Die Strafe für Vollrausch hängt von der begangenen Tat und den Umständen ab:

  • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
  • Strafverschärfung möglich, wenn schwere Delikte im Rausch begangen wurden
  • Besondere Sanktionen bei Wiederholungstätern oder hohem Promillewert
Entscheidend ist, ob die Tat im Rausch vorhersehbar war und ob der Rauschzustand vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde.

Wie läuft ein Strafverfahren wegen Vollrauschs ab?

Ein Verfahren wegen Vollrauschs durchläuft meist die folgenden Schritte:

  1. Polizeiliche Ermittlungen: Feststellung der Tat und Blutalkoholkontrolle.
  2. Ermittlungsverfahren: Die Staatsanwaltschaft prüft, ob eine Schuldfähigkeit gegeben war.
  3. Anhörung des Beschuldigten: Sie erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme.
  4. Anklage oder Einstellung des Verfahrens: Je nach Beweislage entscheidet die Staatsanwaltschaft.
  5. Gerichtliche Hauptverhandlung: Falls Anklage erhoben wird, wird über Schuld oder Unschuld entschieden.

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Wie können Sie sich gegen eine Anklage wegen Vollrauschs verteidigen?

Nicht jeder Rauschzustand führt zu einer Verurteilung. Mögliche Verteidigungsstrategien sind:

  • Kein Vorsatz oder Fahrlässigkeit: Falls der Rausch nicht absichtlich herbeigeführt wurde.
  • Fehlende Nachweisbarkeit der Schuldfähigkeit: Medizinische Gutachten können die Schuldunfähigkeit infrage stellen.
  • Zweifel an der begangenen Tat: Falls keine klare Beweislage für die Rauschtat existiert.
  • Verfahrensfehler: Rechtswidrige Blutproben oder fehlerhafte Ermittlungen können zur Einstellung führen.
Unsere Kanzlei prüft die Beweise genau und entwickelt eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen Vollrausch vorgeworfen wird?

Falls Sie einer Straftat im Rauschzustand beschuldigt werden, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Keine Aussagen ohne Anwalt machen! Schweigen ist Ihr gutes Recht.
  • Medizinische Befunde sichern! Falls ein zu hoher Promillewert angezweifelt werden kann, sollten Sie dies belegen.
  • Gedächtnislücken nicht selbst auffüllen! Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.
  • Frühzeitig einen Anwalt kontaktieren! Eine professionelle Verteidigung kann Strafen erheblich reduzieren.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, § 323a StGB erfasst sowohl Alkohol als auch andere berauschende Mittel.

Ja, Erinnerungslücken schützen nicht vor Strafe – entscheidend ist die nachweisbare Schuldunfähigkeit.

Nicht direkt, aber ab ca. 3,0 Promille gilt man in der Regel als schuldunfähig – je nach individueller Verfassung.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und bietet Ihnen eine effektive Verteidigung bei Vorwürfen wegen Vollrauschs. Wir helfen Ihnen bei:

  • Einspruch gegen Anklagen und Strafbefehle
  • Prüfung der medizinischen und rechtlichen Beweislage
  • Reduzierung von Strafen oder Einstellung des Verfahrens
  • Gerichtlicher Verteidigung durch erfahrene Strafverteidiger
Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen und gemeinsam die beste Strategie erarbeiten.

 

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