Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Wiederaufnahmeverfahren & Gnadenersuche
Wiederaufnahmeverfahren & Gnadenersuche
Wann kommt eine Wiederaufnahme oder ein Gnadenersuch in Frage?
Nach einer rechtskräftigen Verurteilung scheinen die juristischen Mittel oft ausgeschöpft. Doch in bestimmten Fällen gibt es noch Wege, um eine Entscheidung zu korrigieren. Das Wiederaufnahmeverfahren ermöglicht eine erneute Prüfung des Urteils, wenn neue Beweise auftauchen oder schwerwiegende Verfahrensfehler nachgewiesen werden können. Ein Gnadenersuchen bietet eine außergerichtliche Möglichkeit, eine Strafmilderung oder einen Straferlass zu erreichen. Wir prüfen Ihre Chancen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet ein Wiederaufnahmeverfahren und ein Gnadenersuch?
Ein Wiederaufnahmeverfahren ist ein gesetzlicher Weg, um ein rechtskräftiges Urteil erneut überprüfen zu lassen. Es kommt in Frage, wenn:
- Neue Beweise auftauchen, die die Unschuld des Verurteilten belegen könnten,
- Falschaussagen oder Beweismanipulationen nachgewiesen werden,
- Schwerwiegende Verfahrensfehler vorliegen, die das Urteil beeinflusst haben,
- Ein Urteil auf falschen rechtlichen Annahmen basiert.
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Welche Konsequenzen kann eine abgelehnte Wiederaufnahme oder ein Gnadenersuch haben?
Die Ablehnung einer Wiederaufnahme oder eines Gnadenersuchens bedeutet in der Regel:
- Das Urteil bleibt bestehen und muss vollständig vollstreckt werden,
- Die Strafe muss ohne Erleichterung verbüßt werden,
- Weitere Anträge sind oft nur unter besonderen Umständen möglich.
Wie läuft ein Wiederaufnahmeverfahren oder ein Gnadenersuch ab?
Der Ablauf unterscheidet sich je nach gewähltem Weg:
- Wiederaufnahmeverfahren:
- Antragstellung mit Begründung, warum das Urteil überprüft werden muss.
- Prüfung durch das zuständige Gericht auf Zulässigkeit.
- Entscheidung über eine erneute Hauptverhandlung.
- Falls bewilligt: Erneute Beweisaufnahme und ggf. ein neues Urteil.
- Gnadenersuch:
- Schriftliche Antragstellung bei der zuständigen Behörde oder dem Bundespräsidenten.
- Begründung mit besonderer Härte oder humanitären Gründen.
- Prüfung durch die Gnadenbehörde.
- Entscheidung über Milderung, Erlass oder Ablehnung der Strafe.
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Wann hat ein Wiederaufnahmeverfahren oder ein Gnadenersuch Erfolg?
Ein Antrag hat die besten Erfolgschancen, wenn:
- Neue, entscheidende Beweise vorliegen, die das ursprüngliche Urteil infrage stellen,
- Eine Wiederaufnahme aufgrund eines gravierenden Rechtsfehlers zwingend geboten ist,
- Das Gnadenersuchen außergewöhnliche persönliche oder soziale Härten belegt,
- Menschliche oder gesundheitliche Gründe eine Milderung rechtfertigen.
Was sollten Sie bei einem Wiederaufnahmeverfahren oder Gnadenersuch beachten?
- Keine übereilten Anträge stellen, da eine Ablehnung oft schwer rückgängig zu machen ist.
- Sorgfältige Begründung mit rechtlichen Argumenten und stichhaltigen Beweisen vorlegen.
- Unterstützung durch einen erfahrenen Strafverteidiger in Anspruch nehmen.
- Alle Fristen und formalen Anforderungen genau einhalten.
- Alternativen zur Wiederaufnahme oder zum Gnadengesuch prüfen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie oft kann ich ein Wiederaufnahmeverfahren oder ein Gnadengesuch beantragen?
Ein Wiederaufnahmeverfahren kann nur unter neuen Beweisen oder schwerwiegenden Rechtsfehlern erneut beantragt werden. Ein Gnadengesuch ist grundsätzlich immer möglich, hat aber selten Erfolg, wenn es einmal abgelehnt wurde.
Wie lange dauert ein Wiederaufnahmeverfahren oder ein Gnadengesuch?
Ein Wiederaufnahmeverfahren kann mehrere Monate bis Jahre dauern. Ein Gnadengesuch wird je nach zuständiger Behörde unterschiedlich schnell bearbeitet.
Kann ein Gnadenersuchen eine Haftstrafe vollständig erlassen?
Ja, in seltenen Fällen kann ein Gnadenersuchen zu einem vollständigen Straferlass führen, meist wird jedoch nur eine Milderung gewährt.

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Warum Sie sich an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Wiederaufnahmeverfahren und Gnadenersuchen. Wir helfen Ihnen bei:
- Prüfung der Erfolgschancen eines Wiederaufnahmeverfahrens oder Gnadengesuchs,
- Entwicklung einer überzeugenden Begründung mit rechtlichen und humanitären Argumenten,
- Unterstützung bei der Beweissicherung und Aktenanalyse,
- Gerichtlicher und außergerichtlicher Vertretung während des gesamten Verfahrens.
