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Wann ist eine Zulassung für Arzneimittel oder Medizinprodukte erforderlich?

Die Zulassungspflicht für Arzneimittel und Medizinprodukte richtet sich nach verschiedenen Kriterien, darunter:

  • Art des Produkts: Arzneimittel benötigen eine arzneimittelrechtliche Zulassung, Medizinprodukte eine CE-Kennzeichnung.
  • Verwendungszweck: Abhängig davon, ob das Produkt zur Heilung, Linderung oder Diagnose bestimmt ist.
  • Wirkstoff oder technische Funktion: Arzneimittel wirken pharmakologisch, Medizinprodukte hingegen primär physikalisch oder mechanisch.
Die zuständigen Behörden in Deutschland sind das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für biotechnologische Produkte.

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Ablauf des Zulassungsverfahrens für Arzneimittel

Die Zulassung eines Arzneimittels erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Präklinische Prüfung: Erprobung im Labor und an Tieren zur Bewertung der Sicherheit.
  2. Klinische Studien: Durchführung in mehreren Phasen mit Patienten, um Wirksamkeit und Sicherheit zu bestätigen.
  3. Zulassungsantrag: Einreichung aller Daten bei der zuständigen Behörde.
  4. Bewertungsverfahren: Überprüfung durch Expertenkommissionen und Behörden.
  5. Erteilung der Zulassung: Wenn die Anforderungen erfüllt sind, wird die Marktzulassung erteilt.
Für den europäischen Markt gibt es zentrale Zulassungsverfahren über die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA).

Anforderungen an den Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten

Nach der Zulassung unterliegt auch der Vertrieb strengen Vorschriften. Wichtige Anforderungen sind:

  • Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG: Notwendig für den Handel mit Arzneimitteln.
  • GDP-Richtlinien (Good Distribution Practice): Sicherstellung der Qualität entlang der Lieferkette.
  • Kennzeichnungspflichten: Einheitliche Angaben zur Identifikation und Sicherheit.
  • Werbebeschränkungen: Verbot der irreführenden Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Hersteller und Händler müssen sich regelmäßig behördlichen Kontrollen unterziehen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

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Haftungsrisiken und rechtliche Herausforderungen im Arzneimittelvertrieb

Die Nichteinhaltung von Vorschriften kann gravierende Folgen haben:

  • Bußgelder und Strafen bei Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) oder das Medizinproduktegesetz (MPG).
  • Haftungsansprüche von Patienten bei Schäden durch fehlerhafte Produkte.
  • Rückrufaktionen und Vertriebsverbote durch Behörden bei Sicherheitsrisiken.
  • Reputationsschäden für Unternehmen durch medienwirksame Verfahren und Negativberichte.
Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtskonforme Vertriebsstrategien zu entwickeln.

Warum unsere Kanzlei Ihr idealer Partner für Zulassungs- und Vertriebsfragen ist

Mit unserer umfassenden Expertise im Arzneimittel- und Medizinprodukterecht beraten wir Sie in allen Fragen der Zulassung und des Vertriebs. Unsere Leistungen umfassen:

  • Rechtliche Prüfung und Begleitung von Zulassungsverfahren
  • Beratung zu Vertriebsstrategien und Compliance-Vorgaben
  • Verteidigung bei behördlichen Maßnahmen und Haftungsansprüchen
  • Unterstützung bei Vertragsgestaltungen für Hersteller und Großhändler

 

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Dauer variiert je nach Produkt und Zulassungsweg. In der Regel dauert eine nationale Zulassung 1-2 Jahre, während zentrale EU-Zulassungen oft 2-3 Jahre in Anspruch nehmen.

Der Online-Vertrieb ist nur für zugelassene Versandapotheken erlaubt und unterliegt strengen Regeln gemäß dem Arzneimittelgesetz und der Apothekenbetriebsordnung.

Der Vertrieb von Medizinprodukten ohne gültige CE-Kennzeichnung ist verboten und kann zu hohen Geldstrafen sowie Vertriebsverboten führen.

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