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Was bedeutet güterrechtliche Auseinandersetzung?

Die güterrechtliche Auseinandersetzung bezeichnet die rechtliche Regelung der Vermögensaufteilung zwischen Eheleuten nach einer Scheidung oder im Todesfall eines Ehepartners. Je nach Güterstand bedeutet das:\n

  • Zugewinnausgleich bei Zugewinngemeinschaft,\n

  • Keine Vermögensaufteilung bei Gütertrennung,\n

  • Komplexe Aufteilung des Gesamtguts bei Gütergemeinschaft.\n Der richtige Umgang mit Vermögenswerten wie Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Wertpapierdepots ist entscheidend, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

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Welche Konsequenzen drohen bei ungeklärter Vermögensaufteilung?

Ohne klare Regelungen oder anwaltliche Begleitung drohen erhebliche Nachteile:\n

  • Verlust von Ansprüchen durch unvollständige oder fehlerhafte Berechnungen,\n

  • Verzögerungen und erhebliche Gerichtskosten bei streitiger Auseinandersetzung,\n

  • Steuerliche Belastungen durch falsche Übertragungen,\n

  • Probleme bei der Aufteilung von Immobilien oder Unternehmenswerten.\n Eine professionelle Beratung hilft, spätere gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden und Ihre Rechte umfassend zu sichern.

Wie läuft eine güterrechtliche Auseinandersetzung ab?

Der Ablauf richtet sich nach dem jeweiligen Güterstand:\n

  1. Bestandsaufnahme des jeweiligen Vermögens zu Beginn und Ende der Ehe,\n

  2. Bewertung der Vermögensgegenstände (z.B. Immobilien, Unternehmensanteile, Kapitalanlagen),\n

  3. Berechnung des Zugewinnausgleichs oder Ermittlung des Auseinandersetzungsanspruchs,\n

  4. Verhandlungen zwischen den Parteien oder gerichtliche Geltendmachung,\n

  5. Abschluss durch Vergleich oder Urteil.\n Unsere Kanzlei begleitet Sie durch alle Phasen und vertritt Ihre Interessen konsequent.

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Wie können Ansprüche bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung gesichert werden?

Unsere Strategien zur optimalen Vermögenssicherung umfassen:\n

  • Präzise Ermittlung und Bewertung aller Vermögensgegenstände,\n

  • Anfechtung von Vermögensverschiebungen (z.B. Schenkungen kurz vor der Scheidung),\n

  • Geltendmachung von Schutzansprüchen bei illoyaler Vermögensverwaltung,\n

  • Verhandlung fairer Ausgleichsvereinbarungen,\n

  • Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht, wenn nötig.\n Wir sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem fairen Anteil gelangen.

Worauf sollten Sie bei einer güterrechtlichen Auseinandersetzung achten?

  • Frühzeitig vollständige Unterlagen über Vermögenswerte sichern,\n

  • Dokumentieren, welche Vermögenswerte vor oder während der Ehe erworben wurden,\n

  • Auf versteckte oder manipulierte Vermögensverschiebungen achten,\n

  • Steuerliche Auswirkungen von Vermögensübertragungen prüfen,\n

  • Einen spezialisierten Rechtsanwalt einschalten, um Ihre Rechte umfassend durchzusetzen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bei der Zugewinngemeinschaft wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs geteilt, bei der Gütertrennung behält jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen.
Ja, ein Antrag auf Zugewinnausgleich kann innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft der Scheidung gestellt werden.
Nein, es gibt auch andere Lösungen wie die Auszahlung eines Partners oder die Übertragung des Eigentums auf einen Ehepartner gegen Ausgleichszahlung.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Familienrecht spezialisiert und bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung. Wir helfen Ihnen:\n

  • Alle Vermögenswerte präzise zu erfassen und korrekt zu bewerten,\n

  • Ihre Ansprüche durch außergerichtliche Verhandlungen oder im gerichtlichen Verfahren zu sichern,\n

  • Unfaire Benachteiligungen zu vermeiden und Ihre Zukunft finanziell abzusichern.\n Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unser Verhandlungsgeschick.

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