Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht
Besitz, Handel, Herstellung – Wir kämpfen für Ihr Recht!
Das Betäubungsmittelstrafrecht gehört zu den streng geregelten Bereichen des Strafrechts und betrifft Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Viele Betroffene sehen sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert, etwa unerlaubtem Besitz, Handel, Herstellung oder Einfuhr von Drogen. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen und können die berufliche und persönliche Zukunft erheblich beeinflussen.
Unsere Kanzlei bietet eine spezialisierte Verteidigung in Betäubungsmittelverfahren. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen, setzen uns für Verfahrenseinstellungen oder Strafmilderungen ein und begleiten Sie durch alle Phasen des Verfahrens. Unser Ziel ist es, eine faire rechtliche Lösung zu erreichen und Ihre Zukunft zu schützen.
Wichtiger Hinweis
Verlieren Sie keine Zeit – in vielen Fällen sind Fristen entscheidend für Ihren Erfolg! Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Ersteinschätzung und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen.