Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Jugendstrafrecht
Jugendstrafrecht
Strafmündigkeit, Erziehungsmaßregeln, Bewährung – Wir helfen Ihnen!
Das Jugendstrafrecht gilt für Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren und unterscheidet sich grundlegend vom allgemeinen Strafrecht. Statt auf Bestrafung liegt der Fokus auf erzieherischen Maßnahmen, die darauf abzielen, straffällig gewordene Jugendliche auf den richtigen Weg zu bringen. Dennoch können schwere Delikte auch zu Jugendstrafen, Arrest oder Bewährungsstrafen führen.
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Verteidigung im Jugendstrafrecht. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere jungen Mandanten eine faire Chance auf eine zweite Perspektive und eine angemessene juristische Bewertung erhalten. Dabei stehen die Vermeidung einer Haftstrafe und die Anwendung milderer Sanktionen im Vordergrund.

Wichtiger Hinweis
Verlieren Sie keine Zeit – in vielen Fällen sind Fristen entscheidend für Ihren Erfolg! Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Ersteinschätzung und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen.