Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Gewaltschutz
Gewaltschutz
Kontaktverbot, Wohnungsverweisung, Schutzmaßnahmen – Wir helfen Ihnen!
Häusliche Gewalt kann jede Person betreffen – unabhängig von Alter, Geschlecht oder sozialem Status. Wenn Sie von körperlicher oder psychischer Gewalt in der Familie betroffen sind, müssen Sie nicht alleine kämpfen. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht Ihnen, sich schnell und wirksam gegen Übergriffe zu schützen.
Unsere Kanzlei hilft Ihnen, Schutzmaßnahmen zu beantragen, gerichtliche Verfügungen durchzusetzen und Ihre Sicherheit zu gewährleisten. Egal, ob es um ein Kontaktverbot, eine Wohnungszuweisung oder einen einstweiligen Rechtsschutz geht – wir stehen Ihnen zur Seite und sorgen für eine schnelle rechtliche Lösung.

Wichtiger Hinweis
Verlieren Sie keine Zeit – in vielen Fällen sind Fristen entscheidend für Ihren Erfolg! Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Ersteinschätzung und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen.