Anwalt für Medizinrecht

Wichtiger Hinweis

Verlieren Sie keine Zeit – in vielen Fällen sind Fristen entscheidend für Ihren Erfolg! Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Ersteinschätzung und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen.

Kategorien im Medizinrecht

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ)

Die Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) regeln die Abrechnung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Für privatärztliche Behandlungen gelten feste Gebührensätze, die je nach Leistungsumfang modifizierbar sind. Unsere Kanzlei unterstützt Ärzte und Zahnärzte bei der korrekten Anwendung der GOÄ und GOZ sowie bei Streitigkeiten mit Patienten und Versicherungen.
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Honorarabrechnungen mit Kostenträgern

Die Abrechnung medizinischer Leistungen mit Kostenträgern wie gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften oder der Beihilfe unterliegt komplexen rechtlichen Vorgaben. Fehlerhafte Honorarabrechnungen können zu Rückforderungen und rechtlichen Streitigkeiten führen. Unsere Kanzlei berät Ärzte, Zahnärzte und andere Leistungserbringer zur rechtssicheren Abrechnung mit Kostenträgern und zur Abwehr unberechtigter Kürzungen.
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