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Wer benötigt eine Betriebserlaubnis für eine Apotheke?

Jeder, der eine Apotheke eröffnen möchte, benötigt eine Betriebserlaubnis. Dies betrifft insbesondere:

  • Apotheker, die eine neue Apotheke gründen
  • Apotheker, die eine bestehende Apotheke übernehmen
  • Filialleiter, die eine weitere Betriebsstätte eröffnen
Die Betriebserlaubnis wird von der zuständigen Landesbehörde erteilt und ist an strenge Voraussetzungen geknüpft.

 

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Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis

Um eine Betriebserlaubnis für eine Apotheke zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Persönliche Voraussetzungen:
    • Approbation als Apotheker
    • Keine schwerwiegenden strafrechtlichen oder berufsrechtlichen Verfehlungen
    • Nachweis über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  2. Räumliche und technische Anforderungen:
    • Geeignete Betriebsräume mit separatem Labor- und Beratungsbereich
    • Einhaltung der Vorschriften zur Lagerung von Arzneimitteln
  3. Betriebskonzept:
    • Vorlage eines detaillierten Betriebskonzepts mit Angaben zu Sortiment, Personal und Sicherheitsmaßnahmen

Besondere Anforderungen an den Apothekenbetrieb

Neben der Betriebserlaubnis müssen Apothekenbetreiber zahlreiche gesetzliche Vorgaben einhalten. Dazu gehören:

  • Sorgfaltspflichten bei der Abgabe von Arzneimitteln
  • Dokumentationspflichten gemäß der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
  • Pflicht zur ordnungsgemäßen Beratung von Patienten
  • Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Umgang mit Patientendaten

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Welche rechtlichen Risiken bestehen bei Verstößen?

Verstöße gegen apothekenrechtliche Vorschriften können gravierende Folgen haben, darunter:

  • Bußgelder und Verwaltungsstrafen bei Missachtung der Apothekenbetriebsordnung
  • Widerruf der Betriebserlaubnis bei schwerwiegenden Verstößen
  • Haftung des Apothekenleiters für Schäden durch fehlerhafte Arzneimittelabgabe
Unsere Kanzlei hilft Ihnen, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Warum unsere Kanzlei Ihr idealer Partner für Apothekenrecht ist

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Apothekenrecht unterstützen wir Sie bei der Beantragung einer Betriebserlaubnis und der rechtssicheren Führung Ihrer Apotheke. Wir bieten:

  • Individuelle Beratung zur Apothekengründung
  • Prüfung und Optimierung Ihrer Unterlagen für die Erlaubnisbehörde
  • Verteidigung bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Apothekenrecht
  • Laufende Beratung zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland und Vollständigkeit der Unterlagen. In der Regel dauert es zwischen 3 und 6 Monaten.

Ja, jedoch unterliegt der Versandhandel mit Arzneimitteln besonderen Regelungen nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) und der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO).

Der Betrieb einer Apotheke ohne Erlaubnis stellt eine Straftat dar und kann mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

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