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Welche Haftungsarten gibt es im Arzneimittel- und Medizinprodukterecht?

Die Haftung für Arzneimittel und Medizinprodukte kann verschiedene Formen annehmen:

  • Produkthaftung: Hersteller haften für fehlerhafte Produkte gemäß dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
  • Vertragliche Haftung: Apotheken oder Händler können bei fehlerhafter Beratung oder falscher Abgabe haften.
  • Staatliche Überwachungsverantwortung: Behörden tragen die Pflicht zur Marktüberwachung, um gefährliche Produkte frühzeitig aus dem Verkehr zu ziehen.
  • Strafrechtliche Haftung: Verstöße gegen regulatorische Vorschriften können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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Wann haften Hersteller für Arzneimittel und Medizinprodukte?

Hersteller tragen eine besonders hohe Verantwortung. Sie haften unter anderem für:

  • Produktionsfehler: Mängel in der Herstellung, die zu gesundheitlichen Schäden führen.
  • Entwicklungsfehler: Unzureichende Tests oder fehlerhafte Forschungsergebnisse.
  • Instruktionsfehler: Unzureichende oder fehlerhafte Gebrauchsanweisungen.
Diese Haftung kann sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt werden.

Haftung von Apotheken und Händlern – Welche Risiken bestehen?

Auch Apotheken und Händler müssen sich an strenge Vorschriften halten. Haftungsrisiken bestehen insbesondere bei:

  • Fehlberatung: Wenn Patienten falsch über Dosierung oder Wechselwirkungen informiert werden.
  • Abgabe von fehlerhaften Medikamenten: Verkauf von Arzneimitteln, die bereits zurückgerufen wurden.
  • Lagerungsfehlern: Unsachgemäße Lagerung, die zur Unwirksamkeit eines Produkts führt.
Eine professionelle Beratung hilft, Haftungsrisiken zu minimieren und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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Welche rechtlichen Folgen drohen bei Haftungsfällen?

Ein Haftungsfall kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben:

  • Schadensersatzforderungen: Betroffene Patienten können hohe Entschädigungen verlangen.
  • Rückrufe und Vertriebsverbote: Behörden können Produkte vom Markt nehmen.
  • Strafrechtliche Ermittlungen: Bei schwerwiegenden Verstößen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.
  • Reputationsschäden: Öffentlichkeitswirksame Verfahren können das Vertrauen in ein Unternehmen nachhaltig schädigen.
Unsere Kanzlei entwickelt präventive Strategien, um Unternehmen bestmöglich abzusichern.

Warum unsere Kanzlei Ihr idealer Partner für Haftungsfragen ist

Wir bieten fundierte rechtliche Beratung für Hersteller, Händler und Apotheken. Unsere Leistungen umfassen:

  • Prüfung und Optimierung von Haftungsrisiken
  • Rechtliche Unterstützung bei Schadensfällen
  • Beratung zur Produktsicherheit und Compliance
  • Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren

 

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Grundsätzlich haftet der Vertreiber, wenn er nicht nachweisen kann, dass er alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, um Fälschungen zu verhindern.

Ja, wenn eine fehlerhafte Beratung nachweislich zu Gesundheitsschäden geführt hat, kann eine Haftung bestehen.

Hersteller müssen Nebenwirkungen dokumentieren und melden. Je nach Schwere können Rückrufe oder Warnhinweise erforderlich sein.

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