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Was regelt ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag kann viele wichtige Punkte individuell festlegen, unter anderem:

  • Güterstand (z.B. Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft)

  • Unterhaltsansprüche während und nach der Ehe

  • Versorgungsausgleich bei Rentenansprüchen

  • Regelungen zu gemeinsamen Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen

  • Erb- und Pflichtteilsverzicht

Der Vertrag muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Dadurch wird sichergestellt, dass beide Ehepartner über die rechtlichen Konsequenzen umfassend aufgeklärt werden.

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Was passiert ohne Ehevertrag?

Fehlt ein Ehevertrag, gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen:

  • Zugewinngemeinschaft mit automatischem Ausgleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses,

  • Pflicht zur Zahlung von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt je nach Einkommensverhältnissen,

  • Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften,

  • Gemeinsame Haftung für Schulden in bestimmten Fällen.

Ein individuell angepasster Ehevertrag kann helfen, unfaire finanzielle Belastungen oder langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen im Scheidungsfall zu vermeiden.

Wie läuft die Erstellung eines Ehevertrags ab?

Die Erstellung eines Ehevertrags erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Gemeinsames Beratungsgespräch zur Klärung individueller Bedürfnisse und Ziele.

  2. Ausarbeitung eines Vertragsentwurfs mit allen wichtigen Regelungen.

  3. Prüfung und Abstimmung der Inhalte durch beide Partner.

  4. Beurkundung des Ehevertrags durch einen Notar.

  5. Eventuelle spätere Anpassungen bei veränderten Lebensverhältnissen (z.B. Geburt von Kindern, Unternehmensgründung).

Unsere Kanzlei begleitet Sie in allen Phasen und stellt sicher, dass Ihre Interessen umfassend berücksichtigt werden.

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Wie schützt ein Ehevertrag Ihre Interessen?

Ein gut gestalteter Ehevertrag kann:

  • Ihr Vermögen absichern, etwa bei Unternehmensbeteiligungen oder Immobilienbesitz,

  • Unterhaltsansprüche sinnvoll begrenzen oder ausschließen,

  • Versorgungsausgleich individuell gestalten oder ausschließen,

  • klare Verhältnisse schaffen und spätere Streitigkeiten vermeiden,

  • den Fortbestand eines Familienunternehmens oder Betriebs sicherstellen.

Durch individuelle Regelungen lässt sich Ihre finanzielle Zukunft auch im Trennungsfall besser planen und schützen.

Worauf sollten Sie bei einem Ehevertrag achten?

  • Lassen Sie sich frühzeitig vor der Hochzeit beraten, um spätere Vorwürfe von Überrumpelung zu vermeiden.

  • Beide Partner sollten eigenständig rechtlich beraten werden, um eine ausgewogene Vereinbarung sicherzustellen.

  • Denken Sie auch an zukünftige Entwicklungen wie Kinder, Karrierewechsel oder Auslandstätigkeiten.

  • Achten Sie auf die regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Ehevertrags bei veränderten Lebensumständen.

  • Vermeiden Sie sittenwidrige Klauseln, da diese zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags führen können.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, ein Ehevertrag kann für jede Ehe sinnvoll sein, insbesondere wenn Eigentum, Unternehmensbeteiligungen oder Unterhaltsfragen klar geregelt werden sollen.
Ja, ein Ehevertrag kann auch jederzeit während der bestehenden Ehe abgeschlossen oder angepasst werden.
Ja, wenn ein Ehevertrag sittenwidrig ist oder einer der Partner bei Vertragsschluss erheblich benachteiligt wurde, kann er im Scheidungsfall angefochten werden.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Familienrecht spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in der Gestaltung und Prüfung von Eheverträgen. Wir bieten Ihnen:

  • Individuelle und umfassende Beratung zu Ihren Gestaltungsoptionen,

  • Erstellung rechtssicherer und zukunftsfester Verträge,

  • Unterstützung bei Verhandlungen zwischen den Ehepartnern,

  • Zusammenarbeit mit Notaren zur schnellen und reibungslosen Umsetzung.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise – wir sichern Ihre Interessen optimal ab.

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