Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
Wann liegt eine fahrlässige Körperverletzung vor?
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Wer fahrlässig handelt und dadurch eine andere Person verletzt, kann gemäß § 229 StGB strafrechtlich belangt werden. Dabei geht es nicht um absichtliche Gewalt, sondern um eine Verletzung, die durch Sorgfaltspflichtverstöße verursacht wurde. Dies kann im Straßenverkehr, im Berufsalltag oder bei anderen Tätigkeiten geschehen. Wir beraten Sie umfassend und setzen uns für Ihre Rechte ein.
Inhaltsverzeichnis
Wann wird eine fahrlässige Körperverletzung strafrechtlich verfolgt?
Eine fahrlässige Körperverletzung liegt vor, wenn:
- Eine Person eine andere durch Unachtsamkeit oder Pflichtverletzung verletzt,
- Die Verletzung vermeidbar gewesen wäre, wenn die erforderliche Sorgfalt eingehalten worden wäre,
- Keine vorsätzliche Schädigung beabsichtigt war.
- Ein Verkehrsunfall, bei dem eine Person durch eine Unachtsamkeit verletzt wird,
- Ein Arzt, der eine Fehldiagnose stellt oder eine falsche Behandlung durchführt,
- Ein Arbeitgeber, der Sicherheitsvorkehrungen nicht einhält und dadurch einen Arbeitsunfall verursacht.
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Welche Konsequenzen hat eine fahrlässige Körperverletzung?
Die Strafen für fahrlässige Körperverletzung hängen von der Schwere der Verletzung und den Umständen ab:
Besonders im Straßenverkehr kann eine fahrlässige Körperverletzung zu Führerscheinentzug und Punkten in Flensburg führen. Eine gute Verteidigung kann helfen, das Strafmaß zu reduzieren oder eine Verfahrenseinstellung zu erreichen.Wie läuft ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ab?
Das Strafverfahren folgt meist diesem Ablauf:
- Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch Anzeige oder Polizeibericht,
- Vernehmung des Beschuldigten und Zeugenbefragungen,
- Prüfung der Beweislage durch die Staatsanwaltschaft,
- Entscheidung über eine Anklage oder eine Verfahrenseinstellung,
- Falls es zur Anklage kommt: Hauptverhandlung vor Gericht und Urteilsverkündung.
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Wie kann man sich gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung verteidigen?
Mögliche Verteidigungsstrategien sind:
- Anfechtung der Beweisführung, falls die Schuld nicht eindeutig nachgewiesen werden kann,
- Nachweis, dass die Verletzung unvermeidbar war oder durch ein Eigenverschulden des Geschädigten entstanden ist,
- Prüfung von Ermittlungsfehlern oder Verfahrensverstößen,
- Antrag auf Verfahrenseinstellung bei geringer Schuld oder fehlendem öffentlichen Interesse an einer Strafverfolgung.
Was sollten Sie tun, wenn Ihnen fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird?
- Keine vorschnellen Aussagen gegenüber der Polizei machen,
- Beweise sichern und mögliche Zeugen benennen,
- Prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung mit dem Geschädigten möglich ist,
- Fristen für eine Stellungnahme oder Einspruch beachten,
- Einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten, um die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann eine fahrlässige Körperverletzung ohne Strafe bleiben?
Ja, wenn die Schuld gering ist oder das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung fehlt, kann das Verfahren eingestellt werden.
Muss ich bei einer polizeilichen Vorladung aussagen?
Nein, als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Es ist ratsam, vor einer Aussage mit einem Anwalt zu sprechen.
Kann ich zivilrechtlich für eine fahrlässige Körperverletzung belangt werden?
Ja, unabhängig vom Strafverfahren kann das Opfer Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern.

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Warum Sie sich an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und hilft Ihnen, sich effektiv gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung zu verteidigen. Wir unterstützen Sie bei:
- Prüfung der Beweislage und Erarbeitung einer individuellen Verteidigungsstrategie,
- Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung des Verfahrens,
- Gerichtlicher Vertretung, um eine möglichst milde Strafe oder einen Freispruch zu erreichen.
