Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Garantie und Gewährleistung – Rechte verstehen und richtig nutzen
Garantie und Gewährleistung – Rechte verstehen und richtig nutzen
Was unterscheidet Garantie und Gewährleistung?
Ob kaputtes Elektrogerät oder defekte Ware – viele Käufer stellen sich die Frage, ob sie auf eine Garantie hoffen können oder sich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen müssen. Die beiden Begriffe werden oft gleichgesetzt, bedeuten aber rechtlich etwas ganz anderes. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Käufer vor mangelhaften Produkten. Die Garantie dagegen ist freiwillig und bietet oft zusätzliche Versprechen über einen längeren Zeitraum. Wer seine Rechte richtig einsetzt, kann viel Geld und Ärger sparen – wir unterstützen Sie dabei.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben (§§ 437 ff. BGB) und schützt den Käufer bei mangelhafter Ware – automatisch und ohne Zusatzkosten:
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Sie gilt zwei Jahre ab Übergabe der Sache (bei Neuwaren)
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Der Verkäufer haftet für Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden waren
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Der Käufer kann Nachbesserung, Ersatz, Minderung oder Rücktritt verlangen
Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers:
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Sie gilt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung
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Umfang und Dauer sind frei gestaltbar (z. B. drei Jahre auf Ersatzteile)
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Der Garantiegeber entscheidet über Voraussetzungen und Abwicklung
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Welche Ansprüche haben Käufer – und wer haftet?
Bei der Gewährleistung haftet immer der Verkäufer – nicht der Hersteller. Er muss für Sachmängel einstehen, die schon bei Übergabe vorlagen. Innerhalb der ersten sechs Monate gilt sogar eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers.
Bei der Garantie ist der Garantiegeber (meist der Hersteller) verpflichtet, die zugesicherten Leistungen zu erfüllen – etwa kostenlose Reparatur, Austausch oder Rückerstattung. Die Garantie kann weitergehende Rechte gewähren, aber auch bestimmte Bedingungen knüpfen (z. B. Registrierung, Wartungspflicht).
Wie werden Gewährleistung und Garantie geltend gemacht?
Gewährleistung:
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Mangel entdecken und schriftlich beim Verkäufer melden
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Frist zur Nacherfüllung setzen (z. B. 14 Tage)
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Nach Fristablauf: Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz möglich
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Ggf. Klage auf Erfüllung der Ansprüche
Garantie:
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Garantiebedingungen prüfen (z. B. Garantieschein, Produktregistrierung)
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Antrag beim Hersteller oder Garantiegeber einreichen
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Durchführung der Garantieprüfung
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Entscheidung über Reparatur, Ersatz oder Ablehnung
Wir unterstützen Sie bei beiden Varianten – ob gegenüber Händler oder Hersteller.
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Wie können Verkäufer und Hersteller unberechtigte Ansprüche abwehren?
Typische Verteidigungsstrategien gegen unberechtigte Reklamationen sind:
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Nachweis, dass kein Mangel bei Übergabe vorlag
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Ausschluss der Gewährleistung bei unsachgemäßer Nutzung oder Fremdeingriff
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Verweis auf fehlende Garantiebedingungen (z. B. keine fristgerechte Registrierung)
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Nachweis, dass die Garantie nicht alle beanstandeten Schäden umfasst
Wir prüfen für Sie die Sach- und Rechtslage und wehren unbegründete Ansprüche professionell ab.
Worauf sollten Käufer und Verkäufer achten?
Käufer:
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Mängel immer schriftlich und zeitnah anzeigen
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Kaufbelege, Garantieschein und Kommunikationsverlauf aufbewahren
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Garantiebedingungen sorgfältig lesen – nicht alles ist automatisch abgedeckt
Verkäufer und Hersteller:
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Dokumentation bei Übergabe sichern (Fotos, Prüfberichte)
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Klare AGB und Garantiebedingungen bereitstellen
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Zügig auf Mängelanzeigen reagieren, um Folgeschäden zu vermeiden
Eine gute Vorbereitung auf beiden Seiten schafft Sicherheit und reduziert Konflikte.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich auf eine Garantie verzichten und nur die Gewährleistung nutzen?
Muss ich dem Hersteller oder dem Verkäufer den Mangel melden?
Kann eine Garantie die Gewährleistung ersetzen?

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Warum Sie sich an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Vertragsrecht und Gewährleistungsrecht – wir:
-
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Kommunizieren professionell mit Händlern, Herstellern oder Versicherern
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