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Wann wird eine Körperverletzung als gefährlich eingestuft?

Laut § 224 StGB wird eine Körperverletzung als gefährlich eingestuft, wenn sie:

  • Mit einer Waffe oder einem gefährlichen Gegenstand ausgeführt wurde,
  • Durch Vergiftung oder andere gesundheitsschädliche Substanzen verursacht wurde,
  • Aus einer hinterlistigen Überfall-Situation heraus begangen wurde,
  • Von mehreren Tätern gemeinschaftlich verübt wurde,
  • Mittels einer lebensgefährdenden Behandlung durchgeführt wurde.
Diese Umstände erhöhen das Strafmaß erheblich im Vergleich zu einer einfachen Körperverletzung.

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Welche Konsequenzen hat eine gefährliche Körperverletzung?

Da eine gefährliche Körperverletzung als besonders schwerwiegend gilt, sieht das Gesetz folgende Strafen vor:

  • Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren,
  • Bei minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren,
  • Mögliches Berufsverbot oder zusätzliche Auflagen,
  • Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen durch das Opfer.
Eine gezielte Verteidigungsstrategie kann helfen, das Strafmaß zu reduzieren oder eine milde Strafe zu erreichen.

Wie läuft ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ab?

Das Strafverfahren folgt meist diesem Ablauf:

  1. Anzeige oder polizeiliche Ermittlung nach der Tat,
  2. Vernehmung des Beschuldigten und der Zeugen,
  3. Prüfung der Beweislage durch die Staatsanwaltschaft,
  4. Entscheidung über Anklage oder Verfahrenseinstellung,
  5. Falls Anklage erhoben wird: Hauptverhandlung vor Gericht,
  6. Urteilsverkündung mit möglicher Strafmaßreduzierung oder Freispruch.
Unsere Kanzlei begleitet Sie durch das gesamte Verfahren und setzt sich für Ihre Rechte ein.

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Wie kann man sich gegen den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung verteidigen?

Mögliche Verteidigungsstrategien sind:

  • Nachweis, dass keine vorsätzliche schwere Verletzung beabsichtigt war,
  • Anfechtung der Beweisführung, falls die Schuld nicht eindeutig nachgewiesen werden kann,
  • Prüfung von Notwehr oder Nothilfe als mögliche Rechtfertigung,
  • Entlastungsbeweise oder widersprüchliche Zeugenaussagen aufzeigen,
  • Antrag auf Verfahrenseinstellung bei fehlendem öffentlichen Interesse oder mildernden Umständen.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird?

  • Keine vorschnellen Aussagen gegenüber der Polizei machen,
  • Beweise sichern und mögliche Zeugen benennen,
  • Prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung mit dem Opfer möglich ist,
  • Fristen für eine Stellungnahme oder Einspruch beachten,
  • Einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten, um die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

In seltenen Fällen, etwa bei erwiesener Notwehr oder fehlendem Vorsatz, kann das Verfahren eingestellt werden.

Eine einfache Körperverletzung verursacht vorübergehende Schäden, während eine gefährliche Körperverletzung durch den Einsatz von Waffen, hinterlistige Angriffe oder eine besonders gefährliche Tatbegehung gekennzeichnet ist.

Ja, unabhängig vom Strafverfahren kann das Opfer Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und hilft Ihnen, sich effektiv gegen den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung zu verteidigen. Wir unterstützen Sie bei:

  • Prüfung der Beweislage und Erarbeitung einer individuellen Verteidigungsstrategie,
  • Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Strafmilderung oder Verfahrenseinstellung,
  • Gerichtlicher Vertretung mit dem Ziel einer Reduzierung des Strafmaßes oder eines Freispruchs.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Chancen prüfen und eine optimale Verteidigungsstrategie erarbeiten.

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