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Was ist ein Kaufvertrag?

Ein Kaufvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, bei dem:

  • Der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer eine Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen (§ 433 Abs. 1 BGB)

  • Der Käufer verpflichtet ist, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen (§ 433 Abs. 2 BGB)

Ein Kaufvertrag kann schriftlich, mündlich oder sogar stillschweigend durch konkludentes Handeln zustande kommen – beispielsweise beim Kauf an der Supermarktkasse oder beim Online-Shopping.

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Was passiert bei Pflichtverletzungen im Kaufvertrag?

Verstößt eine Vertragspartei gegen ihre Pflicht, hat die andere Partei verschiedene Ansprüche:

  • Lieferverzug: Der Käufer kann auf Lieferung bestehen oder bei Verzug zurücktreten und ggf. Schadenersatz verlangen

  • Zahlungsverzug: Der Verkäufer kann Verzugszinsen, Mahnkosten und ggf. Rücktritt oder Klage auf Zahlung geltend machen

  • Mängelhaftung: Der Käufer kann Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz verlangen, wenn die Ware mangelhaft ist

Wichtig ist, dass die jeweilige Seite Fristen setzt und die Pflichtverletzung rechtssicher dokumentiert.

Wie läuft ein Streit über einen Kaufvertrag ab?

Ein typisches Vorgehen bei Streitigkeiten aus einem Kaufvertrag:

  1. Feststellung des Sachverhalts und Klärung der vertraglichen Grundlage

  2. Schriftliche Aufforderung zur Vertragserfüllung oder Mängelbeseitigung

  3. Fristsetzung und Nachweis der Versäumnis (z. B. durch Zustellnachweis)

  4. Einleitung rechtlicher Schritte: Rücktritt, Minderung, Klage oder Vollstreckung

  5. Gerichtliche Auseinandersetzung mit Beweisaufnahme, ggf. Gutachten

Wir begleiten Sie dabei, rechtssicher und effizient auf Vertragsverletzungen zu reagieren.

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Wie können Käufer oder Verkäufer ihre Rechte verteidigen?

Käufer können sich verteidigen, wenn:

  • Die Ware mangelhaft ist oder falsch geliefert wurde

  • Die Lieferung erheblich verspätet oder gar nicht erfolgte

  • Ihnen ungerechtfertigt Zahlungsansprüche gestellt werden

Verkäufer können sich verteidigen, wenn:

  • Der Käufer die Ware nicht abnimmt oder nicht zahlt

  • Der behauptete Mangel nicht vorliegt oder unerheblich ist

  • Die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist

Wir prüfen Ihre Position genau und setzen die passende Strategie um.

Worauf sollten Sie beim Kaufvertrag achten?

  • Halten Sie alle wesentlichen Punkte schriftlich fest: Kaufpreis, Lieferzeit, Zahlungsbedingungen

  • Bewahren Sie Rechnungen, Lieferscheine und E-Mail-Korrespondenz auf

  • Reagieren Sie bei Problemen zügig und setzen Sie klare Fristen

  • Informieren Sie sich über Ihre Gewährleistungsrechte – insbesondere bei Privatkäufen gelten andere Regeln

  • Holen Sie sich frühzeitig rechtliche Unterstützung, wenn der Vertragspartner nicht reagiert

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, ein Kaufvertrag ist auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten gültig – Ausnahmen gelten bei bestimmten Gütern wie Immobilien.
Ja – aber nur, wenn Sie zuvor eine angemessene Frist zur Lieferung gesetzt haben und diese erfolglos verstrichen ist.
Die Frist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Käufer und beträgt in der Regel zwei Jahre bei Neuware.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Vertragsrecht und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Kaufverträge. Wir:

  • Klären Ihre Rechte und Pflichten im konkreten Einzelfall

  • Verfassen rechtssichere Aufforderungsschreiben und Fristsetzungen

  • Verhandeln und vertreten Sie außergerichtlich oder vor Gericht

  • Setzen Ihre Ansprüche durch oder wehren unberechtigte Forderungen konsequent ab

Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung – wir kümmern uns um Ihr gutes Recht.

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