Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Kfz-Kaskoversicherung
Kfz-Kaskoversicherung
Wann greift die Kaskoversicherung und welche Leistungen umfasst sie?
Während die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten aufkommt, deckt die Kaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Dabei wird zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterschieden, die sich in ihrem Leistungsumfang erheblich unterscheiden. Viele Versicherungsnehmer erleben jedoch Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung, da Versicherungen Zahlungen verzögern, kürzen oder ablehnen. Wir beraten und unterstützen Sie, um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
Inhaltsverzeichnis
Welche Leistungen bietet die Kfz-Kaskoversicherung?
Die Kfz-Kaskoversicherung gliedert sich in zwei Varianten:
- Teilkasko: Deckt Schäden ab, die nicht selbst verschuldet wurden, wie Diebstahl, Brand, Unwetterschäden oder Wildunfälle.
- Vollkasko: Enthält die Leistungen der Teilkasko und erweitert den Schutz auf selbstverschuldete Unfälle sowie Vandalismus. Eine Kaskoversicherung ist besonders für Neufahrzeuge oder wertvolle Autos sinnvoll, um hohe Reparaturkosten oder einen Totalschaden finanziell abzusichern.
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Wann kann die Kaskoversicherung eine Leistung verweigern?
Wann kann die Kaskoversicherung eine Leistung verweigern?
Text 2: Versicherungen können eine Zahlung verweigern oder kürzen, wenn:- Grobe Fahrlässigkeit vorliegt, z. B. Unfall durch Ablenkung oder überhöhte Geschwindigkeit.
- Vorsätzlicher Schaden oder Betrugsverdacht besteht.
- Falsche Angaben bei Vertragsabschluss gemacht wurden, z. B. zum Fahrerkreis oder Abstellort.
- Obliegenheiten nicht eingehalten wurden, z. B. bei einem Wildunfall keine Polizei gerufen wurde.
Wie funktioniert die Schadensregulierung über die Kaskoversicherung?
Nach einem Schadenfall sollten Versicherungsnehmer folgende Schritte beachten:
- Schadenmeldung bei der Versicherung, idealerweise innerhalb von 24 Stunden.
- Dokumentation des Schadens mit Fotos, Zeugenaussagen oder Polizeiberichten.
- Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen, um die Schadenhöhe korrekt festzustellen.
- Prüfung durch die Versicherung, ob der Schaden reguliert oder eine Leistung gekürzt wird.
- Einspruch oder Klage, falls eine ungerechtfertigte Ablehnung oder Kürzung erfolgt.
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Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Wenn die Kaskoversicherung eine Zahlung verweigert oder kürzt, gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Überprüfung der Versicherungsbedingungen, um Leistungspflichten genau zu prüfen.
- Einspruch gegen die Ablehnung der Versicherung mit detaillierter Begründung.
- Einholung eines Zweitgutachtens, wenn der Schaden zu niedrig angesetzt wurde.
- Juristische Durchsetzung der Ansprüche, falls eine außergerichtliche Einigung scheitert.
Was sollten Sie im Schadensfall tun?
- Den Schaden sofort der Versicherung melden, um Fristen einzuhalten.
- Alle Schäden detailliert dokumentieren und Beweise sichern.
- Keine vorschnellen Schuldeingeständnisse oder Aussagen gegenüber der Versicherung machen.
- Eigene Gutachten einholen, wenn die Versicherung den Schaden gering bewertet.
- Sich frühzeitig juristisch beraten lassen, falls Probleme mit der Regulierung auftreten.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann lohnt sich eine Kaskoversicherung?
Eine Kaskoversicherung lohnt sich insbesondere für Neufahrzeuge, teure Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit Finanzierungs- oder Leasingverträgen.
Kann die Versicherung den Schaden ablehnen, wenn ich einen Unfall selbst verschuldet habe?
Bei einer Vollkaskoversicherung sind selbstverschuldete Unfälle abgedeckt, jedoch kann es zu Leistungskürzungen kommen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Was tun, wenn meine Kaskoversicherung eine viel zu geringe Summe zahlt?
Falls die Versicherung den Schaden zu niedrig bewertet, kann ein unabhängiges Gutachten eingeholt und juristisch dagegen vorgegangen werden.

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Warum Sie sich an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist auf Versicherungsrecht und Verkehrsrecht spezialisiert und hilft Ihnen bei:
- Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Kaskoversicherung
- Verhandlungen mit der Versicherung zur vollständigen Regulierung
- Abwehr von unberechtigten Kürzungen oder Leistungsverweigerungen
- Gerichtlicher Durchsetzung Ihrer Rechte, falls außergerichtlich keine Einigung erzielt wird
