Inhaltsverzeichnis

Welche Leistungen bietet die Kfz-Kaskoversicherung?

Die Kfz-Kaskoversicherung gliedert sich in zwei Varianten:

  • Teilkasko: Deckt Schäden ab, die nicht selbst verschuldet wurden, wie Diebstahl, Brand, Unwetterschäden oder Wildunfälle.
  • Vollkasko: Enthält die Leistungen der Teilkasko und erweitert den Schutz auf selbstverschuldete Unfälle sowie Vandalismus. Eine Kaskoversicherung ist besonders für Neufahrzeuge oder wertvolle Autos sinnvoll, um hohe Reparaturkosten oder einen Totalschaden finanziell abzusichern.

Kräfte bündeln, erfolgreich streiten!

Schnell, kompetent & ohne Risiko – Ihre erste Einschätzung vom Fachanwalt.

Wann kann die Kaskoversicherung eine Leistung verweigern?

Wann kann die Kaskoversicherung eine Leistung verweigern?

Text 2: Versicherungen können eine Zahlung verweigern oder kürzen, wenn:
  • Grobe Fahrlässigkeit vorliegt, z. B. Unfall durch Ablenkung oder überhöhte Geschwindigkeit.
  • Vorsätzlicher Schaden oder Betrugsverdacht besteht.
  • Falsche Angaben bei Vertragsabschluss gemacht wurden, z. B. zum Fahrerkreis oder Abstellort.
  • Obliegenheiten nicht eingehalten wurden, z. B. bei einem Wildunfall keine Polizei gerufen wurde.
Unsere Kanzlei hilft Ihnen, gegen unberechtigte Leistungsverweigerungen vorzugehen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wie funktioniert die Schadensregulierung über die Kaskoversicherung?

Nach einem Schadenfall sollten Versicherungsnehmer folgende Schritte beachten:

  1. Schadenmeldung bei der Versicherung, idealerweise innerhalb von 24 Stunden.
  2. Dokumentation des Schadens mit Fotos, Zeugenaussagen oder Polizeiberichten.
  3. Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen, um die Schadenhöhe korrekt festzustellen.
  4. Prüfung durch die Versicherung, ob der Schaden reguliert oder eine Leistung gekürzt wird.
  5. Einspruch oder Klage, falls eine ungerechtfertigte Ablehnung oder Kürzung erfolgt.

Ihr Recht – Unsere Unterstützung

Holen Sie sich eine kostenfreie Ersteinschätzung von unseren Experten – schnell & unverbindlich.

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Wenn die Kaskoversicherung eine Zahlung verweigert oder kürzt, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Überprüfung der Versicherungsbedingungen, um Leistungspflichten genau zu prüfen.
  • Einspruch gegen die Ablehnung der Versicherung mit detaillierter Begründung.
  • Einholung eines Zweitgutachtens, wenn der Schaden zu niedrig angesetzt wurde.
  • Juristische Durchsetzung der Ansprüche, falls eine außergerichtliche Einigung scheitert.

Was sollten Sie im Schadensfall tun?

  • Den Schaden sofort der Versicherung melden, um Fristen einzuhalten.
  • Alle Schäden detailliert dokumentieren und Beweise sichern.
  • Keine vorschnellen Schuldeingeständnisse oder Aussagen gegenüber der Versicherung machen.
  • Eigene Gutachten einholen, wenn die Versicherung den Schaden gering bewertet.
  • Sich frühzeitig juristisch beraten lassen, falls Probleme mit der Regulierung auftreten.

Klare Antworten auf Ihre Rechtsfragen

Wir helfen Ihnen weiter – direkt & ohne Verpflichtung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Eine Kaskoversicherung lohnt sich insbesondere für Neufahrzeuge, teure Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit Finanzierungs- oder Leasingverträgen.

Bei einer Vollkaskoversicherung sind selbstverschuldete Unfälle abgedeckt, jedoch kann es zu Leistungskürzungen kommen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Falls die Versicherung den Schaden zu niedrig bewertet, kann ein unabhängiges Gutachten eingeholt und juristisch dagegen vorgegangen werden.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Versicherungsrecht und Verkehrsrecht spezialisiert und hilft Ihnen bei:

  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Kaskoversicherung
  • Verhandlungen mit der Versicherung zur vollständigen Regulierung
  • Abwehr von unberechtigten Kürzungen oder Leistungsverweigerungen
  • Gerichtlicher Durchsetzung Ihrer Rechte, falls außergerichtlich keine Einigung erzielt wird

Artikel zum Thema Kfz-Kaskoversicherung

Nach oben scrollen