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Welche Leistungen bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt folgende Schäden ab:

  • Personenschäden: Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld für Unfallopfer.
  • Sachschäden: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert für beschädigte Fahrzeuge oder Gegenstände.
  • Vermögensschäden: Finanzielle Verluste, die durch den Unfall entstanden sind, z. B. Verdienstausfall des Geschädigten.
Nicht abgedeckt sind Schäden am eigenen Fahrzeug – dafür ist eine Kaskoversicherung erforderlich.

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Welche Konsequenzen drohen bei fehlender oder verweigerter Deckung?

Wer ohne Kfz-Haftpflichtversicherung fährt, begeht eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Mögliche Folgen sind:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
  • Entzug der Fahrerlaubnis und Fahrzeugstilllegung
  • Komplette Haftung für entstandene Schäden
  • Probleme bei zukünftigen Versicherungsabschlüssen
Zudem verweigern Versicherungen in bestimmten Fällen die Schadensreguli

Wie läuft die Schadensregulierung über die Kfz-Haftpflichtversicherung ab?

Nach einem Unfall übernimmt die Versicherung die Prüfung und Abwicklung des Schadens. Der typische Ablauf ist:

  1. Meldung des Schadens bei der Versicherung innerhalb weniger Tage.
  2. Prüfung der Haftungsfrage durch die Versicherung.
  3. Begutachtung des Schadens durch einen Sachverständigen.
  4. Entscheidung über die Schadensregulierung und Auszahlung an den Geschädigten.
  5. Einspruch oder Klage bei unberechtigter Kürzung oder Ablehnung der Zahlung.

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Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Versicherungen lehnen Zahlungen oft mit verschiedenen Begründungen ab. Mögliche Gegenmaßnahmen sind:

  • Prüfung der Ablehnungsgründe: Viele Begründungen sind juristisch anfechtbar.
  • Einholung eines unabhängigen Gutachtens: Falls die Versicherung den Schaden zu niedrig ansetzt.
  • Einspruch gegen die Entscheidung der Versicherung: Schriftlich und mit Unterstützung eines Anwalts.
  • Gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche: Falls außergerichtliche Verhandlungen scheitern.
Unsere Kanzlei setzt sich dafür ein, dass Sie Ihre berechtigten Ansprüche vollständig erhalten.

Was sollten Sie im Schadensfall beachten?

  • Den Schaden so schnell wie möglich bei der Versicherung melden.
  • Keine Schuldeingeständnisse am Unfallort abgeben.
  • Unfallprotokoll, Fotos und Zeugenaussagen sichern.
  • Eigene Gutachten einholen, falls die Versicherung Kürzungen vornimmt.
  • Frühzeitig anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um Ihre Rechte zu sichern.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Falls die Versicherung die Zahlung verzögert oder verweigert, kann eine Klage auf Schadensersatz eingereicht werden.

Nein, bestimmte Fälle wie grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Verstöße können zu Leistungskürzungen oder -verweigerungen führen.

Eine Ablehnung kann angefochten werden, oft sind außergerichtliche Verhandlungen oder eine Klage erfolgversprechend.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht und Versicherungsrecht spezialisiert. Wir helfen Ihnen bei:

  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der Versicherung
  • Abwehr unberechtigter Forderungen und Kürzungen
  • Vertretung in Streitfällen mit Versicherungen
  • Gerichtlicher Geltendmachung Ihrer Ansprüche

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