Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
Wann liegt eine Sachbeschädigung vor?
Das mutwillige Beschädigen oder Zerstören fremder Gegenstände kann strafrechtliche Konsequenzen haben. § 303 StGB stellt Sachbeschädigung unter Strafe, wenn eine Sache vorsätzlich unbrauchbar gemacht oder in ihrer Substanz verletzt wird. In vielen Fällen wird ein Strafantrag des Geschädigten benötigt, um eine strafrechtliche Verfolgung einzuleiten. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft von Amts wegen tätig wird.
Inhaltsverzeichnis
Wann wird eine Sachbeschädigung strafrechtlich verfolgt?
Eine Sachbeschädigung liegt vor, wenn eine Person eine fremde, bewegliche oder unbewegliche Sache:
- Zerstört,
- Unbrauchbar macht oder erheblich beschädigt,
- Mit Substanzveränderungen versieht (z. B. Graffiti an Gebäuden oder Kratzer an Autos).
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Welche Konsequenzen hat eine Sachbeschädigung?
Die Strafen für Sachbeschädigung richten sich nach der Schwere der Tat:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren,
- Bei besonders schweren Fällen, z. B. gemeinschaftlicher Tat oder großem Schaden, drohen höhere Strafen,
- Bei Sachbeschädigung an besonders geschützten Objekten, wie Denkmälern oder Kulturgütern, kann die Strafe bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe betragen.
Wie läuft ein Verfahren wegen Sachbeschädigung ab?
Ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung verläuft in der Regel folgendermaßen:
- Anzeige durch den Geschädigten oder Feststellung durch die Polizei,
- Ermittlungen zur Beweissicherung, insbesondere durch Zeugenaussagen oder Videoaufnahmen,
- Vernehmung des Beschuldigten durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft,
- Entscheidung über Anklage oder Einstellung des Verfahrens,
- Falls Anklage erhoben wird: Hauptverhandlung vor Gericht,
- Urteilsverkündung mit möglicher Strafminderung oder Freispruch.
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Wie kann man sich gegen den Vorwurf der Sachbeschädigung verteidigen?
Es gibt verschiedene Verteidigungsstrategien, die im Einzelfall geprüft werden sollten:
- Anfechtung der Beweisführung, wenn die Tat nicht eindeutig nachgewiesen werden kann,
- Nachweis, dass die beschädigte Sache nicht fremd war oder eine Einwilligung des Eigentümers vorlag,
- Prüfung von Fahrlässigkeit, da eine vorsätzliche Beschädigung erforderlich ist,
- Vergleich oder Schadenswiedergutmachung, um eine Verfahrenseinstellung zu erreichen,
- Antrag auf Verfahrenseinstellung bei geringer Schuld oder fehlendem öffentlichen Interesse.
Was sollten Sie tun, wenn Ihnen Sachbeschädigung vorgeworfen wird?
- Keine vorschnellen Aussagen gegenüber der Polizei machen,
- Beweise sichern und mögliche Zeugen benennen,
- Prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung mit dem Geschädigten möglich ist,
- Fristen für eine Stellungnahme oder Einspruch beachten,
- Einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten, um die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann eine Sachbeschädigung ohne Strafe bleiben?
Ja, insbesondere wenn eine Einigung mit dem Geschädigten erzielt wird oder die Tat nur geringe Auswirkungen hatte.
Was ist der Unterschied zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Sachbeschädigung?
Eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB erfordert Vorsatz. Fahrlässige Beschädigungen sind in der Regel nicht strafbar, können aber zivilrechtliche Folgen haben.
Kann ich zivilrechtlich für eine Sachbeschädigung belangt werden?
Ja, unabhängig vom Strafverfahren kann der Geschädigte Schadensersatz oder Wiederherstellungskosten fordern.

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Warum Sie sich an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und hilft Ihnen, sich effektiv gegen den Vorwurf der Sachbeschädigung zu verteidigen. Wir unterstützen Sie bei:
- Prüfung der Beweislage und Erarbeitung einer individuellen Verteidigungsstrategie,
- Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Strafmilderung oder Verfahrenseinstellung,
- Gerichtlicher Vertretung mit dem Ziel einer Reduzierung des Strafmaßes oder eines Freispruchs.
