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Wann wird eine Sachbeschädigung strafrechtlich verfolgt?

Eine Sachbeschädigung liegt vor, wenn eine Person eine fremde, bewegliche oder unbewegliche Sache:

  • Zerstört,
  • Unbrauchbar macht oder erheblich beschädigt,
  • Mit Substanzveränderungen versieht (z. B. Graffiti an Gebäuden oder Kratzer an Autos).
Sachbeschädigung setzt voraus, dass die Sache einem anderen gehört. Wer sein eigenes Eigentum beschädigt, kann nicht wegen Sachbeschädigung belangt werden.

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Welche Konsequenzen hat eine Sachbeschädigung?

Die Strafen für Sachbeschädigung richten sich nach der Schwere der Tat:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren,
  • Bei besonders schweren Fällen, z. B. gemeinschaftlicher Tat oder großem Schaden, drohen höhere Strafen,
  • Bei Sachbeschädigung an besonders geschützten Objekten, wie Denkmälern oder Kulturgütern, kann die Strafe bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe betragen.
In vielen Fällen kann das Verfahren eingestellt werden, wenn eine Einigung mit dem Geschädigten erzielt wird. Eine anwaltliche Beratung ist hier entscheidend.

Wie läuft ein Verfahren wegen Sachbeschädigung ab?

Ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung verläuft in der Regel folgendermaßen:

  1. Anzeige durch den Geschädigten oder Feststellung durch die Polizei,
  2. Ermittlungen zur Beweissicherung, insbesondere durch Zeugenaussagen oder Videoaufnahmen,
  3. Vernehmung des Beschuldigten durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft,
  4. Entscheidung über Anklage oder Einstellung des Verfahrens,
  5. Falls Anklage erhoben wird: Hauptverhandlung vor Gericht,
  6. Urteilsverkündung mit möglicher Strafminderung oder Freispruch.
Unsere Kanzlei begleitet Sie durch das gesamte Verfahren und setzt sich für Ihre Rechte ein.

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Wie kann man sich gegen den Vorwurf der Sachbeschädigung verteidigen?

Es gibt verschiedene Verteidigungsstrategien, die im Einzelfall geprüft werden sollten:

  • Anfechtung der Beweisführung, wenn die Tat nicht eindeutig nachgewiesen werden kann,
  • Nachweis, dass die beschädigte Sache nicht fremd war oder eine Einwilligung des Eigentümers vorlag,
  • Prüfung von Fahrlässigkeit, da eine vorsätzliche Beschädigung erforderlich ist,
  • Vergleich oder Schadenswiedergutmachung, um eine Verfahrenseinstellung zu erreichen,
  • Antrag auf Verfahrenseinstellung bei geringer Schuld oder fehlendem öffentlichen Interesse.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, das Verfahren positiv zu beeinflussen.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen Sachbeschädigung vorgeworfen wird?

  • Keine vorschnellen Aussagen gegenüber der Polizei machen,
  • Beweise sichern und mögliche Zeugen benennen,
  • Prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung mit dem Geschädigten möglich ist,
  • Fristen für eine Stellungnahme oder Einspruch beachten,
  • Einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten, um die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, insbesondere wenn eine Einigung mit dem Geschädigten erzielt wird oder die Tat nur geringe Auswirkungen hatte.

Eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB erfordert Vorsatz. Fahrlässige Beschädigungen sind in der Regel nicht strafbar, können aber zivilrechtliche Folgen haben.

Ja, unabhängig vom Strafverfahren kann der Geschädigte Schadensersatz oder Wiederherstellungskosten fordern.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und hilft Ihnen, sich effektiv gegen den Vorwurf der Sachbeschädigung zu verteidigen. Wir unterstützen Sie bei:

  • Prüfung der Beweislage und Erarbeitung einer individuellen Verteidigungsstrategie,
  • Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Strafmilderung oder Verfahrenseinstellung,
  • Gerichtlicher Vertretung mit dem Ziel einer Reduzierung des Strafmaßes oder eines Freispruchs.

Artikel zum Thema Sachbeschädigung (§ 303 StGB)

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