Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
Wann liegt eine schwere Körperverletzung vor?
Eine Körperverletzung kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen einfacher und schwerer Körperverletzung. Wenn eine Verletzung zu dauerhaften Schäden wie dem Verlust eines Körperteils, einer Sinnesfunktion oder zu dauerhafter Entstellung führt, handelt es sich um eine schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB. Die Strafen sind entsprechend hoch, da diese Form der Körperverletzung besonders schwer wiegt. Wir helfen Ihnen, sich gegen den Vorwurf der schweren Körperverletzung zu verteidigen und Ihre Rechte bestmöglich zu wahren.
Inhaltsverzeichnis
Wann wird eine schwere Körperverletzung strafrechtlich verfolgt?
Eine schwere Körperverletzung liegt vor, wenn eine Person durch die Tat eine besonders gravierende gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet. Dazu gehören:
- Verlust oder dauerhafte Funktionsunfähigkeit eines Körperteils,
- Erblindung auf einem oder beiden Augen,
- Lähmungen oder dauerhafte Bewegungseinschränkungen,
- Geistige Behinderungen oder psychische Schäden,
- Dauerhafte Entstellung.
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Welche Konsequenzen hat eine schwere Körperverletzung?
Die Strafen für eine schwere Körperverletzung sind deutlich härter als bei einer einfachen Körperverletzung:
- Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren,
- In besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe,
- Mögliches Berufsverbot oder weitere Nebenstrafen,
- Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen durch das Opfer.
Wie läuft ein Verfahren wegen schwerer Körperverletzung ab?
Das Strafverfahren folgt meist diesem Ablauf:
- Anzeige oder polizeiliche Ermittlung nach einer Körperverletzung,
- Vernehmung des Beschuldigten und der Zeugen,
- Prüfung der Beweislage durch die Staatsanwaltschaft,
- Entscheidung über Anklage oder Verfahrenseinstellung,
- Falls Anklage erhoben wird: Hauptverhandlung vor Gericht,
- Urteilsverkündung mit möglicher Strafmaßreduzierung oder Freispruch.
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Wie kann man sich gegen den Vorwurf der schweren Körperverletzung verteidigen?
Mögliche Verteidigungsstrategien sind:
- Nachweis, dass keine vorsätzliche schwere Verletzung beabsichtigt war,
- Anfechtung der Beweisführung, falls die Schuld nicht eindeutig nachgewiesen werden kann,
- Prüfung von Notwehr oder Nothilfe als mögliche Rechtfertigung,
- Entlastungsbeweise oder widersprüchliche Zeugenaussagen aufzeigen,
- Antrag auf Verfahrenseinstellung bei fehlendem öffentlichen Interesse oder mildernden Umständen.
Was sollten Sie tun, wenn Ihnen schwere Körperverletzung vorgeworfen wird?
- Keine vorschnellen Aussagen gegenüber der Polizei machen,
- Beweise sichern und mögliche Zeugen benennen,
- Prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung mit dem Opfer möglich ist,
- Fristen für eine Stellungnahme oder Einspruch beachten,
- Einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten, um die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann eine schwere Körperverletzung ohne Strafe bleiben?
In seltenen Fällen, etwa bei erwiesener Notwehr oder fehlendem Vorsatz, kann das Verfahren eingestellt werden.
Was ist der Unterschied zwischen einfacher und schwerer Körperverletzung?
Eine einfache Körperverletzung verursacht vorübergehende Schäden, während eine schwere Körperverletzung dauerhafte oder besonders gravierende Folgen hat.
Kann ich zivilrechtlich für eine schwere Körperverletzung belangt werden?
Ja, unabhängig vom Strafverfahren kann das Opfer Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern.

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Warum Sie sich an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und hilft Ihnen, sich effektiv gegen den Vorwurf der schweren Körperverletzung zu verteidigen. Wir unterstützen Sie bei:
- Prüfung der Beweislage und Erarbeitung einer individuellen Verteidigungsstrategie,
- Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Strafmilderung oder Verfahrenseinstellung,
- Gerichtlicher Vertretung mit dem Ziel einer Reduzierung des Strafmaßes oder eines Freispruchs.
