Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Mitverschulden und besondere Haftungskonstellationen
Mitverschulden und besondere Haftungskonstellationen
Wann liegt ein Mitverschulden vor?
Nach einem Verkehrsunfall geht es oft um die Frage der Haftung – doch nicht immer trägt ein Unfallbeteiligter die alleinige Schuld. Bei bestimmten Unfällen kann eine Mithaftung beider Parteien bestehen, was direkte Auswirkungen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld hat. Ob unklare Verkehrssituationen, Fußgänger- oder Fahrradunfälle oder schlechte Sichtverhältnisse – wir prüfen Ihren Fall und setzen uns für Ihre Rechte ein.
Inhaltsverzeichnis
Wann liegt ein Mitverschulden vor?
Ein Mitverschulden liegt vor, wenn:
- Beide Unfallparteien Verkehrsregeln verletzt haben,
- Ein Unfall durch unklare Verkehrssituationen verursacht wurde,
- Fußgänger oder Radfahrer unerwartet in den Verkehrsraum traten,
- Witterungsbedingungen oder technische Defekte die Unfallursache beeinflussten.
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Welche Konsequenzen hat ein Mitverschulden?
Die Folgen eines Mitverschuldens sind oft finanzieller Natur:
- Reduzierung oder Wegfall von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
- Anteilige Haftung für die entstandenen Schäden
- Erhöhte Versicherungsprämien bei eigener Mithaftung
- Mögliche Bußgelder oder Punkte bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung
Wie läuft die Klärung der Haftung nach einem Unfall ab?
Die Haftungsfrage wird in der Regel folgendermaßen geklärt:
- Unfallaufnahme durch die Polizei oder Sachverständige
- Ermittlung der Schuldfrage durch Versicherungen und Anwälte
- Bewertung von Zeugenaussagen und Beweismitteln
- Verhandlungen über eine Schadensregulierung
- Gerichtliche Klärung, falls keine Einigung erzielt wird
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Wie kann man sich gegen eine Mithaftung verteidigen?
Nicht jede Behauptung eines Mitverschuldens ist rechtlich haltbar. Mögliche Verteidigungsstrategien sind:
- Fehlende Kausalität: Es muss nachgewiesen werden, dass Ihr Verhalten tatsächlich zur Unfallursache beigetragen hat.
- Beweislast der Gegenseite: Die andere Partei muss Ihr Mitverschulden eindeutig belegen.
- Berücksichtigung der Betriebsgefahr: Bei Unfällen mit Radfahrern oder Fußgängern wird oft automatisch eine Mithaftung des Autofahrers angenommen – dies kann aber widerlegt werden.
- Gegenüberstellung von Zeugenaussagen und technischen Beweisen: Widersprüche können genutzt werden, um die Mithaftung anzufechten.
Was sollten Sie tun, wenn Ihnen eine Mithaftung vorgeworfen wird?
Falls Ihnen eine Mithaftung nach einem Unfall vorgeworfen wird, sollten Sie Folgendes beachten:
- Keine voreiligen Schuldeingeständnisse abgeben!
- Beweise sichern: Fotos, Zeugenaussagen und Dashcam-Aufnahmen können helfen.
- Bußgeldbescheide oder Haftungsfeststellungen nicht ungeprüft akzeptieren.
- Schnellstmöglich eine Kanzlei kontaktieren, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann liegt ein Mitverschulden vor?
Ein Mitverschulden liegt vor, wenn beide Unfallparteien zur Entstehung des Unfalls beigetragen haben, etwa durch Fehlverhalten oder mangelnde Sorgfalt.
Kann ich trotz Mitverschuldens Schadensersatz bekommen?
Ja, jedoch wird der Anspruch anteilig gekürzt – je nach festgestellter Mitschuld.
Wie kann ich mich gegen eine unberechtigte Mithaftung wehren?
Durch eine genaue Analyse des Unfallhergangs, die Sicherung von Beweisen und gegebenenfalls ein Gutachten oder eine gerichtliche Klärung.

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Warum Sie sich an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und bietet Ihnen eine kompetente Unterstützung bei der Abwehr von ungerechtfertigten Haftungsansprüchen. Wir helfen Ihnen bei:
- Prüfung der Schuldfrage und Verteidigung gegen Mithaftung
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen trotz Mitverschuldens
- Vertretung gegenüber Versicherungen und vor Gericht
- Reduzierung oder Abwehr von unberechtigten Forderungen
