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Wann liegt ein Alkohol- oder Drogenverstoß vor?

Ein Verstoß gegen das Alkohol- oder Drogengesetz im Straßenverkehr liegt vor, wenn:

  • Der Blutalkoholwert über den gesetzlichen Grenzwerten liegt (0,5 Promille für Ordnungswidrigkeiten, 1,1 Promille für absolute Fahruntüchtigkeit).
  • Alkohol- oder Drogeneinfluss nachweislich die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt hat.
  • Der Fahrer unter Drogeneinfluss steht, unabhängig von der gemessenen Menge.
  • Wiederholte Verstöße oder eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegen.
Auch Medikamente mit berauschender Wirkung können unter Umständen als Drogenverstoß gewertet werden.

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Welche Konsequenzen hat ein Alkohol- oder Drogenverstoß?

Die Strafen für Alkohol- und Drogenfahrten hängen von der Schwere des Verstoßes ab:

  • Bußgelder ab 500 € bis zu mehreren tausend Euro.
  • Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis je nach Schwere des Falls.
  • Punkte in Flensburg, abhängig von der Promillezahl oder Drogeneinfluss.
  • Strafverfahren und Freiheitsstrafe, insbesondere bei Wiederholungstätern oder Unfällen mit Personenschäden.
  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) als Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Zusätzlich kann es zu versicherungsrechtlichen Konsequenzen wie Leistungskürzungen oder Regressforderungen kommen.

Wie läuft ein Strafverfahren bei Alkohol- oder Drogenverstößen ab?

Ein Strafverfahren wegen eines Alkohol- oder Drogenverstoßes verläuft typischerweise in folgenden Schritten:

  1. Polizeikontrolle und erster Test: Alkoholkontrollen erfolgen oft durch Atemalkoholtests, Drogentests meist durch Urinproben oder Wischtests.
  2. Blutprobe zur genauen Bestimmung des Alkohol- oder Drogenwertes: Diese ist maßgeblich für die rechtlichen Konsequenzen.
  3. Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft: Prüfung, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt.
  4. Strafbefehl oder Gerichtsverhandlung: Je nach Fall kann eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
  5. MPU und Wiedererteilung des Führerscheins: In vielen Fällen ist eine MPU notwendig, um die Fahreignung nachzuweisen.
Wir helfen Ihnen dabei, das Verfahren zu begleiten und mögliche Strafen zu minimieren.

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Wie kann man sich gegen eine Alkohol- oder Drogenfahrt verteidigen?

Nicht jede Messung oder jeder Vorwurf führt automatisch zu einer Verurteilung. Mögliche Verteidigungsstrategien sind:

  • Fehlerhafte Messungen: Atem- und Blutalkoholtests können fehlerhaft durchgeführt oder ausgewertet worden sein.
  • Kein nachweisbarer Fahrfehler: Falls keine Fahruntüchtigkeit nachgewiesen wird, kann eine mildere Strafe erreicht werden.
  • Rechtswidrige Polizeikontrolle: Falls die Kontrolle ohne hinreichenden Verdacht stattfand, kann dies zur Unverwertbarkeit der Beweise führen.
  • Geringe Wirkstoffkonzentration bei Drogen: Manche Substanzen sind lange nachweisbar, ohne die Fahrtüchtigkeit zu beeinträchtigen.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen ein Alkohol- oder Drogenverstoß vorgeworfen wird?

  • Keine Aussagen ohne Anwalt machen, da alles gegen Sie verwendet werden kann.
  • Drogenschnelltests möglichst verweigern, da sie fehleranfällig sind.
  • Blutprobe nur unter richterlicher Anordnung zulassen, wenn kein Unfall vorliegt.
  • Strafbefehl oder Bußgeldbescheid nicht vorschnell akzeptieren, sondern prüfen lassen.
  • Frühzeitig eine Kanzlei kontaktieren, um eine effektive Verteidigung zu ermöglichen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Alkohol ist ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille eine Straftat. Drogen sind unabhängig von der Menge problematisch, wenn die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt war.

Das hängt von den Umständen ab. In manchen Fällen kann ein Fahrverbot vermieden oder eine Sperrfrist verkürzt werden.

Eine MPU wird meist angeordnet, wenn Sie mit mehr als 1,6 Promille erwischt wurden oder wiederholt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren sind.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht und Strafrecht spezialisiert. Wir helfen Ihnen bei:

  • Einspruch gegen Bußgeldbescheide und Strafbefehle
  • Prüfung der Beweise und möglicher Messfehler
  • Abwehr des Führerscheinentzugs oder Verkürzung der Sperrfrist
  • Vorbereitung auf die MPU zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
  • Gerichtlicher Vertretung zur Minimierung der Strafen
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Verteidigungsmöglichkeiten prüfen und eine angemessene Lösung für Ihren Fall finden.

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