Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Ermittlungsverfahren
Ermittlungsverfahren
Wann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, sobald die Polizei oder Staatsanwaltschaft von einem möglichen Straftatbestand erfährt. Dies kann durch eine Anzeige, eine Strafanzeige der Polizei oder durch andere Hinweise geschehen. Ziel des Verfahrens ist es, Beweise zu sammeln und zu prüfen, ob genügend Anhaltspunkte für eine Anklage vorliegen. In dieser Phase kann die Verteidigung bereits aktiv Einfluss nehmen und unter Umständen eine Anklage verhindern. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig einen erfahrenen Anwalt einzuschalten.
Inhaltsverzeichnis
Was passiert im Ermittlungsverfahren?
Das Ermittlungsverfahren dient dazu, Sachverhalte aufzuklären und Beweise zu sichern. Dazu gehören:
- Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten,
- Hausdurchsuchungen oder Sicherstellungen von Beweismitteln,
- Telefonüberwachungen oder andere Ermittlungsmaßnahmen,
- Einholung von Sachverständigengutachten,
- Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben wird oder das Verfahren eingestellt wird.
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Welche Konsequenzen kann ein Ermittlungsverfahren haben?
Das Ermittlungsverfahren kann unterschiedliche Ergebnisse haben:
- Einstellung des Verfahrens, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht,
- Einstellung gegen Auflagen, z. B. eine Geldzahlung an eine gemeinnützige Organisation,
- Erlass eines Strafbefehls, wenn das Gericht eine Geldstrafe ohne Hauptverhandlung verhängt,
- Erhebung einer Anklage, falls ausreichend Beweise für ein Strafverfahren vorliegen.
Wie läuft ein Ermittlungsverfahren ab?
Der Ablauf eines Ermittlungsverfahrens folgt einer klaren Struktur:
- Einleitung des Verfahrens durch Anzeige, Polizeiermittlungen oder staatsanwaltschaftliche Prüfung.
- Ermittlung von Beweisen durch Befragungen, Hausdurchsuchungen oder Überwachungsmaßnahmen.
- Anhörung des Beschuldigten zur Sachlage, meist durch eine Vorladung zur Vernehmung.
- Bewertung der Beweise durch die Staatsanwaltschaft.
- Entscheidung über die Einstellung, eine Anklage oder einen Strafbefehl.
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Wie kann man sich im Ermittlungsverfahren verteidigen?
Bereits im Ermittlungsverfahren gibt es verschiedene Verteidigungsstrategien:
- Keine vorschnellen Aussagen machen, um sich nicht selbst zu belasten,
- Prüfung der Beweise und Hinterfragung der Ermittlungsmaßnahmen,
- Einreichung von entlastenden Beweisen oder Zeugenaussagen,
- Antrag auf Einstellung des Verfahrens bei fehlendem Tatverdacht,
- Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft über eine alternative Verfahrensbeendigung.
Was sollten Sie tun, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft?
- Keine Aussagen bei der Polizei machen, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben,
- Den Ermittlungsstand prüfen und sich über die Vorwürfe informieren,
- Fristen einhalten, insbesondere bei Vorladungen oder behördlichen Schreiben,
- Eigene Beweise oder entlastende Dokumente sammeln,
- Einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten, um frühzeitig Einfluss auf das Verfahren zu nehmen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren?
Das hängt vom Einzelfall ab. Einige Verfahren dauern wenige Wochen, andere ziehen sich über Monate.
Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?
Nein, als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zur Polizei zu gehen. Sie sollten sich jedoch unbedingt anwaltlich beraten lassen.
Kann das Verfahren ohne Anklage beendet werden?
Ja, viele Ermittlungsverfahren werden eingestellt, wenn keine ausreichenden Beweise vorliegen oder eine Einstellung gegen Auflagen möglich ist.

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Warum Sie sich an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist auf Strafrecht spezialisiert und bietet Ihnen umfassende Unterstützung im Ermittlungsverfahren. Wir helfen Ihnen bei:
- Analyse der Ermittlungsakte und Prüfung der Beweise,
- Entwicklung einer effektiven Verteidigungsstrategie,
- Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft zur Verfahrenseinstellung,
- Schutz Ihrer Rechte bei Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen,
- Gerichtlicher Vertretung, falls es zu einer Anklage kommt.
