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Wann gilt ein Geschwindigkeitsverstoß als Ordnungswidrigkeit?

Ein Geschwindigkeitsverstoß liegt vor, wenn:

  • Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde.
  • Der Verstoß durch eine Polizeikontrolle oder eine stationäre Blitzeranlage festgestellt wurde.
  • Die Überschreitung je nach Ort (innerorts oder außerorts) unterschiedlich bewertet wird.
  • Wiederholte Verstöße innerhalb eines kurzen Zeitraums begangen werden.
Je nach Höhe der Überschreitung und dem Messverfahren können unterschiedliche Sanktionen drohen.

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Welche Konsequenzen hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

Die Höhe der Strafen richtet sich nach der Geschwindigkeit und dem Ort des Verstoßes:

  • Innerorts: Ab 21 km/h Überschreitung drohen Punkte in Flensburg und ab 31 km/h ein Fahrverbot.
  • Außerorts: Ab 26 km/h Überschreitung gibt es Punkte, bei über 41 km/h ein Fahrverbot.
  • Bußgelder zwischen 30 € und 800 €, abhängig von der Höhe der Überschreitung.
  • Wiederholungstäter: Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit mehr als 26 km/h zu schnell fährt, bekommt ein Fahrverbot.
Ein Einspruch kann sich lohnen, wenn Messungen fehlerhaft oder unklare Verkehrssituationen vorhanden waren.

Wie läuft ein Bußgeldverfahren bei einem Geschwindigkeitsverstoß ab?

Ein Geschwindigkeitsverstoß wird in der Regel durch einen Blitzer oder eine Verkehrskontrolle festgestellt. Der Ablauf ist folgendermaßen:

  1. Messung durch eine stationäre oder mobile Geschwindigkeitskontrolle.
  2. Zustellung eines Bußgeldbescheids mit Angabe der Tatzeit und Strafe.
  3. Frist von 14 Tagen zur Zahlung oder Möglichkeit des Einspruchs.
  4. Prüfung der Beweislage durch die Behörde oder auf Antrag durch ein Gericht.
  5. Mögliche Reduzierung oder Aufhebung der Strafe bei Messfehlern oder Verfahrensfehlern.
Unsere Kanzlei prüft Ihren Fall und setzt sich für Ihre Verteidigung ein.

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Wie kann man sich gegen einen Geschwindigkeitsverstoß verteidigen?

Nicht jede Geschwindigkeitsmessung ist korrekt oder rechtlich haltbar. Verteidigungsstrategien sind unter anderem:

  • Fehlerhafte Messungen durch Blitzgeräte: Messgeräte müssen regelmäßig geeicht und korrekt bedient werden.
  • Unklare Verkehrszeichen: Falls Tempolimits nicht eindeutig erkennbar waren, kann eine Anfechtung möglich sein.
  • Fehlende Beweise: Falls keine eindeutige Zuordnung zum Fahrer besteht, kann der Bußgeldbescheid unwirksam sein.
  • Besondere Umstände: Falls eine Geschwindigkeitsüberschreitung in einer Notsituation erfolgte, kann dies strafmildernd wirken.
Wir analysieren die Messmethode und setzen uns für eine optimale Verteidigung ein.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird?

  • Bußgeldbescheid genau prüfen, insbesondere die Messergebnisse.
  • Einspruch fristgerecht einlegen, wenn Zweifel an der Messung bestehen.
  • Keine vorschnellen Aussagen gegenüber der Polizei machen, um sich nicht selbst zu belasten.
  • Beweise sichern, falls Dashcam-Aufnahmen oder Zeugen den Vorfall dokumentiert haben.
  • Juristische Unterstützung einholen, um mögliche Fehler in der Messung aufzudecken.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Innerorts ab 31 km/h Überschreitung, außerorts ab 41 km/h. Wiederholungstäter müssen bereits ab 26 km/h mit einem Fahrverbot rechnen.

Ja, insbesondere wenn Messfehler oder unklare Verkehrszeichen vorlagen.

Ein Verfahren kann je nach Einspruch und gerichtlicher Prüfung mehrere Wochen bis Monate dauern.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und hilft Ihnen, sich gegen fehlerhafte Bußgeldbescheide zu verteidigen. Wir unterstützen Sie bei:

  • Einspruch gegen unberechtigte Strafen und Fahrverbote.
  • Prüfung der Messmethode auf technische Fehler.
  • Vermeidung von Punkten oder Fahrverboten durch rechtliche Argumentation.
  • Gerichtlicher Vertretung, falls ein Einspruch notwendig ist.

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