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Welche Verstöße gelten als Park- oder Halteverstoß?

Ein Park- oder Halteverstoß liegt vor, wenn:

  • Ein Fahrzeug unzulässig oder zu lange an einer bestimmten Stelle abgestellt wird.
  • Die vorgeschriebene Parkdauer überschritten wird.
  • Das Fahrzeug in einem Halteverbot oder in einer Feuerwehrzufahrt steht.
  • Das Parken auf Gehwegen, Radwegen oder an unübersichtlichen Stellen erfolgt.
  • In einer Bewohnerparkzone ohne gültigen Parkausweis geparkt wird.
Je nach Schwere des Verstoßes kann die Strafe variieren, insbesondere wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegt.

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Welche Konsequenzen haben Park- und Halteverstöße?

Die Strafen für Park- und Halteverstöße richten sich nach der Schwere des Vergehens:

  • Verwarnungsgelder ab 10 € für geringfügige Verstöße.
  • Bußgelder von bis zu 100 €, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden.
  • Punkte in Flensburg, wenn ein Parken oder Halten eine Gefahr darstellt (z. B. in Feuerwehrzufahrten oder auf Autobahnen).
  • Abschleppen des Fahrzeugs, wenn es eine Behinderung oder Gefährdung darstellt.
  • Halterhaftung, wenn nicht nachgewiesen werden kann, wer das Fahrzeug abgestellt hat.
Eine Prüfung der Sachlage kann helfen, ungerechtfertigte Strafen abzuwenden.

Wie läuft ein Bußgeldverfahren bei Park- und Halteverstößen ab?

  1. Erhalt eines Verwarnungs- oder Bußgeldbescheids mit Zahlungsaufforderung.
  2. Frist zur Zahlung oder Einspruchserhebung (in der Regel 14 Tage bei Verwarnungen, 2 Wochen bei Bußgeldern).
  3. Prüfung der Beweislage durch die Behörde oder im Einspruchsfall durch ein Gericht.
  4. Möglichkeit der Anhörung, falls der Fahrzeugführer nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann.
  5. Entscheidung über Bußgeldreduzierung, Aufhebung oder gerichtliche Weiterverfolgung.

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Wie kann man sich gegen ein Bußgeld wegen Falschparkens wehren?

Nicht jeder Park- oder Halteverstoß ist gerechtfertigt. Mögliche Verteidigungsstrategien sind:

  • Fehlende oder unklare Beschilderung, die das Parkverbot nicht eindeutig macht.
  • Falsche Beweiserhebung, z. B. fehlerhafte Fotos oder Zeugenangaben.
  • Keine persönliche Verantwortlichkeit, wenn das Fahrzeug von einer anderen Person geführt wurde.
  • Verhältnismäßigkeitsprüfung, falls eine Abschleppmaßnahme oder ein hohes Bußgeld unverhältnismäßig erscheint.
Wir helfen Ihnen, mögliche Einspruchsgründe zu prüfen und Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung zu verbessern.

Was sollten Sie tun, wenn Sie einen Strafzettel erhalten?

  • Den Strafzettel oder Bußgeldbescheid genau prüfen und auf Fehler achten.
  • Falls Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, fristgerecht Einspruch einlegen.
  • Fotos oder Zeugenaussagen sichern, falls das Parkverbot unklar war.
  • Keine vorschnelle Zahlung leisten, wenn der Bescheid möglicherweise anfechtbar ist.
  • Frühzeitig anwaltlichen Rat einholen, um Ihre Erfolgsaussichten zu maximieren.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, innerhalb der gesetzlichen Frist kann ein Einspruch eingelegt werden, insbesondere wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen.

Falls das Abschleppen unverhältnismäßig war, können die Kosten angefochten und eine Rückerstattung gefordert werden.

Grundsätzlich gilt die Halterhaftung, es sei denn, der tatsächliche Fahrer kann eindeutig nachgewiesen werden.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und bietet Ihnen professionelle Unterstützung bei der Anfechtung von Park- und Halteverstößen. Wir helfen Ihnen bei:

  • Einspruch gegen unberechtigte Bußgelder oder Verwarnungen.
  • Prüfung von Parkverboten und Verkehrszeichen auf Rechtsfehler.
  • Abwehr überhöhter Abschleppkosten oder unrechtmäßiger Maßnahmen.
  • Vertretung vor Gericht, falls eine Einigung mit der Behörde nicht möglich ist.

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