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Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann bestehen, wenn:

  • Eine Person durch einen Unfall verletzt wurde,
  • Ein anderer für den Unfall haftbar gemacht werden kann,
  • Die Verletzung zu erheblichen Schmerzen oder Beeinträchtigungen führt.
Typische Fälle sind Verkehrsunfälle, bei denen der Unfallverursacher grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Auch bei Mitverschulden kann ein anteiliger Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.

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Welche Entschädigung steht mir zu?

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach:

  • Art und Schwere der Verletzung
  • Dauer der Beeinträchtigung
  • Dauer der medizinischen Behandlung
  • Langfristigen körperlichen oder psychischen Folgen
Zusätzlich können weitere Entschädigungen wie Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden oder Therapiekosten geltend gemacht werden. Versicherungen versuchen jedoch oft, Zahlungen zu minimieren – eine professionelle Rechtsvertretung kann hier entscheidend sein.

Wie läuft die Geltendmachung von Schmerzensgeld ab?

  1. Dokumentation der Verletzungen durch ärztliche Atteste und Gutachten
  2. Ermittlung des Unfallhergangs und der Haftungsfrage
  3. Prüfung der Ansprüche durch die Versicherung des Unfallverursachers
  4. Außergerichtliche Verhandlungen zur Entschädigung
  5. Falls nötig: gerichtliche Durchsetzung der Forderungen

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Was tun, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert?

Versicherungen versuchen oft, Schmerzensgeld zu reduzieren oder abzulehnen. Mögliche Gegenmaßnahmen sind:

  • Nachweis der Verletzungen durch ärztliche Gutachten
  • Widerspruch gegen eine unzureichende Zahlung der Versicherung
  • Geltendmachung von Folgeschäden, die erst später auftreten
  • Klage auf Schmerzensgeld, falls eine außergerichtliche Einigung scheitert
Unsere Kanzlei setzt sich dafür ein, dass Sie eine angemessene Entschädigung erhalten und Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Was sollten Sie nach einem Unfall tun?

  • Verletzungen sofort ärztlich dokumentieren lassen
  • Unfallbericht und Zeugenaussagen sichern
  • Keine vorschnellen Angebote der Versicherung akzeptieren
  • Frühzeitig einen Anwalt kontaktieren

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Unfallzeitpunkt.

Eine zu niedrige Zahlung kann mit einem Widerspruch oder einer Klage angefochten werden.

Ja, auch psychische Belastungen wie Angststörungen oder Traumata können entschädigt werden.

Warum Sie sich an uns wenden sollten

Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und hilft Ihnen dabei, Ihr Schmerzensgeld in voller Höhe durchzusetzen. Wir unterstützen Sie bei:

  • Prüfung der Ansprüche und Berechnung der Entschädigung
  • Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung
  • Gerichtlicher Durchsetzung Ihrer Forderungen
  • Umfassender Beratung zu weiteren Schadensersatzansprüchen
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ansprüche prüfen und eine gerechte Entschädigung für Sie sichern.

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