Anwaltskanzlei in Aachen & Köln | Anwalt für Personenschäden und Schmerzensgeld nach einem Unfall
Personenschäden und Schmerzensgeld nach einem Unfall
Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für körperliche und seelische Schäden, die durch einen Unfall verursacht wurden. Ob Schleudertrauma, Knochenbrüche oder psychische Belastungen – Geschädigte haben oft einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere der Verletzung, der Dauer der Beeinträchtigung und möglichen Folgeschäden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Inhaltsverzeichnis
Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld kann bestehen, wenn:
- Eine Person durch einen Unfall verletzt wurde,
- Ein anderer für den Unfall haftbar gemacht werden kann,
- Die Verletzung zu erheblichen Schmerzen oder Beeinträchtigungen führt.
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Welche Entschädigung steht mir zu?
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach:
- Art und Schwere der Verletzung
- Dauer der Beeinträchtigung
- Dauer der medizinischen Behandlung
- Langfristigen körperlichen oder psychischen Folgen
Wie läuft die Geltendmachung von Schmerzensgeld ab?
- Dokumentation der Verletzungen durch ärztliche Atteste und Gutachten
- Ermittlung des Unfallhergangs und der Haftungsfrage
- Prüfung der Ansprüche durch die Versicherung des Unfallverursachers
- Außergerichtliche Verhandlungen zur Entschädigung
- Falls nötig: gerichtliche Durchsetzung der Forderungen
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Was tun, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert?
Versicherungen versuchen oft, Schmerzensgeld zu reduzieren oder abzulehnen. Mögliche Gegenmaßnahmen sind:
- Nachweis der Verletzungen durch ärztliche Gutachten
- Widerspruch gegen eine unzureichende Zahlung der Versicherung
- Geltendmachung von Folgeschäden, die erst später auftreten
- Klage auf Schmerzensgeld, falls eine außergerichtliche Einigung scheitert
Was sollten Sie nach einem Unfall tun?
- Verletzungen sofort ärztlich dokumentieren lassen
- Unfallbericht und Zeugenaussagen sichern
- Keine vorschnellen Angebote der Versicherung akzeptieren
- Frühzeitig einen Anwalt kontaktieren
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange kann ich Schmerzensgeld nach einem Unfall geltend machen?
Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Unfallzeitpunkt.
Was passiert, wenn die Versicherung nur eine geringe Summe anbietet?
Eine zu niedrige Zahlung kann mit einem Widerspruch oder einer Klage angefochten werden.
Gilt Schmerzensgeld auch bei psychischen Schäden?
Ja, auch psychische Belastungen wie Angststörungen oder Traumata können entschädigt werden.

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Warum Sie sich an uns wenden sollten
Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und hilft Ihnen dabei, Ihr Schmerzensgeld in voller Höhe durchzusetzen. Wir unterstützen Sie bei:
- Prüfung der Ansprüche und Berechnung der Entschädigung
- Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung
- Gerichtlicher Durchsetzung Ihrer Forderungen
- Umfassender Beratung zu weiteren Schadensersatzansprüchen
